Hartz-IV-Empfänger können zum Umzug gezwungen werden
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Hartz-IV-Empfänger können zum Umzug gezwungen werden
Laut Bundessozialgericht rechtfertigen selbst jahrelange persönliche und familiäre Bindungen nicht den Verbleib in einer zu teuren Wohnung. Wer erst kurz vor Beginn des Hartz-IV-Bezugs eine neue Wohnung bezogen hat, hat nach einem weiteren Urteil in der Regel sechs Monate Zeit, unangemessen hohe Mietkosten zu senken (Az: B 4 AS 27/09 R und B 4 AS 19/09 R).
Die Übernahme der Kosten durch eine Möbelspedition sollte daher beim Jobcenter schriftlich eingeholt werden.
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