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Karussell-Unfall: Wer ist schuld? TÜV redet sich wieder mal raus.

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Karussell-Unfall: Wer ist schuld? TÜV redet sich wieder mal raus.

Beitrag  Luziefer-bs1 am Do Sep 08, 2011 10:30 am

Haltestange bricht bei voller Fahrt
Nach dem schockierenden Unfall auf einem bayrischen Volksfest nahe Regensburg ermittelt nun die Staatsanwaltschaft, ob die Betreiber des Fahrgeschäfts eine Schuld trifft.



Die drei Mädchen im Alter zwischen neun und elf Jahren waren mit einer Karussell-Gondel verunglückt und dabei schwer verletzt worden. Nach Polizeiangaben brach bei voller Fahrt eine Haltestange. Die Gondel der Mädchen scherte plötzlich aus und prallte gegen mehrere Metallpfosten und auf den Holzboden.

Mit schwersten Kopfverletzungen blieb die Neunjährige in der Mitte des Karussells liegen, ihre elfjährige Schwester und deren Freundin wurden ebenfalls schwer verletzt. Die dritte Schwester, die am Rand zuschaut, erlitt einen Nervenzusammenbruch. Das neunjährige Mädchen ist inzwischen außer Lebensgefahr, und auch den anderen Mädchen geht es schon wieder besser.

Suche nach der Ursache
Warum das Halterohr brach, ist noch völlig unklar. Nun wird ermittelt, ob menschliches Versagen, Materialermüdung oder ein Herstellerfehler die Ursache für das Unglück waren. Zwar testet der TÜV solche Fahrgeschäfte auf Herz und Nieren, doch so eine Prüfung findet je nach Gerät nur alle ein bis drei Jahre statt.

Beim Karussell mit dem Namen 'Disco-Star' fahren mehrere Gondeln hintereinander im Kreis und gleichzeitig auch nach oben und nach unten. Gehalten werden sie mit Stangen, die in der Mitte des Karussells befestigt sind.

Quelle&Video

Der TÜV der die abnahme macht und ohne dessen segen kein Fahrgeschäft eröffnen darf entzieht sich hier eindeutig seiner Verantwortung.
Lieber versucht man die Schuld beim Betreiber zu suchen.
Aus eigener Erfahrung weiß ich wie beim TÜV geschlamt wird,Fahrzeuge zbs. gar nicht überprüft werden,aber trotzdem eine TÜV Plakette bekommen!
Das gleiche passiert hier,überprüfung findet nicht statt,sondern nur abkassieren beim Betreiber und wenn etwas passiert wäscht man seine Hände in unschuld.
Das Fahrgeschäft wurde abgenommen und freigegeben,damit ist der Sachverständige persönlich Haftbar Artikel 34 GG in Analogie zu § 839 BGB.
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