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Rechtswillkür und Rechtspraxis in der Bundesrepublik Deutschland

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Rechtswillkür und Rechtspraxis in der Bundesrepublik Deutschland Empty Rechtswillkür und Rechtspraxis in der Bundesrepublik Deutschland

Beitrag  Luziefer-bs1 Mo Sep 26, 2011 7:45 pm

Leipzig.Wir veröffentlichen heute einen offenen Brief der unsere Pressestelle heute erreicht hat mit der Bitte um Weiterverbreitung. Dem Begehren tragen wir als Organ der Staatlichen Selbstverwaltungen (StaSeVe) und dem Wunsch nach baldiger Wiedererreichung der Rechtstaatlichkeit in Deutschland gerne Rechnung.

Von: Dr. Bernward Thebrath [mailto:dr.thebrath@gmx.de]
Gesendet: Montag, 26. September 2011 17:41
An: ‘impressum@stmj.bayern.de’; ‘presse@bmj.bund.de’; ‘bundespraesidialamt@bpra.bund.de’; ‘poststelle@lg-mm.bayern.de’; ‘poststelle@olg-m.bayern.de’; ‘pressestelle@bgh.bund.de’; ‘bverfg@bundesverfassungsgericht.de’
Cc: ‘Poststelle@ag-gz.bayern.de’
Betreff: „BohrAlex Beschluss LG MM 24.09.2011″



Offener Brief: bitte ausgiebig weiter verteilen, damit es komplett und weltweit öffentlich wird!



Sehr geehrter Herr Bundespräsident Wulf,

sehr geehrter Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

sehr geehrte Frau Merck,

sehr geehrter Herr Präsident Andreas Vosskuhle,

sehr geehrter Präsident Prof. Dr. Klaus Tolksdorf,

sehr geehrter Herr Präsident Karl Huber,

sehr geehrter Herr Präsident Prof. Dr. Karl Thiere,

bereits vor 2 Jahren in der Auseinandersetzung mit „BohrAlex“ hatten wir wohl schon so eine Vorahnung gehabt, daß es sich bei Ihren Gerichten um nicht staatliche Gerichte, sondern nur um so eine Art privater Gerichtsbarkeit handelt (der Bohr-Dreck an der Baustelle liegt immer heute noch so dar, wie dieser angefallen ist und bis heute hat uns niemand plausibel erklären können, warum wir für eine Dienstleistung bezahlen sollen, die nie erbracht worden ist!). Die Anlage „BohrAlex Beschluss LG MM 24.09.2011“ ist ein Paradebeispiel für eklatante Rechtswillkür und Rechtsbeugung sowie vermutlich auch Hochverrat gegen den Bund und der Bundesländer. So sind wir vielleicht bereits mit dem ca. 20zigsten Schriftsatz unsererseits damals schon zum E-Mail-Verkehr übergegangen, weil die Schriftsätze der Gerichte weder handschriftlich unterschrieben (BGB §126) noch richtig beglaubigt sowie ebenfalls nicht richtig förmlich zugestellt worden sind (BGB §125) wie es für ordentliche staatliche Gerichte aber zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Schriftsätze vom („BRD-privaten“) Landgericht Memmingen v. 24./25.09.2011 sind NICHT unterschrieben, enthalten auch KEINE elektronische Unterschrift oder Signatur, und verstoßen hiermit gegen VwVfG und BGB und anderen Formalitäten. Richter Zitzelsberger moniert unsere Beschwerde, die wir als E-Mail gesendet haben, da diese keine Unterschrift oder elektronische Signatur besitzt. Er vergißt aber zu erwähnen, daß er selber sich an diese Formalitäten in seinen Schriftsätzen (= nur Skripturakte) nicht hält bzw. nicht zu halten braucht, da Herr Zitzelsberger –wie alle anderen Justizangehörigen auch- nur von einem privaten Gericht aus handelt sowie alle Attribute, die ein ordentliches Staatsgericht ausmachen bei den entsprechenden Gerichten fehlen (vgl. Anlage: Günzburger Amtsgericht fälscht eigenen Geschäftsverteilungsplan).

DER VOLKSMUND SAGT DAZU: WER IM GLASHAUS SITZT, SOLLTE SELBST NICHT MIT STEINEN WERFEN.

Sehr geehrter Herr Präsident Andreas Vosskuhle (Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Tel: 0721/9101-0,

wir erklären hiermit erneut die Anfechtung des gesamten Verfahrens gemäß §§ 142/143 BGB und beantragen hiermit gleichzeitig eine Dienstaufsichtsbeschwerde sowie die Einleitung eines ordentlichen Disziplinarverfahrens gegen Präsident Karl Huber (Oberlandesgericht München) und alle seine Mitarbeiter.

Ferner stellen wir hiermit einen Beschwerdeantrag gegen Präsident Karl Huber (Oberlandesgericht München) und alle seine Mitarbeiter wg. der Besorgnis der Befangenheit.

Sehr geehrter Herr Präsident Prof. Dr. Klaus Tolksdorf (Bundesgerichtshof Karlsruhe, Tel: 0721 – 159 – 0),

wir erklären hiermit erneut die Anfechtung des gesamten Verfahrens gemäß §§ 142/143 BGB und beantragen hiermit gleichzeitig eine Dienstaufsichtsbeschwerde sowie die Einleitung eines ordentlichen Disziplinarverfahrens gegen Präsident Karl Huber (Oberlandesgericht München) und alle seine Mitarbeiter. Ferner stellen wir hiermit einen Beschwerdeantrag gegen Präsident Karl Huber (Oberlandesgericht München) und alle seine Mitarbeiter wg. der Besorgnis der Befangenheit.



Sehr geehrter Herr Präsident Karl Huber (Oberlandesgericht München, Tel: (089) 5597 02),

wir erklären hiermit erneut die Anfechtung des gesamten Verfahrens gemäß §§ 142/143 BGB und beantragen hiermit gleichzeitig eine Dienstaufsichtsbeschwerde sowie die Einleitung eines ordentlichen Disziplinarverfahrens gegen Landgerichtspräsident Prof. Dr. Karl Thiere und alle seine Mitarbeiter. Ferner stellen wir hiermit einen Beschwerdeantrag gegen Landgerichtspräsident Prof. Dr. Karl Thiere und alle seine Mitarbeiter wg. der Besorgnis der Befangenheit.



Sehr geehrter Landgerichtspräsident Prof. Dr. Karl Thiere (Landgericht Memmingen, (08331)105-104),

wir erklären hiermit erneut die Anfechtung des gesamten Verfahrens gemäß §§ 142/143 BGB und beantragen hiermit gleichzeitig eine Dienstaufsichtsbeschwerde sowie die

Einleitung eines ordentlichen Disziplinarverfahrens gegen Sie, das Präsidium und alle Ihre Mitarbeiter. Ferner stellen wir hiermit einen

Beschwerdeantrag gegen Ihre Person, das Präsidium und alle Ihre Mitarbeiter wg. der Besorgnis der Befangenheit.



Sehr geehrter Herr Bundespräsident Christian Wulff (Bundespräsidialamt, Tel: (030) 2000 – 2021),

wir erklären hiermit erneut die Anfechtung des gesamten Verfahrens gemäß §§ 142/143 BGB und beantragen hiermit gleichzeitig eine Dienstaufsichtsbeschwerde sowie die Einleitung eines ordentlichen Disziplinarverfahrens gegen Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und alle Ihre Mitarbeiter. Ferner stellen wir hiermit einen Beschwerdeantrag gegen Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und alle Ihre Mitarbeiter wg. der Besorgnis der Befangenheit.



Sehr geehrte Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Bundesministerium der Justiz, Tel: 01888-580 9030 – hier darf man teuer telefonieren!),

wir erklären hiermit erneut die Anfechtung des gesamten Verfahrens gemäß §§ 142/143 BGB und beantragen hiermit gleichzeitig eine Dienstaufsichtsbeschwerde sowie die Einleitung eines ordentlichen Disziplinarverfahrens gegen Frau Dr. Beate Merk und alle Ihre Mitarbeiter. Ferner stellen wir hiermit einen Beschwerdeantrag gegen Frau Dr. Beate Merk und alle Ihre Mitarbeiter wg. der Besorgnis der Befangenheit.



Sehr geehrte Frau Dr. Beate Merck (Bayerisches Staatsministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Tel: 089-5597-01),

wir erklären hiermit erneut die Anfechtung des gesamten Verfahrens gemäß §§ 142/143 BGB und beantragen hiermit gleichzeitig eine Dienstaufsichtsbeschwerde sowie die Einleitung eines ordentlichen Disziplinarverfahrens gegen Herrn Richter Zitzelsberger und Justizangestellte Buchner am Landgericht Memmingen. Ferner stellen wir hiermit einen Beschwerdeantrag gegen Herrn Richter Zitzelsberger und Justizangestellte Buchner wg. der Besorgnis der Befangenheit.

Das gleiche gilt für Herrn Präsident Prof. Thiere (Landgericht Memmingen) als unmittelbarer Vorgesetzter.

Das gleiche gilt für Herrn Präsident Karl Huber (Oberlandesgericht München).



An alle betroffenen Personen

Ferner werden wir gegen alle diese Personen national und international Strafanzeige und Strafantrag stellen, auch hinsichtlich des Verdachts auf Hochverrat und Bildung einer kriminellen Vereinigung. Letztere sind bereits international gestellt worden. Wir beantragen gleichzeitig die Aufhebung der Immunität der Personen, die das Recht der Immunität durch ihr Amt beanspruchen.



Wir müssen leider davon ausgehen, wie in der Vergangenheit von Ihrem Hause ausgehend bereits schon mehrfach praktiziert, daß sie keine Verfahren einleiten bzw. diese „einstellen“ werden. Durch dieses Verhalten wird versucht, wider besseres Wissens gegen Gesetz und Ordnung für die Bundesrepublik Deutschland, alles zu vertuschen. Daher werden wir mit allen Einzelheiten an die Öffentlichkeit gehen und umgehend die nächst höhere Dienstaufsichtsstelle anrufen und bemühen. Dies tun wir deshalb, damit uns kein weiterer materieller und gesundheitlicher Schaden zugeführt wird.



Da in der BRD und insbesondere hier von der Staatsanwaltschaft Memmingen, dem Amtsgericht Günzburg sowie dem Landgericht Memmingen und allen anderen Justizbehörden in Bayern und in der „BRD“ insgesamt (außer vielleicht den Arbeitsgerichten) nachweislich keine wirksame Rechtsmittel und Rechtswege zur Beschwerde beschritten werden können, werden wir parallel hierzu alle Verfahren quasi in minutenschnelle per E-Mail durchlaufen und uns an die höchsten Gremien im In- und Ausland sowie an die Öffentlichkeit wenden. Wegen des nicht vorhandenen bzw. praktizierten Rechts- und Beschwerdeweges sparen wir uns die diversen Einschreiben mit Rückschein. Sollten Sie dennoch per Briefpost mit unserer eigenhändigen Unterschrift angeschrieben werden wollen, teilen Sie uns dieses unter der Voraussetzung mit, daß Sie nach geltendem und gültigem Recht ein ordentliches Amt sind, sich vollumfänglich nach rechtsstaatlichen Prinzipien legitimieren können und Recht und Gesetz (Grundgesetz), Menschen- sowie Völkerrecht vollumfänglich wahren! Am besten bestätigen Sie dies uns in Form einer entsprechenden eidesstattlichen Erklärung!



Wir behalten uns ausdrücklich weiterhin entsprechenden Sachvortrag vor. Außerdem machen wir hiermit Schadensersatz in Höhe von 10.800 Euro geltend.



Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bernward Thebrath

Buchenweg 6

D-89350 Dürrlauingen

Tel.: 0172/8217699

E-Mail: info@thebrath.de

Beschluss des Gerichts ohne Unterschrift

Günzburger Amtsgericht fälscht Geschäftsverteilungsplan

Eigener Bericht -staseve- vom 26.09.2011 – 23:23 Uhr

Quelle

Evil or Very Mad
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