§ 187 StGB Verleumdung, falsche Verdächtigung, Rufmord & üble Nachrede
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§ 187 StGB Verleumdung, falsche Verdächtigung, Rufmord & üble Nachrede
Wer einen Menschen, der über ChemTrails aufgeklärt hat, einen Verschwörungstheoretiker, einen Spinner, einen Faschisten, einen Verrückten genannt hat, der hat eine Straftat gemäß § 187 StGB begangen.
§ 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Bundesregierung und ihre Veröffentlichung ist somit Zeuge, daß diese Menschen immer nur die Wahrheit gesagt haben.
Ich rate Euch Jeden, der zu Eurem Nachteil gegen § 187 StGB verstossen hat:
* strafrechtlich verfolgen zu lassen und
* zivilrechtlich auf Schadensersatz zu verklagen
denn sie sind alle schuldig und müssen bestraft werden mit der vollen Härte der Gesetze.
Es ist in allen Fällen wider besseren Wissens, denn die Aufklärer haben informiert über das bessere Wissen und somit hatten alle Straftäter Kenntnis vom besseren Wissen. Es kann sich Keiner damit heraus reden, er/sie hätte/hätten es nicht gewußt.
§ 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Bundesregierung und ihre Veröffentlichung ist somit Zeuge, daß diese Menschen immer nur die Wahrheit gesagt haben.
Ich rate Euch Jeden, der zu Eurem Nachteil gegen § 187 StGB verstossen hat:
* strafrechtlich verfolgen zu lassen und
* zivilrechtlich auf Schadensersatz zu verklagen
denn sie sind alle schuldig und müssen bestraft werden mit der vollen Härte der Gesetze.
Es ist in allen Fällen wider besseren Wissens, denn die Aufklärer haben informiert über das bessere Wissen und somit hatten alle Straftäter Kenntnis vom besseren Wissen. Es kann sich Keiner damit heraus reden, er/sie hätte/hätten es nicht gewußt.
Gast- Gast

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