Fehlerhafte Eingliederungsvereinbarungen
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Fehlerhafte Eingliederungsvereinbarungen
Hartz IV: Alle geprüften Eingliederungsvereinbarungen waren fehlerhaft.
Laut eines Prüfberichts des Bundesarbeitsministeriums kommt zu dem Ergebnis, dass alle geprüften geschlossenen Eingliederungsvereinbarungen (EGV) die mit Hartz IV Beziehern im Jahre 2010 geschlossen worden sind, die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllten. Demnach war keine der geprüften Vereinbarungen vollständig rechtskonform und korrekt.
Ein Hauptproblem bei Hartz IV ist, dass die Betroffenen für ihre Erwerbslosigkeit schuldig gesprochen werden. Sprich, der Arbeitslose wird für seine Arbeitslosigkeit hauptverantwortlich gemacht. Deshalb geht die Bundesregierung davon aus, dass Betroffene beeinflusst werden müssten, um ihre Arbeitsfähigkeit für den Markt wieder herzustellen. Gründe wie chronische Krankheiten, Alter oder das Wegbrechen von Arbeitsplätzen spielen bei diesen ideologisch eingefärbten Überlegungen kaum bzw. eine untergeordnete Rolle. Um eine Eingliederung im Sinne des Gesetzgebers zu unterstützen, gibt es sogenannte Eingliederungsvereinbarungen. Die Betroffenen haben bei der Gestaltung kaum Möglichkeiten der Einflussnahme und werden zumeist zu Dingen gedrängt, die sie überhaupt nicht wollen. Der Vertrag wird immer unter Androhung der Mitwirkungspflicht (Sanktionen) geschlossen. Wer gegen die „Vereinbarungen“ verstößt, wird mit Hartz IV Kürzungen bestraft.
Ein Bericht des Bundesarbeitsministeriums an den Haushaltsausschuss des Bundestags zeigte nun, dass ausnahmslos alle geprüften Eingliederungsvereinbarungen rechtswidrig sind. Die Prüfer des Ministeriums hatten zwölf Jobcenter von Berlin-Mitte bis Villingen-Schwenningen überprüft. Jede dritte Vereinbarung enthielt beispielsweise keine Angaben darüber, welcher Ein-Euro-Job der Betroffene ausüben soll. In nur zwei Drittel der geprüften Verträge wurde überhaupt vermerkt, welche Eigeninitiative erwartet wird. „Hierbei wurden allerdings häufig Textbausteine verwendet, die nicht individuell auf den Einzelfall eingingen“, heißt es in dem Prüfbericht. Demnach werden – anders als ursprünglich gedacht - nur die wenigsten EGV´en individuell erstellt. (sb)
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Laut eines Prüfberichts des Bundesarbeitsministeriums kommt zu dem Ergebnis, dass alle geprüften geschlossenen Eingliederungsvereinbarungen (EGV) die mit Hartz IV Beziehern im Jahre 2010 geschlossen worden sind, die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllten. Demnach war keine der geprüften Vereinbarungen vollständig rechtskonform und korrekt.
Ein Hauptproblem bei Hartz IV ist, dass die Betroffenen für ihre Erwerbslosigkeit schuldig gesprochen werden. Sprich, der Arbeitslose wird für seine Arbeitslosigkeit hauptverantwortlich gemacht. Deshalb geht die Bundesregierung davon aus, dass Betroffene beeinflusst werden müssten, um ihre Arbeitsfähigkeit für den Markt wieder herzustellen. Gründe wie chronische Krankheiten, Alter oder das Wegbrechen von Arbeitsplätzen spielen bei diesen ideologisch eingefärbten Überlegungen kaum bzw. eine untergeordnete Rolle. Um eine Eingliederung im Sinne des Gesetzgebers zu unterstützen, gibt es sogenannte Eingliederungsvereinbarungen. Die Betroffenen haben bei der Gestaltung kaum Möglichkeiten der Einflussnahme und werden zumeist zu Dingen gedrängt, die sie überhaupt nicht wollen. Der Vertrag wird immer unter Androhung der Mitwirkungspflicht (Sanktionen) geschlossen. Wer gegen die „Vereinbarungen“ verstößt, wird mit Hartz IV Kürzungen bestraft.
Ein Bericht des Bundesarbeitsministeriums an den Haushaltsausschuss des Bundestags zeigte nun, dass ausnahmslos alle geprüften Eingliederungsvereinbarungen rechtswidrig sind. Die Prüfer des Ministeriums hatten zwölf Jobcenter von Berlin-Mitte bis Villingen-Schwenningen überprüft. Jede dritte Vereinbarung enthielt beispielsweise keine Angaben darüber, welcher Ein-Euro-Job der Betroffene ausüben soll. In nur zwei Drittel der geprüften Verträge wurde überhaupt vermerkt, welche Eigeninitiative erwartet wird. „Hierbei wurden allerdings häufig Textbausteine verwendet, die nicht individuell auf den Einzelfall eingingen“, heißt es in dem Prüfbericht. Demnach werden – anders als ursprünglich gedacht - nur die wenigsten EGV´en individuell erstellt. (sb)
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