Minijob kontra Jobcenter
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Minijob kontra Jobcenter
ZEITZ/HOHENMÖLSEN/MZ. Gräbers aus Draschwitz verstehen die Welt nicht mehr. Andrea Gräber hat dieser Tage alle Hände voll mit redlicher Arbeit zu tun und soll dafür bestraft werden. Und das vom Jobcenter, von dem sie noch aufstockende Leistungen für ihren Lebensunterhalt erhält, weil das Geld, das sie seit Oktober als Entlohnung heimbringt, nicht für ihren Lebensunterhalt reicht.
Ihr wird zum Verhängnis, dass sie gerade für ihren neuen Arbeitgeber ständig unterwegs ist. Sie hat einen Minijob bei einer Hohenmölsener Firma angenommen, für den sie monatlich 400 Euro erhält. Dafür ist sie jetzt die ganze Woche außerhalb bei Inventuren im Einsatz, in Magdeburg und Gütersloh zum Beispiel. Was sie an Stunden über die vereinbarte Leistung hinaus arbeitet, wird ihr auf einem Zeitkonto gutgeschrieben, so dass sie auch dann, wenn es mal keine Arbeit mehr für sie gibt, das Geld für ihren Minijob erhält. "Das ist nicht ideal, aber es hilft uns", sagt ihr Mann Jörg Gräber, "und meiner Frau macht die Arbeit richtig Spaß."
Er hat sich jetzt an die MZ gewandt, weil seiner Frau eine Kürzung der ihr zustehenden Leistungen durch das Jobcenter Burgenlandkreis angekündigt wurde. Der Grund: Sie ist wiederholt einem Termin bei ihrer Vermittlerin in Zeitz nicht nachgekommen. "Ich habe sie doch aber damit entschuldigt, dass sie wegen des neuen Jobs nicht zu Hause ist", empört sich Jörg Gräber.
Oft schon am Sonntagabend geht seine Frau gemeinsam mit einer ganzen Gruppe von Hohenmölsen aus auf Tour in die unterschiedlichsten Arbeitsorte und kehrt erst am Freitag zurück. Der Arbeitgeber zahlt Unterkünfte und Zuschüsse. Das Arbeitsregime ist so unterschiedlich, dass Andrea Gräber nicht weiß, wann sie zu Hause ist. "Es kommen wieder ruhigere Zeiten", weiß Jörg Gräber aber. Dann wäre doch die beste Gelegenheit, sich beim Arbeitsvermittler zu melden. Oder eben kurzfristig, wenn die Frau einmal zu Hause ist.
Doch so sehe das die zuständige Arbeitsvermittlerin nicht, erregt sich Gräber. Diese bestehe auf der Wahrnehmung der von ihr vorgegebenen Termine, beklagt der Mann. Und die lagen jetzt zum zweiten Mal in der Arbeitszeit seiner Frau, so dass er sie absagen musste. Der zweite Termin wurde Andrea Gräber mitgeteilt bereits mit dem Verweis darauf, dass ihr Leistungen gekürzt werden, wenn sie ihn nicht wahrnehme. Um dem Nachdruck zu verleihen, wurde das noch einmal mit einem Anruf bekräftigt. "Von einer Stelle hat die Vermittlerin da nicht gesprochen", betont Gräber. Denn freilich würde seine Frau am liebsten in der Region einer Beschäftigung nachgehen, die ihrer Ausbildung als Verkäuferin entspricht und sie vom Jobcenter unabhängig macht. Doch das hat seit 1992 nicht geklappt. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Minijobs sind Normalität für die Draschwitzerin geworden. Sie geht deswegen ohne Erwartungen in die Pflichtgespräche beim Jobcenter, würde sie auch wahrnehmen, wenn sie es mit ihrem neuen Job vereinbaren könne.
"Das muss sie auch, solange sie weiterhin Leistungen vom Jobcenter bezieht", betont Berndt Lampe, Geschäftsführer des Jobcenters. Denn Ziel müsse es sein, sie durch die Vermittlung einer Beschäftigung in die Lage zu versetzen, ihren Lebensunterhalt zu verdienen und nicht mehr auf Leistungen des Jobcenters angewiesen zu sein. Eine Arbeitsvermittlung könne deswegen höheren Stellenwert erhalten als die Fortführung des Minijobs, erklärt er die grundsätzlich richtige Handlungsweise seiner Mitarbeiterin, Andrea Gräber weiterhin intensiv zu betreuen.
Wie dringend eine Terminvereinbarung sei, das liege in der Entscheidung des Vermittlers. Wenn der etwas anzubieten habe, was besser als der Minijob sei oder diesen ergänzen könnte, müsse der Vermittler nachdrücklich reagieren. Allerdings sollte auch aufeinander zugegangen werden. Im vorliegenden Fall habe die Arbeitsvermittlerin nicht gewusst, dass Frau Gräber so weit entfernt und sogar mit Übernachtungen im Einsatz ist. Nun soll nach der intensiven Inventurzeit ein Termin vereinbart werden. Eine Leistungskürzung werde es somit jetzt nicht geben, so Lampe.
Quelle
Ihr wird zum Verhängnis, dass sie gerade für ihren neuen Arbeitgeber ständig unterwegs ist. Sie hat einen Minijob bei einer Hohenmölsener Firma angenommen, für den sie monatlich 400 Euro erhält. Dafür ist sie jetzt die ganze Woche außerhalb bei Inventuren im Einsatz, in Magdeburg und Gütersloh zum Beispiel. Was sie an Stunden über die vereinbarte Leistung hinaus arbeitet, wird ihr auf einem Zeitkonto gutgeschrieben, so dass sie auch dann, wenn es mal keine Arbeit mehr für sie gibt, das Geld für ihren Minijob erhält. "Das ist nicht ideal, aber es hilft uns", sagt ihr Mann Jörg Gräber, "und meiner Frau macht die Arbeit richtig Spaß."
Er hat sich jetzt an die MZ gewandt, weil seiner Frau eine Kürzung der ihr zustehenden Leistungen durch das Jobcenter Burgenlandkreis angekündigt wurde. Der Grund: Sie ist wiederholt einem Termin bei ihrer Vermittlerin in Zeitz nicht nachgekommen. "Ich habe sie doch aber damit entschuldigt, dass sie wegen des neuen Jobs nicht zu Hause ist", empört sich Jörg Gräber.
Oft schon am Sonntagabend geht seine Frau gemeinsam mit einer ganzen Gruppe von Hohenmölsen aus auf Tour in die unterschiedlichsten Arbeitsorte und kehrt erst am Freitag zurück. Der Arbeitgeber zahlt Unterkünfte und Zuschüsse. Das Arbeitsregime ist so unterschiedlich, dass Andrea Gräber nicht weiß, wann sie zu Hause ist. "Es kommen wieder ruhigere Zeiten", weiß Jörg Gräber aber. Dann wäre doch die beste Gelegenheit, sich beim Arbeitsvermittler zu melden. Oder eben kurzfristig, wenn die Frau einmal zu Hause ist.
Doch so sehe das die zuständige Arbeitsvermittlerin nicht, erregt sich Gräber. Diese bestehe auf der Wahrnehmung der von ihr vorgegebenen Termine, beklagt der Mann. Und die lagen jetzt zum zweiten Mal in der Arbeitszeit seiner Frau, so dass er sie absagen musste. Der zweite Termin wurde Andrea Gräber mitgeteilt bereits mit dem Verweis darauf, dass ihr Leistungen gekürzt werden, wenn sie ihn nicht wahrnehme. Um dem Nachdruck zu verleihen, wurde das noch einmal mit einem Anruf bekräftigt. "Von einer Stelle hat die Vermittlerin da nicht gesprochen", betont Gräber. Denn freilich würde seine Frau am liebsten in der Region einer Beschäftigung nachgehen, die ihrer Ausbildung als Verkäuferin entspricht und sie vom Jobcenter unabhängig macht. Doch das hat seit 1992 nicht geklappt. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Minijobs sind Normalität für die Draschwitzerin geworden. Sie geht deswegen ohne Erwartungen in die Pflichtgespräche beim Jobcenter, würde sie auch wahrnehmen, wenn sie es mit ihrem neuen Job vereinbaren könne.
"Das muss sie auch, solange sie weiterhin Leistungen vom Jobcenter bezieht", betont Berndt Lampe, Geschäftsführer des Jobcenters. Denn Ziel müsse es sein, sie durch die Vermittlung einer Beschäftigung in die Lage zu versetzen, ihren Lebensunterhalt zu verdienen und nicht mehr auf Leistungen des Jobcenters angewiesen zu sein. Eine Arbeitsvermittlung könne deswegen höheren Stellenwert erhalten als die Fortführung des Minijobs, erklärt er die grundsätzlich richtige Handlungsweise seiner Mitarbeiterin, Andrea Gräber weiterhin intensiv zu betreuen.
Wie dringend eine Terminvereinbarung sei, das liege in der Entscheidung des Vermittlers. Wenn der etwas anzubieten habe, was besser als der Minijob sei oder diesen ergänzen könnte, müsse der Vermittler nachdrücklich reagieren. Allerdings sollte auch aufeinander zugegangen werden. Im vorliegenden Fall habe die Arbeitsvermittlerin nicht gewusst, dass Frau Gräber so weit entfernt und sogar mit Übernachtungen im Einsatz ist. Nun soll nach der intensiven Inventurzeit ein Termin vereinbart werden. Eine Leistungskürzung werde es somit jetzt nicht geben, so Lampe.
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