Hartz-IV-Empfängerin vs. Jobcenter München
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Hartz-IV-Empfängerin vs. Jobcenter München
Wie hoch darf die Miete im bayrischen München für eine Hartz-IV-Empfängerin sein? Sind 690 Euro zu hoch? Diese Fragen beschäftigen momentan das Jobcenter und das Bayerische Landessozialgericht.
Eine 52-jährige Frau hatte das Jobcenter verklagt, nachdem zahlreiche ihrer Anträge abgewiesen worden waren. Sie möchte gern ihre volle Grundmiete vom Amt haben. Das Jobcenter möchte hingegen, dass die Frau untervermietet oder umzieht.
In der ersten Instanz wurde dem Jobcenter recht gegeben. Doch die Frau prozessierte weiter, wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Die jetzigen Richter wollen von der Behörde nun ein klares Konzept für die Mietzuschüsse. Doch Fakten, wie viele "günstige Wohnungen" es wo in München gibt, konnten bisher nicht geliefert werden.
Mögliches Grundsatzurteil
Die Wohnungen, die das Jobcenter für Hartz-IV-Empfänger in München vorsieht, sind alt und außerhalb des Zentrums. Dort gibt es beispielsweise keine zentrale Wasserversorgung und keine Zentralheizung.
Die Klägerin wohnt derzeit in einer 48-Quadratmeter Altbauwohnung. Doch ihre Miete sei fast 300 Euro zu hoch, meint das Jobcenter. Doch dessen Bemessungsgrenzen seien unrealistisch, meint die Klägerin. Bis zum 14. Dezember hat die Behörde nun Zeit, ein fundiertes Konzept dem Gericht vorzulegen.
Ich bin gespannt, ob das klappt. München ist bekanntlich teuer. Dieser Rechtstreit könnte am Ende Millionen kosten. Denn es gibt rund 75.000 Münchener Hartz-IV-Empfänger, die auch von dem Urteil profitieren könnten. Wie würdet ihr entscheiden?
Quelle
Eine 52-jährige Frau hatte das Jobcenter verklagt, nachdem zahlreiche ihrer Anträge abgewiesen worden waren. Sie möchte gern ihre volle Grundmiete vom Amt haben. Das Jobcenter möchte hingegen, dass die Frau untervermietet oder umzieht.
In der ersten Instanz wurde dem Jobcenter recht gegeben. Doch die Frau prozessierte weiter, wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Die jetzigen Richter wollen von der Behörde nun ein klares Konzept für die Mietzuschüsse. Doch Fakten, wie viele "günstige Wohnungen" es wo in München gibt, konnten bisher nicht geliefert werden.
Mögliches Grundsatzurteil
Die Wohnungen, die das Jobcenter für Hartz-IV-Empfänger in München vorsieht, sind alt und außerhalb des Zentrums. Dort gibt es beispielsweise keine zentrale Wasserversorgung und keine Zentralheizung.
Die Klägerin wohnt derzeit in einer 48-Quadratmeter Altbauwohnung. Doch ihre Miete sei fast 300 Euro zu hoch, meint das Jobcenter. Doch dessen Bemessungsgrenzen seien unrealistisch, meint die Klägerin. Bis zum 14. Dezember hat die Behörde nun Zeit, ein fundiertes Konzept dem Gericht vorzulegen.
Ich bin gespannt, ob das klappt. München ist bekanntlich teuer. Dieser Rechtstreit könnte am Ende Millionen kosten. Denn es gibt rund 75.000 Münchener Hartz-IV-Empfänger, die auch von dem Urteil profitieren könnten. Wie würdet ihr entscheiden?
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