Internationaler Strafgerichtshof richtet eigene Abteilung für die Klagen und Anzeigen der Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen (StaSeVe) ein
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Internationaler Strafgerichtshof richtet eigene Abteilung für die Klagen und Anzeigen der Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen (StaSeVe) ein
Leipzig/Den Haag. Heute hat eine Delegation der Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen (StaSeVe) den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag besucht. Neben den Klagen die dort gegen illegale Handlungen von sogenannten Beamten und Angestellten der Bundesrepublik nicht Deutschland eingereicht wurden hat man den Dialog über die bisherigen Aktenzeichen gesucht und den Sachstand abgefragt.
Beim Internationalen Strafgerichtshof (ICC, IStGH) wird ab sofort eine Abteilung für die Klagen und Strafanzeigen der Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen (StaSeVe) eingerichtet. Dies kündigte der Internatonale Strafgerichtshof (ICC) gegenüber der Delegation der StaSeVe an.
Staatliche Selbstverwaltungen stehen exterritorial zur Bundesrepublik in Deutschland nach der UN-Resolution 56/83 Artikel 9.
Sie geniesen die Passivimmunität nach dem Wiener Übereinkommen von 1961. „Behörden“ oder Firmen der Bundesrepublik in Deutschland sind nicht für die Selbstverwalter zuständig. Da der § 21 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der Bundesrepublik nicht greift und eine Strafverfolgung wegen der Exterritorialität gegenüber der Bundesrepublik auf Deutschem Boden des Staates Deutschland/Deutsches Reich gegeben ist, ist der Internationale Strafgerichtshof (IStGH, ICC) originär direkt für Staatliche Selbstverwaltungen zuständig.
Die Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen (StaSeVe) und ihre Mitglieder haben bereits vier Aktenzeichen des IStGH, in denen die Ermittlungen aufgenommen wurden. Neben der Leiterin der Finanzverwaltung (Finanzagentur) und ihrer Stellvertreterin in Hersbruck bei Nürnberg, sind bereits die Bauberufsgenossenschaft, die GEZ und die Mitarbeiter der Finanzagentur in Ansbach sowie die zuständige Amtsrichterin, die dort die Gerichtsvollzieher einteilt, strafrechtlich aktenkundig. Es wurden Ermittlungen wegen Verstosses gegen das Vökerrecht und die Menschenrechte seitens des Strafgerichtshofes in Den Haag aufgenommen. Auch ein Gerichtsvollzieher in Ansbach ist dort bereits aktenkundig strafrechtlich bekannt.
Seit letzter Woche ist es auch Aktenkundig in Den Haag, dass die Zollverwaltung in Düsseldorf und die Betriebskrankenkasse in Frankfurt illegal gegen deutsches Staatsrecht und Völkerrecht verstossen haben. Auch diesbezüglich wurden strafrechtliche Ermittlungen unter dem Aktenzeichen OTP-CR-249/11 aufgenommen.
Sollte es bei den Ermittlungen und Aktenzeichen zu Strafrechtlichen Verurteilungen kommen, haften die sogenannten Beamten der Bundesrepublik nach § 829 BGB, die Angestellten der Bundesrepublik in Deutschland,nach § 823 BGB staatlichen deutschen Rechtes mit ihrem Privatvermögen, da eine Staatshaftung seit 1982 nicht mehr existiert.
Da die Bundesrepublik nicht Deutschland, kein Staat ist, sondern eine Treuhandverwaltung der Alliierten, also eine NGO, ein Nichtregistrierter Wirtschaftsverein nach § 54 BGB ist eine Staatshaftung absolut ausgeschlossen.
Sachlich ist es traurig, dass die Mitarbeiter dieser NGO Bundesrepublik, als Mitarbeiter, nicht geschult ins finanzielle Verderben geschickt werden.
Eigener Bericht -staseve- vom 12.12.2011
Quelle
Beim Internationalen Strafgerichtshof (ICC, IStGH) wird ab sofort eine Abteilung für die Klagen und Strafanzeigen der Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen (StaSeVe) eingerichtet. Dies kündigte der Internatonale Strafgerichtshof (ICC) gegenüber der Delegation der StaSeVe an.
Staatliche Selbstverwaltungen stehen exterritorial zur Bundesrepublik in Deutschland nach der UN-Resolution 56/83 Artikel 9.
Sie geniesen die Passivimmunität nach dem Wiener Übereinkommen von 1961. „Behörden“ oder Firmen der Bundesrepublik in Deutschland sind nicht für die Selbstverwalter zuständig. Da der § 21 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der Bundesrepublik nicht greift und eine Strafverfolgung wegen der Exterritorialität gegenüber der Bundesrepublik auf Deutschem Boden des Staates Deutschland/Deutsches Reich gegeben ist, ist der Internationale Strafgerichtshof (IStGH, ICC) originär direkt für Staatliche Selbstverwaltungen zuständig.
Die Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen (StaSeVe) und ihre Mitglieder haben bereits vier Aktenzeichen des IStGH, in denen die Ermittlungen aufgenommen wurden. Neben der Leiterin der Finanzverwaltung (Finanzagentur) und ihrer Stellvertreterin in Hersbruck bei Nürnberg, sind bereits die Bauberufsgenossenschaft, die GEZ und die Mitarbeiter der Finanzagentur in Ansbach sowie die zuständige Amtsrichterin, die dort die Gerichtsvollzieher einteilt, strafrechtlich aktenkundig. Es wurden Ermittlungen wegen Verstosses gegen das Vökerrecht und die Menschenrechte seitens des Strafgerichtshofes in Den Haag aufgenommen. Auch ein Gerichtsvollzieher in Ansbach ist dort bereits aktenkundig strafrechtlich bekannt.
Seit letzter Woche ist es auch Aktenkundig in Den Haag, dass die Zollverwaltung in Düsseldorf und die Betriebskrankenkasse in Frankfurt illegal gegen deutsches Staatsrecht und Völkerrecht verstossen haben. Auch diesbezüglich wurden strafrechtliche Ermittlungen unter dem Aktenzeichen OTP-CR-249/11 aufgenommen.
Sollte es bei den Ermittlungen und Aktenzeichen zu Strafrechtlichen Verurteilungen kommen, haften die sogenannten Beamten der Bundesrepublik nach § 829 BGB, die Angestellten der Bundesrepublik in Deutschland,nach § 823 BGB staatlichen deutschen Rechtes mit ihrem Privatvermögen, da eine Staatshaftung seit 1982 nicht mehr existiert.
Da die Bundesrepublik nicht Deutschland, kein Staat ist, sondern eine Treuhandverwaltung der Alliierten, also eine NGO, ein Nichtregistrierter Wirtschaftsverein nach § 54 BGB ist eine Staatshaftung absolut ausgeschlossen.
Sachlich ist es traurig, dass die Mitarbeiter dieser NGO Bundesrepublik, als Mitarbeiter, nicht geschult ins finanzielle Verderben geschickt werden.
Eigener Bericht -staseve- vom 12.12.2011
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