Stadt kassiert Drogengeld ein
Seite 1 von 1
Stadt kassiert Drogengeld ein
Auch Geld aus Drogenhandel fließt ins Stadtsäckel: 135 000 Euro hat die Stadt in den vergangenen fünf Jahren nach Straftaten – vor allem aus Drogengeschäften – einkassiert. Mehr als die Hälfte musste indes wieder zurück gezahlt werden. Denn die Hürden sind hoch.

Das Stichwort: Präventive Gewinnabschöpfung. Eine Maßnahme, die illegal erbeutetes Geld dem kriminelles Kreislauf entziehen soll.
Seit 2005 ermöglicht das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung den kommunalen Zugriff, der unter der Überschrift Gefahrenabwehr steht.
Zuständig ist die Stadt Braunschweig seit 2007 für den Bezirk der Staatsanwaltschaft – und damit auch für Bad Gandersheim, Clausthal-Zellerfeld, Goslar, Helmstedt, Salzgitter, Seesen, Wolfenbüttel und Wolfsburg.
Doch wenn mit der Regelung die Abschöpfung auch erleichtert und Straftaten verhindert werden sollen, ist die rechtliche Hürde in der Praxis hoch: So musste die Stadt von den 135 000 Euro nach gerichtlichen Klagen 69 000 Euro zurückerstatten.
Jüngster Fall, der vor dem Verwaltungsgericht verhandelt wurde: Im Schlafzimmer einer 33-Jährigen, die wegen Beihilfe zum Drogenhandel zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, entdeckte die Polizei 12 900 Euro Bargeld – Geld, das sie für ihren erkrankten Onkel zum Autokauf aufbewahrt haben will.
Die Stadt glaubte ihr nicht und verfügte die Sicherstellung. Vor Gericht bekam die 33-Jährige Recht: Onkel und Nichte seien glaubhaft. Es gebe keine sicheren Hinweise darauf, dass das Geld aus Drogenhandel stamme. Die strengen Voraussetzungen für eine Abschöpfung seien nicht erfüllt. Die Stadt zog ihren Bescheid daraufhin zurück.
Drogendelikte seien in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts die wichtigste Fallgruppe, erläutert Gerichtssprecher Torsten Baumgarten. "Doch wegen des strengen Maßstabs zum Nachweis einer Gefahr kann es sein, dass diese Fallgruppe an Bedeutung verliert."
Denn um eine Prognose abgeben zu können, dass Geld künftig in Drogengeschäfte fließt, muss als wichtiges Indiz "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" feststehen, dass das gefundene Geld aus Straftaten stammt. Dazu reichte es in einem weiteren Fall auch nicht aus, dass die Polizei Geld bei einem einschlägig Vorbestraften sicherstellte, der mit einer Gruppe in der Nähe eines bekannten Drogenumschlagplatzes gesichtet wurde. Im Auto der Gruppe fanden Beamte anschließend Kokain und in der Jackentasche des Mannes 1010 Euro.
Gleichwohl: Die Ermittlungsbehörden hätten Drogengeschäfte des Mannes nicht konkret nachweisen können. Sein auffälliges Verhalten deute nicht zwingend auf den Verkauf von Drogen hin – weshalb das strafrechtliche Ermittlungsverfahren auch eingestellt worden sei, so das Verwaltungsgericht. Zudem spreche vieles für Zeugenangaben, nach denen das Geld als Darlehen für die Mutter des Klägers gedacht war. (AZ 5 A 238/08).
Weniger kompliziert geht es bei der Abschöpfung etwa von beschlagnahmtem Diebesgut zu, dessen Verkauf es zu verhindern gilt. So habe es sich bei den 50 Gewinnabschöpfungen der vergangenen Jahre auch nur in 15 Fällen um Bargeld gehandelt, erläutert Erster Stadtrat Carsten Lehmann. Schuhe, Kleidung, CD‘s oder Werkzeugmaschinen würden später versteigert.
Quelle
Das sind nur die Offiziellen Angaben,dazu kommen ja noch die Geschäfte die die Stadt mit dem eigenen Drogenhandel verdient.
Verkauf von Drogen auf Schulhöfen und in Jugendeinrichtungen.
Alleine schon der Fund des Cannabiseistee im Straßenverkehrsamt sprechen Bände,Anfragen dort genau wie bei der Polizei in Braunschweig blieben unbeantwortet.
Wer glaubt das hier nur ein Stück an Drogen verkauft wird,dass nicht durch offizielle Hände geht,der glaubt noch an den Weihnachtsmann.Der Drogenmarkt ist ein lukratives Geschäft, nicht nur auf hinsicht der Gewinne,sondern auch auf hinsicht der rehabilisierung, sprich Therapien.Es gibt offizielbekannte Verkaufstellen,die auch nicht behelligt werden von Polizei und Stadt, warum wohl wenn es jeder weiß?

Das Stichwort: Präventive Gewinnabschöpfung. Eine Maßnahme, die illegal erbeutetes Geld dem kriminelles Kreislauf entziehen soll.
Seit 2005 ermöglicht das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung den kommunalen Zugriff, der unter der Überschrift Gefahrenabwehr steht.
Zuständig ist die Stadt Braunschweig seit 2007 für den Bezirk der Staatsanwaltschaft – und damit auch für Bad Gandersheim, Clausthal-Zellerfeld, Goslar, Helmstedt, Salzgitter, Seesen, Wolfenbüttel und Wolfsburg.
Doch wenn mit der Regelung die Abschöpfung auch erleichtert und Straftaten verhindert werden sollen, ist die rechtliche Hürde in der Praxis hoch: So musste die Stadt von den 135 000 Euro nach gerichtlichen Klagen 69 000 Euro zurückerstatten.
Jüngster Fall, der vor dem Verwaltungsgericht verhandelt wurde: Im Schlafzimmer einer 33-Jährigen, die wegen Beihilfe zum Drogenhandel zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, entdeckte die Polizei 12 900 Euro Bargeld – Geld, das sie für ihren erkrankten Onkel zum Autokauf aufbewahrt haben will.
Die Stadt glaubte ihr nicht und verfügte die Sicherstellung. Vor Gericht bekam die 33-Jährige Recht: Onkel und Nichte seien glaubhaft. Es gebe keine sicheren Hinweise darauf, dass das Geld aus Drogenhandel stamme. Die strengen Voraussetzungen für eine Abschöpfung seien nicht erfüllt. Die Stadt zog ihren Bescheid daraufhin zurück.
Drogendelikte seien in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts die wichtigste Fallgruppe, erläutert Gerichtssprecher Torsten Baumgarten. "Doch wegen des strengen Maßstabs zum Nachweis einer Gefahr kann es sein, dass diese Fallgruppe an Bedeutung verliert."
Denn um eine Prognose abgeben zu können, dass Geld künftig in Drogengeschäfte fließt, muss als wichtiges Indiz "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" feststehen, dass das gefundene Geld aus Straftaten stammt. Dazu reichte es in einem weiteren Fall auch nicht aus, dass die Polizei Geld bei einem einschlägig Vorbestraften sicherstellte, der mit einer Gruppe in der Nähe eines bekannten Drogenumschlagplatzes gesichtet wurde. Im Auto der Gruppe fanden Beamte anschließend Kokain und in der Jackentasche des Mannes 1010 Euro.
Gleichwohl: Die Ermittlungsbehörden hätten Drogengeschäfte des Mannes nicht konkret nachweisen können. Sein auffälliges Verhalten deute nicht zwingend auf den Verkauf von Drogen hin – weshalb das strafrechtliche Ermittlungsverfahren auch eingestellt worden sei, so das Verwaltungsgericht. Zudem spreche vieles für Zeugenangaben, nach denen das Geld als Darlehen für die Mutter des Klägers gedacht war. (AZ 5 A 238/08).
Weniger kompliziert geht es bei der Abschöpfung etwa von beschlagnahmtem Diebesgut zu, dessen Verkauf es zu verhindern gilt. So habe es sich bei den 50 Gewinnabschöpfungen der vergangenen Jahre auch nur in 15 Fällen um Bargeld gehandelt, erläutert Erster Stadtrat Carsten Lehmann. Schuhe, Kleidung, CD‘s oder Werkzeugmaschinen würden später versteigert.
Quelle
Das sind nur die Offiziellen Angaben,dazu kommen ja noch die Geschäfte die die Stadt mit dem eigenen Drogenhandel verdient.
Verkauf von Drogen auf Schulhöfen und in Jugendeinrichtungen.
Alleine schon der Fund des Cannabiseistee im Straßenverkehrsamt sprechen Bände,Anfragen dort genau wie bei der Polizei in Braunschweig blieben unbeantwortet.
Wer glaubt das hier nur ein Stück an Drogen verkauft wird,dass nicht durch offizielle Hände geht,der glaubt noch an den Weihnachtsmann.Der Drogenmarkt ist ein lukratives Geschäft, nicht nur auf hinsicht der Gewinne,sondern auch auf hinsicht der rehabilisierung, sprich Therapien.Es gibt offizielbekannte Verkaufstellen,die auch nicht behelligt werden von Polizei und Stadt, warum wohl wenn es jeder weiß?

checker- Moderator
- Anzahl der Beiträge : 49386
Anmeldedatum : 03.04.11
Ort : Braunschweig

» 220.000 € Drogengeld im Schließfach versteckt
» Rücktritt kassiert und vor Kunden blamiert ?
» Stadt und Versammlungsverbot
» Rücktritt kassiert und vor Kunden blamiert ?
» Stadt und Versammlungsverbot
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
» R.I.P Rudolf HAASE
» PAROOKAVILLE 2023 | Finch
» Festivalfilm - ROCKHARZ 2023
» die ärzte
» NERVOSA
» die ärzte
» ???????????????????????????????? ????????????????????
» Iron Maiden