Landgericht verhandelt Klage gegen Kinderlärm
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Landgericht verhandelt Klage gegen Kinderlärm
Wolfsburg:Die Geschichte um angeblich zu laut spielende Kinder der Edith-Stein-Kita in Reislingen-Südwest könnte nach mehr als zwei Jahren bald zuende sein.

Die mündliche Verhandlung am Landgericht Braunschweig findet am Freitag statt. Das bestätigte Wilhelm van Ledden, Geschäftsführer des Gesamtverbandes der katholischen Kirchengemeinden Wolfsburgs, der Träger der Kita ist. „Wir sind auch zur Verhandlung geladen und haben uns heute mit unserem Anwalt zum Thema beraten. Er geht davon aus, dass das Gericht die Klage abweist, auch vor dem Hintergrund der inzwischen erfolgten Gesetzesänderungen“, sagte van Ledden.
Hintergrund sind die neuen Gesetze zu Kinderlärm und zu Kitas in Wohngebieten. Wie berichtet, sind seit 2011 die Hürden für Beschwerden gegen Kinderlärm höher geworden. Im Mai 2011 beschloss der Bundestag eine Änderung des Immissionsschutzgesetztes. Lärm aus Kitas wird nicht mehr als „schädliche Umwelteinwirkung“ eingestuft, Grenzwerte für Geräuschbelastungen gelten nicht mehr für Kinderlärm. Im Juni stimmte der Bundesrat zu. Klagen gegen Lärm aus Kitas und von Spielplätzen sind seitdem so gut wie unmöglich.
Zudem wurde gerade ein Gesetz verabschiedet, das den Bau von Kitas auch in reinen Wohngebieten erlaubt, wenn sie nicht zu groß sind. Bislang war das nur mit Ausnahmegenehmigungen möglich.
Auch in der Einladung des Gerichts an van Ledden heißt es laut van Ledden mit Hinweis auf § 273 ZPO „Das Gericht sieht derzeit keine Erfolgsaussichten für die Klage.“
Van Ledden: „Wir würden uns freuen, wenn das Ganze endlich ein Ende findet. Auch ein Gutachten hatte ja gezeigt, dass die Lärmbelastung deutlich unter dem Grenzwert lag.“ Van Ledden betonte, dass ihm viel an einer guten Nachbarschaft zu den Anwohner liege. „Aber wir können und wollen die Kinder nicht einsperren.“
Quelle
Sie sollten doch froh sein das dort noch fröhliche Kinder spielen!

Die mündliche Verhandlung am Landgericht Braunschweig findet am Freitag statt. Das bestätigte Wilhelm van Ledden, Geschäftsführer des Gesamtverbandes der katholischen Kirchengemeinden Wolfsburgs, der Träger der Kita ist. „Wir sind auch zur Verhandlung geladen und haben uns heute mit unserem Anwalt zum Thema beraten. Er geht davon aus, dass das Gericht die Klage abweist, auch vor dem Hintergrund der inzwischen erfolgten Gesetzesänderungen“, sagte van Ledden.
Hintergrund sind die neuen Gesetze zu Kinderlärm und zu Kitas in Wohngebieten. Wie berichtet, sind seit 2011 die Hürden für Beschwerden gegen Kinderlärm höher geworden. Im Mai 2011 beschloss der Bundestag eine Änderung des Immissionsschutzgesetztes. Lärm aus Kitas wird nicht mehr als „schädliche Umwelteinwirkung“ eingestuft, Grenzwerte für Geräuschbelastungen gelten nicht mehr für Kinderlärm. Im Juni stimmte der Bundesrat zu. Klagen gegen Lärm aus Kitas und von Spielplätzen sind seitdem so gut wie unmöglich.
Zudem wurde gerade ein Gesetz verabschiedet, das den Bau von Kitas auch in reinen Wohngebieten erlaubt, wenn sie nicht zu groß sind. Bislang war das nur mit Ausnahmegenehmigungen möglich.
Auch in der Einladung des Gerichts an van Ledden heißt es laut van Ledden mit Hinweis auf § 273 ZPO „Das Gericht sieht derzeit keine Erfolgsaussichten für die Klage.“
Van Ledden: „Wir würden uns freuen, wenn das Ganze endlich ein Ende findet. Auch ein Gutachten hatte ja gezeigt, dass die Lärmbelastung deutlich unter dem Grenzwert lag.“ Van Ledden betonte, dass ihm viel an einer guten Nachbarschaft zu den Anwohner liege. „Aber wir können und wollen die Kinder nicht einsperren.“
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