Jobcenter verbieten Stundenlohn unter fünf Euro
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Jobcenter verbieten Stundenlohn unter fünf Euro
Ausschüsse gaben ein positives Votum. Der Kreistag entscheidet in Kürze.

Greifswald (OZ) - Billiglöhne in der Region sind ein Dauerbrenner. Kellner, die Vollzeit arbeiten, aber trotzdem aufstockende Sozialleistungen benötigen, sind zwischen Greifswald und Usedom keine Seltenheit. Jetzt sagt die Politik dem Problem den Kampf an. Der Kreistag Vorpommern-Greifswald will in Kürze einen Beschluss gegen Lohndumping fassen. Darunter werden Stundenlöhne von weniger als fünf Euro verstanden. Der Finanz- und der Wirtschaftsausschuss nahmen die Vorlage der CDU mit großer Mehrheit an.
Konkret bedeutet das: Wer zusätzlich zu seinem Job noch Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bezieht, muss den Arbeitsvertrag beim Jobcenter vorlegen. Verdient der Mitarbeiter darin weniger als fünf Euro pro Stunde, geht es dem Arbeitgeber an den Kragen. Die Jobcenter müssen solche Missstände künftig unterbinden, das Arbeitsverhältnis also entweder untersagen oder einen höheren Stundenlohn einfordern.
Laut Kurt Rabe, Chef der Sozialagentur Ostvorpommern, ist das im ehemaligen Landkreis bereits üblich. „Solche Fälle landen direkt auf meinem Schreibtisch“, erklärt Rabe. Und die seien keineswegs eine Seltenheit. Bislang konnte er sich immer gütlich mit den Arbeitgebern einigen. Sie passten die Löhne nach oben an. Der Chef der Sozialagentur weiß jedoch gut, dass in der Realität längst nicht immer gilt, was im Arbeitsvertrag steht. „Wenn der Mitarbeiter unter der Hand mehr kriegt, kann man das nicht nachweisen“, weiß Rabe.
Der CDU geht es mit ihrem Antrag vor allem darum, Schwarzarbeit zu unterbinden. „Es gibt Firmen, die regelrecht mit den Arbeitnehmern spielen, sie beschäftigen, aber gleichzeitig zum Amt schicken“, erklärt Matthias Krins, stellvertretender CDU-Fraktionschef aus Pasewalk. Seine Partei fordert: Jeder, der arbeitet, muss davon auch auskömmlich leben können.
Dass fünf Euro Stundenlohn jedoch nur eine Extremgrenze nach unten markieren kann, macht die SPD deutlich. Die Fraktion geht sowohl auf Kreis- als auch auf Landesebene einen Schritt weiter und setzt sich für einen Mindestlohn von 8,50 Euro bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein. Das hätte eine deutliche Lohnverbesserung unter anderem für alle Reinigungskräfte und Wachleute zur Folge, die im Auftrag des Kreises arbeiten. „Das Land will im Mai die gesetzliche Grundlage für den Mindestlohn verabschieden“, sagt SPD-Kreistagsmitglied Christian Pegel. Danach solle Landrätin Barbara Syrbe (Linke) auf Kreisebene ein Konzept zur Umsetzung und Kontrolle ausarbeiten. Der Antrag wurde in den Ausschüssen befürwortet. Sobald der Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen des Kreises gesetzlich festgeschrieben wird, gilt er auch für die Sozialagentur. Lehrkräften in der Weiterbildung müssten dann 8,50 Euro gezahlt werden. Rabe und Heiko Miraß, Chef der Arbeitsagentur Neubrandenburg, bestätigen, dass die Stundenlöhne mitunter niedriger sind.
Katharina Degrassi
Quelle

Greifswald (OZ) - Billiglöhne in der Region sind ein Dauerbrenner. Kellner, die Vollzeit arbeiten, aber trotzdem aufstockende Sozialleistungen benötigen, sind zwischen Greifswald und Usedom keine Seltenheit. Jetzt sagt die Politik dem Problem den Kampf an. Der Kreistag Vorpommern-Greifswald will in Kürze einen Beschluss gegen Lohndumping fassen. Darunter werden Stundenlöhne von weniger als fünf Euro verstanden. Der Finanz- und der Wirtschaftsausschuss nahmen die Vorlage der CDU mit großer Mehrheit an.
Konkret bedeutet das: Wer zusätzlich zu seinem Job noch Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bezieht, muss den Arbeitsvertrag beim Jobcenter vorlegen. Verdient der Mitarbeiter darin weniger als fünf Euro pro Stunde, geht es dem Arbeitgeber an den Kragen. Die Jobcenter müssen solche Missstände künftig unterbinden, das Arbeitsverhältnis also entweder untersagen oder einen höheren Stundenlohn einfordern.
Laut Kurt Rabe, Chef der Sozialagentur Ostvorpommern, ist das im ehemaligen Landkreis bereits üblich. „Solche Fälle landen direkt auf meinem Schreibtisch“, erklärt Rabe. Und die seien keineswegs eine Seltenheit. Bislang konnte er sich immer gütlich mit den Arbeitgebern einigen. Sie passten die Löhne nach oben an. Der Chef der Sozialagentur weiß jedoch gut, dass in der Realität längst nicht immer gilt, was im Arbeitsvertrag steht. „Wenn der Mitarbeiter unter der Hand mehr kriegt, kann man das nicht nachweisen“, weiß Rabe.
Der CDU geht es mit ihrem Antrag vor allem darum, Schwarzarbeit zu unterbinden. „Es gibt Firmen, die regelrecht mit den Arbeitnehmern spielen, sie beschäftigen, aber gleichzeitig zum Amt schicken“, erklärt Matthias Krins, stellvertretender CDU-Fraktionschef aus Pasewalk. Seine Partei fordert: Jeder, der arbeitet, muss davon auch auskömmlich leben können.
Dass fünf Euro Stundenlohn jedoch nur eine Extremgrenze nach unten markieren kann, macht die SPD deutlich. Die Fraktion geht sowohl auf Kreis- als auch auf Landesebene einen Schritt weiter und setzt sich für einen Mindestlohn von 8,50 Euro bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein. Das hätte eine deutliche Lohnverbesserung unter anderem für alle Reinigungskräfte und Wachleute zur Folge, die im Auftrag des Kreises arbeiten. „Das Land will im Mai die gesetzliche Grundlage für den Mindestlohn verabschieden“, sagt SPD-Kreistagsmitglied Christian Pegel. Danach solle Landrätin Barbara Syrbe (Linke) auf Kreisebene ein Konzept zur Umsetzung und Kontrolle ausarbeiten. Der Antrag wurde in den Ausschüssen befürwortet. Sobald der Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen des Kreises gesetzlich festgeschrieben wird, gilt er auch für die Sozialagentur. Lehrkräften in der Weiterbildung müssten dann 8,50 Euro gezahlt werden. Rabe und Heiko Miraß, Chef der Arbeitsagentur Neubrandenburg, bestätigen, dass die Stundenlöhne mitunter niedriger sind.
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