Hartz IV Gesetz nimmt form an: Elektronische Fußfessel kommt ab Sommer
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Hartz IV Gesetz nimmt form an: Elektronische Fußfessel kommt ab Sommer
Nun kommt sie endlich die Fußfessel.
Hartz IV Empfänger haben schon lange darauf gewartet.
In Niedersachsen soll die elektronische Fußfessel noch in diesem Sommer eingeführt werden. Straftäter sollen damit besser überwacht werden können.
Wie ein Sprecher des Justizministeriums erklärte, stimmt der Landtag über die Beteiligung an dem bundesweiten Projekt vor oder nach der Sommerpause ab. Das Kabinett in Hannover hatte bereits grünes Licht gegeben. Vorgesehen ist eine zentrale Überwachungsstelle aller Bundesländer in Hessen.
Per Funksignal meldet die Fessel, wenn sich ein Haftentlassener entgegen gerichtlicher Bewährungs- oder Führungsauflagen zum Beispiel Schulen oder Kindergärten nähert oder ein festgelegtes Gebiet verlässt. Gewalt- und Sexualverbrecher sollen damit nach ihrer Entlassung von einem Rückfall abgehalten werden. Niedersachsen rechnet bei voraussichtlich rund 200 Fußfesselträgern mit jährlichen Kosten von etwa 1,2 Millionen Euro.
Die zentrale Überwachungsstelle schaltet je nach Schwere des Verstoßes den Justizsozialdienst oder gleich die Polizei ein. Zugleich wird der Straftäter per Vibrationsalarm gewarnt, dass er eine ihm gesteckte Grenze überschritten hat. Die mit Polizisten und Justizexperten besetzte Überwachungszentrale kann auch direkt mit dem Träger der Fußfessel Kontakt aufnehmen.
Hessen hat in einem Modellprojekt bereits seit mehr als elf Jahren Erfahrung mit der Fußfessel gesammelt. Das Strafgesetzbuch hatte den Weg zur bundesweiten Anwendung von Fußfesseln Anfang 2011 freigemacht. Zum Tragen der Fessel kann niemand gezwungen werden. Allerdings kann von der Zustimmung abhängen, ob ein rückfallgefährdeter Verbrecher vorzeitig in Freiheit kommt. dpa
Quelle
Nun fragt man sich was ist ein verbrechen und was ist ein Verbrecher?
Alleine schon die tatsache das man anständig bezahlt werden möchte und sich nicht als Lohnsklave für 1.-€ und weniger den Hinter aufreisst, dürfte laut Rechtssprechung schon als Verbrechen gelten.
Es ist ein verbrechen wenn man seine Arbeitskraft nicht umsonst der Industrie,der Stadt und der Gemeinde zur verfügung stellt.
Nun wird es endlich wirklichkeit,auch in Niedersachsen!
Wir sagen schon mal danke schön
Hartz IV Empfänger haben schon lange darauf gewartet.
In Niedersachsen soll die elektronische Fußfessel noch in diesem Sommer eingeführt werden. Straftäter sollen damit besser überwacht werden können.
Wie ein Sprecher des Justizministeriums erklärte, stimmt der Landtag über die Beteiligung an dem bundesweiten Projekt vor oder nach der Sommerpause ab. Das Kabinett in Hannover hatte bereits grünes Licht gegeben. Vorgesehen ist eine zentrale Überwachungsstelle aller Bundesländer in Hessen.
Per Funksignal meldet die Fessel, wenn sich ein Haftentlassener entgegen gerichtlicher Bewährungs- oder Führungsauflagen zum Beispiel Schulen oder Kindergärten nähert oder ein festgelegtes Gebiet verlässt. Gewalt- und Sexualverbrecher sollen damit nach ihrer Entlassung von einem Rückfall abgehalten werden. Niedersachsen rechnet bei voraussichtlich rund 200 Fußfesselträgern mit jährlichen Kosten von etwa 1,2 Millionen Euro.
Die zentrale Überwachungsstelle schaltet je nach Schwere des Verstoßes den Justizsozialdienst oder gleich die Polizei ein. Zugleich wird der Straftäter per Vibrationsalarm gewarnt, dass er eine ihm gesteckte Grenze überschritten hat. Die mit Polizisten und Justizexperten besetzte Überwachungszentrale kann auch direkt mit dem Träger der Fußfessel Kontakt aufnehmen.
Hessen hat in einem Modellprojekt bereits seit mehr als elf Jahren Erfahrung mit der Fußfessel gesammelt. Das Strafgesetzbuch hatte den Weg zur bundesweiten Anwendung von Fußfesseln Anfang 2011 freigemacht. Zum Tragen der Fessel kann niemand gezwungen werden. Allerdings kann von der Zustimmung abhängen, ob ein rückfallgefährdeter Verbrecher vorzeitig in Freiheit kommt. dpa
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Nun fragt man sich was ist ein verbrechen und was ist ein Verbrecher?
Alleine schon die tatsache das man anständig bezahlt werden möchte und sich nicht als Lohnsklave für 1.-€ und weniger den Hinter aufreisst, dürfte laut Rechtssprechung schon als Verbrechen gelten.
Es ist ein verbrechen wenn man seine Arbeitskraft nicht umsonst der Industrie,der Stadt und der Gemeinde zur verfügung stellt.
Nun wird es endlich wirklichkeit,auch in Niedersachsen!
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