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Brief der Staatlichen Selbstverwaltungen Birgit und Enrico Fazekas an Ministerpräsident Tillich

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Brief der Staatlichen Selbstverwaltungen Birgit und Enrico Fazekas an Ministerpräsident Tillich Empty Brief der Staatlichen Selbstverwaltungen Birgit und Enrico Fazekas an Ministerpräsident Tillich

Beitrag  checker So Apr 15, 2012 10:11 am

Staatliche Selbstverwaltung F a z e k a s nach UN Resolution 56/83 auf Deutschen Boden

NPc/o F a z e k a s Enrico, Niederhohndorfer Straße 64 A, 08058 Zwickau

NPc/oFazekasBirgitElfriede,NiederhohndorferStraße64,08058Zwickau

Vermeintlicher Ministerpräsident des Freistaates Sachsen

STANISLAW TILLICH

Archivstraße 1

01097 Dresden



Zwickau, 01.03.2012

In der Sache: GG (außer Artikel 73 und 74 ), StPO, ZPO, GVG, AO, OWiG.



Der vermeintliche Ministerpräsident STANISLAW TILLICH c/o * Archivstraße 1 *

01097 Dresden./. des vermeintlichen Freistaates Sachsen“ c/o ohne Körperschaftsurkunde. Die behauptete vermeintliche Bundeskanzlerin ANGELA MERKEL und ihre direkten Erfüllungsgehilfen (alle vermeintlichen Regierungsmitglieder) ladungsfähige Anschriften, Willy Brandt Str. 1, 10557 Berlin sowie Graurheindorfer Str. 198, 53117 Bonn, gegen die gesamte „Bundesrepublik“ auf deutschen Boden und deren gänzlichen juristischen und öffentlichen Körperschaften, auch vertreten durch die so genannte behauptete Bundeskanzlerin ANGELA MERKEL und den übrigen, behaupteten, führenden Regierungsmitgliedern, ladungsfähig alle über den Regierungshauptsitz Berlin, Willy Brandt Str. 1, 10557 Berlin,



mit den Zeichen: GG (außer Artikel 73 und 74 ), StPO, ZPO, GVG, AO, OwiG u.a.

mit Weitergabe an die vermeintlichen Vorgesetzen (sofortige Remonstrationspflicht) Auftraggeber:

NP c/o F a z e k a s , Enrico, Niederhohndorfer Straße 64 A, 08058 Zwickau,

NP c/o F a z e k a s, Birgit Elfriede, Niederhohndorfer Straße 64, 08058 Zwickau

vertreten die BVJM nach internationalen Völkerrecht- und den Internationalen Menschenrechten der Vereinten Nationen (UNO), gemäß dem Artikel 6 Abs.3 c. EMRK = Europäische Menschenrechtskommission im Bundesgesetzblatt = BGBL. 1994 II S. 3623 (Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheit) ; sowie nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.12. 1966 (BGBL. 1973 II S. 1534) Artikel Nr. 1 bis Art. Nr.: 53 – (Alle Menschen sind vor Gericht gleich) sowie im Einklang der WRV, die Interessen der natürlichen Personen nach

§1 BGB c/o F a z e k a s , Enrico und c/o F a z e k a s, Birgit Elfriede.

Das Vorliegen einer legitimierten Vollmacht, ist hiermit alliiertenmilitärisch versichert.

Hiermit wird angezeigt und auf offenkundige Tatsachen hingewiesen: Das Ihre vermeintliche Verwaltung Rechtsnormen anwendet, die sich wegen der vom derzeitigen Gesetzgeber vorgegebenen Unerreichbarkeit nicht mehr innerhalb ihres Rechtskreises befinden, Sie somit folglich mit gültigen internationalen weisungsgebenden Rechtsnormen unter anderem mit den Völkerstrafgesetzen und andern kollidieren.

Stellen Sie sofort Ihre unter Strafegestellten widerrechtlichen angedachten Handlungsweisen ein!

Auf Grund der allgemeinen offenkundigen Erkenntnisse bzgl. der Rechtslage der „Bundesrepublik“ in Deutschland entbehren Ihre in der Vergangenheit an den Tag gelegten Handlungsweisen jeglicher Rechtsgrundlage. Hinzu kommt erneute Belästigung, Bedrohung wie auch Erpressung der natürlichen Personen nach §1 BGB, durch das Personal der Bundesrepublik in Deutschland. Des Weiteren werden Sie nunmehr und letztmalig darauf hingewiesen, dass Sie durch Ihre rechtswidrige Handlungsweise ( unterlassene Hilfeleistung ) jederzeit mit Ihrer Verhaftung rechen dürfen. Die Anzeigen an das US Department wie auch nach Den Haag zum Kriegsverbrechertribunal, hier dem ICC The Hague, werden eingereicht mit Antrag auf Überprüfung der Todesstrafe wegen zuvor genanntem. Die Mitteilung, dass die Anzeigen gestellt sind, werden Sie zum gegebenen Zeitpunkt von den zuständigen Stellen erhalten. An dieser Stelle ist letztmalig daran erinnert, dass Sie, obwohl die aufgezeigten stabilen dokumentieren Rechtsfakten einwandfrei bewiesen, dass Sie sich in einem System befinden, dass nur aus einem Teil organisierten und provisorischem Wirschaftskonstrukt auf Zeit besteht, in dem es nur Verwaltungen ohne jegliche Vollstreckungsbefugnis und keine Rechtsmäßigkeit gibt. Hinzu kommt die weiterführende Ausübung/ Unterstützung einer Straftat in der Sie sich in vollem Umfang befinden.

Auf Grundlage der international rechtsgültigen Verfassung von 1919 ist hiermit Strafanzeige/Strafantrag mit sofortigem Arrest gegen Sie persönlich und Organe auf Grund fehlender Legitimation und exekutiver Anwendung erloschener grundrechtlicher und grundgesetzlicher Rechtsnormen-Gesetze und damit verbundener Willkür, Amtsanmaßung, Amtsmissbrauch und Urkundenfälschung, sowie VStGB § 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit, VStGB § 9 Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte, sowie massive Verstöße gegen internationales Recht EMRK 217 A (III) und der internationalen Pakte 1966, IP Art 6- Recht auf faires Verfahren, Art 7 keine Strafe ohne Gesetz, Art. 13 Recht auf wirksame Beschwerde, Art. 14 Diskriminierungsverbot, des vorstößlich strafbare Verhalten und der ausgeführten rechtswidrigen Handlungen, gestellt.

Daher ist der Grundlage der schon gerade zuvor genannten rechtsgültigen Gesetze auch Strafanzeige/Strafantrag mit sofortigen Arrest, auf Grund der Höhe der zu erwartenden Haftstrafen, gegen das vorsätzliche und offenkundige verbrecherische strafbare Verhalten und der ausgeführten offenkundigen rechtswidrigen Handlungen der so genannten behaupteten vermeintlichen Bundeskanzlerin ANGELA MERKEL und ihrer direkten Erfüllungsgehilfen (alle vermeintlichen Regierungsmitglieder) ladungsfähige Anschrift, Willy Brandt Straße 1, 10557 Berlin, sowie die gesamte „Bundesrepublik“ und nicht Deutschland und deren gänzliche juristischen und öffentlichen Körperschaften, auch vertreten durch die so genannte behauptete vermeintliche Bundeskanzlerin ANGELA MERKEL und den übrigen vermeintlich führenden Regierungsmitgliedern, ladungsfähige Anschriften alle über den Regierungshauptsitz Berlin, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin sowie Graurheindorfer Str. 198, 53117 Bonn, Mitbeschuldigte der Kraft 2+4 Vertrag gegründeten Hilfsstaaten „Geeinigtes/Vereinigtes Deutschland“ gestellt.

Weiterhin wird nunmehr auf folgendes hingewiesen:

Dass die vermeintlichen Behörden der untergegangenen „Bundesrepublik Deutschland“ kein Hoheitsrecht mehr besitzen; ihre vermeintlichen Akte sind nicht rechtswirksam.

Es darf den hiesigen vermeintlichen Behörden, auf Anweisung der Alliierten, der untergegangenen „Bundesrepublik Deutschland“ seit dem 18.07.1990 nicht mehr möglich sein, rechtswirksame Schreiben mit hoheitlichem Inhalt (Bescheide u. ä.) zuzustellen. Es bedarf einer Amtsperson, um Briefe mit hoheitlichem Charakter zuzustellen. Derzeit haben die vermeintlichen Behörden, Gerichte usw. der „Bundesrepublik Deutschland“ nur die Möglichkeit, sich der privatisierten Deutschen Post AG bzw. anderer privater Zustelldienste zu bedienen.

Da auch behauptete vermeintliche Richter und Gerichtsvollzieher zu keiner Zeit Amtspersonen waren/sind, ist es den sog. Behörden der sog. „Bundesrepublik Deutschland“ auch unmöglich, über diesen Weg rechtswirksame Briefe zuzustellen. Zudem haben Behörden der „Bundesrepublik Deutschland“ z.B. grundsätzlich keine Befugnis, Bürgern des Staates „Deutsches Reich“ Briefe zuzustellen, da diese Bürger diesen Behörden exterritorial (sozusagen als Bürger eines anderen Staates) gegenüberstehen (gemäß der ehem. § 20 GVG, § 3 Freiwilligen- Gerichtsbarkeits-Gesetz, Artikel 50 EBGB, § 11 StPO und § 15 ZPO).

Ebenso wenig wie die sog. „Bundesrepublik Deutschland“ der Botschaft eines anderen Landes aufgrund deren Exterritorialität hoheitliche Briefe rechtswirksam zustellen kann, kann sie dies z. B. für Bürger des Staates „Deutsches Reich“.

Bürger des Staates Deutsches Reich z.B. stehen der „Bundesrepublik“ und nicht Deutschland (alle Bürger) exterritorial gegenüber. Das heißt, sie unterstehen:- bürgerrechtlich (gemäß Artikel 50, Satz 1 EGBGB vom 29.11.1952 [BGBI. I S.780, ber. S. 843]) – allgemein- und verwaltungsrechtlich (gemäß § 3, Abs. 1 FGG vom 12.09.1950 [BGBI. S. 455]) – strafprozessrechtlich (gemäß § 11, Abs. 1, Satz 1 StPO vom 07.04.1987 [BGBI. I, S. 1074, ber. S 1319] – zivilprozessrechtlich (gemäß § 15, Abs. 1, Satz 1, ZPO vom 12.09.1950 [BGBI. I, S. 533]) – gerichtsverfassungsrechtlich (gemäß § 71, Abs. 2, Satz 1 und gemäß § 20, Abs. 1, GVG vom 09.05.1975 [BGBI. I, S. 1077] nicht den vermeintlichen Behörden und der vermeintlichen Gerichtsbarkeit der de jure erloschenen und nicht mehr existenten „Bundesrepublik Deutschland“. Alle so genannte „Beamte“ und Vertreter der sog. „Bundesrepublik Deutschland“ begehen Landesverrat bzw. Hochverrat gegenüber dem Deutschen Volk.

Die behaupteten Regierungsvertreter der „Bundesrepublik Deutschland“ wurden hierüber im Jahre 1990 von den Siegermächten in Kenntnis gesetzt und angewiesen, alle untergeordneten Behörden ebenfalls zu informieren. Zusätzlich wurden auch alle Verwaltungsbehörden von Städten und Gemeinden der sog. „Bundesrepublik Deutschland“ mit mehr als 40.000 Einwohnern direkt über diesen Sachverhalt aufgeklärt und darauf hingewiesen, dass das Leugnen dieser Tatsachen und das weitere Festhalten an dem „Alleinvertretungsanspruch“ der „Bundesrepublik Deutschland“ als vermeintliche Rechtsnachfolgerin des Staates „Deutsches Reich“ den Tatbestand des Landes- bzw. Hochverrats erfüllt.

Die hier vorgebrachten offenkundigen Erkenntnisse, nach ehemaligen § 291 ZPO bestehen aus stabilen dokumentierten Fakten aus dem Bundesanzeiger und-/oder Bundesgesetzblatt, nämlich unter anderem Ihrem Arbeitswerkzeug. Des Weiteren missachten Sie latent vorsätzlich Ihre eigenen Anweisungen.

Daher ist Ihre gesamte aus der Vergangenheit geführte Handlungsweise als ad absurdum zu betrachten.

Somit sind Sie an dieser Stelle aufgefordert alle Vorgänge mit den Zeichen: GG, StPO, ZPO, GVG, AO, OwiG.u.a.: rückzuwickeln und sofort unmissverständlich einzustellen sowie für alle Zukunft zu unterlassen. Die Artikel 73 und 74 GG haben Bestand für das Personal der Treuhandverwaltung BR, aber nicht für die Bürger des Deutschen Reiches.

Es ist offenkundig festgestellt, dass die durch Befehl der Westmächte bis zum 18. Juli 1990 00.00 Uhr MESZ 1990 zu bestehen gehabt habende „Bundesrepublik Deutschland“ war, wie der fortbestehende Rat der Außenminister der Fünfmächte mit Sitz in London durch die amtlichen Mitteilungen veröffentlichen ließ, war die „Bundesrepublik Deutschland“ ebenso zu keinem Zeitpunkt ein souveräner Staat, sowie das besatzungsrechtliche Mittel der Militärdiktatur Union der sozialistischen Sowjetrepubliken „Deutsche Demokratische Republik“.

Seit dem 18. Juli 1990 besteht auf Veranlassung der Viermächte, zur Bezahlung der Besatzungskosten der Alliierten in Deutschland sowie auch der Besoldungskosten der Staatsbeamten des reichsverfassungsrechtlichen Staates Deutsches Reich und der seit dem 08. Mai 1985 Amtsrechtsverhältnisträger, die privatrechtliche Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 51411 zum 25.09.1990 und bestimmt zum 29.08.1990.

Auf Veranlassung der Alliierten ist verbindlich mitzuteilen/mitgeteilt, dass es seit dem 18. Juli 1990 weder ein Betreuungsgericht, ein Sozialgericht, Strafgericht, Zivilgericht noch ein Insolvenzgericht, Zwangsvollstreckungsgericht oder eine Staatsanwaltschaft gibt, sondern alle deutschen Personen, die diese Rechte und Pflichten der Alliierten vorsätzlich negieren, Straftäter mit langen Haftstrafen zwingend zu rechen haben (30 Jahre).

Eine Gruppenantwort zu den oben genannten Vorgängen ist abgelehnt. Weitere Verfahren laufen gegen die vermeintlichen Kläger/ Vollstrecker. Es ergeht hiermit ab sofort ein Hausverbot und Zustellverbot für alle vermeintlichen „Amts-Personen“ und für die Polizei.

Diese Dienststellen werden noch gesondert und zum gegebenen Zeitpunkt informiert. Einen deutschen Staatsbürger zu belangen mit nichtigem Bundesrecht obliegt grundsätzlich niemandem. Selbst wenn Sie alles abstreiten und-/oder bestreiten finden Sie den gültigen Rechtsquellennachweis schriftlich im ersten und zweiten, sowie dritten Bundesbereinigungsgesetz. Für die Richter und Rechtspfleger usw. gilt aus dem Sachvortrag die Einleitung der Termin 17.07.1990 als Tag ab dem Sie weder als Richter noch als Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher, Vollstrecker usw. hier irgendeine Entscheidung treffen könnten und dürften.

Dies ist für Sie bindend: Spätestens im ersten und zweiten Bereinigungsgesetz ist zu lesen, dass der § 15 GVG unausweichlich aufgehoben ist. Die ZPO uns die StPO sind ebenfalls erloschene Gesetze. Die Einführungsgesetze sind aufgehoben und somit auch der Geltungsbereich. Das BGBI ist Ihr Arbeitsmittel, das zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht ebenso beiträgt, wie das BBG. Schon die fahrlässige Unterlassung dieser Sorgfaltpflicht leitet die Amtshaftung nach § 839 BGB und die persönliche Haftung nach BGB § 823 ein. Sie haben bei Ihrer Einstellung unterschrieben, dass sie das Besatzungsrecht, die S.M.A.D.-Befehle und das S.H.A.E.F.-Gesetz kennen und-/oder Kenntnis davon erlangt haben. Die Strafverfolgung gegen Sie alle ist nach BK/O (51) 56 c eingeleitet. Alle hier beteiligten Personen haften auf jeden Fall privat mit Ihrem Vermögen.

Da es unter anderem einen Notar oder Betreuer usw. seit dem 17.07.1990 im Besatzungsrecht nicht mehr vorhanden ist, erklärt und bestätigt er auch nichts mehr. Zusätzlich aufgehoben durch die Bundesbereinigungsgesetze, der Rechtsanwalt, dieser teilt deren rechtliches Schicksal ebenso. Durch Aufhebung GVG § 15, § 16 erlangt das von Ihnen bezeichnete Gericht den Status des Beweismittels gegen Sie. Eine von Ihnen angeführte ZPO und StPO, die bewiesenermaßen keinen Geltungsbereich hat, findet keine Anwendung gegen Staatsbürger des existenten reichsverfassungsrechtlichen Staates Deutsches Reich. Die Streichung des Art. 23 GG alte Form durch die Sieger- und Besatzungsmächte am 17.07.1990 im Pariser Abkommen, lässt den Geltungsbereich der „BRD“ und der daraus resultierenden Gesetze und Verordnungen erlöschen.

Der rechtsgültige Charakter des Deutschen Reiches wurde schon am 31.07.1973 durch das vermeintliche Bundesverfassungsgericht der „BRD“ im Rahmen der Überprüfung des Grundlagenvertrages zwischen der BRD und DDR rechtsverbindlich bestätigt. Die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches wurde am 08. Mai 1985 durch das alliierte Hochkommissariat wieder hergestellt. Durch den Befehl der Alliierten vom 17.07.1990 gelten in Deutschland (rechtsgültiger Raum nach S.H.A.E.F. Nr. 52 VIII e) das Militärgesetz und das reichsverfassungsrechtliche Recht des Deutschen Reiches.

Deshalb haften Sie persönlich für jeden nichtigen Beschluss, den Sie annehmen, ausführen und zur Ausführung bringen. Hier als Beispiel, ohne richterliche Unterschrift einen vermeintlichen Betreuer zu beauftragen, um Betreuungen usw. durchzusetzen oder Wohnraum mittels Zeugen gewaltsam öffnen zu lassen/ Leute am Telefon zu belästigen oder vermeintliche Zwangsversteigerungen. Das ist bewiesener Betrug und bedeutet gegen Sie die sofortige Zwangsvollstreckung in Höhe von 1.000.000,00 DM (Ersatzweise 500.000 € oder 390 Feinunzen Gold) für jeden Fall.

Nochmals ist jetzt letztmalig darauf hingewiesen:

Sie stehen für Ihre vermeintlichen dienstlichen Handlungen in der privaten Haftung. Dies haben Sie über die US Botschaft in Berlin im Legat zu prüfen. Ihre Vorgänge gelten als aufgehoben. Die Haftungsschäden erhalten Sie schriftlich. Es ist dazu BGB § 275 und § 280; des weiteren Völkerrecht und unabdingbar § 839 BGB, § 823 BGB in Verbindung mit dem BBG empfohlen. Hier stehen sie unabdingbar auch in der Haftung für alle Schäden, die durch Beauftragung Dritter entstehen. In Kette und in Umkehr für alle an diesem Fall Beteiligten, zeitlich unbegrenzt.

Weiterhin dürfen Sie darauf hingewiesen werden, dass die Strafverfolgung gegen Sie bereits anhängig ist. Diese liegt mit gleicher Korrespondenz dem Department of Justice in Washington und der USEUCOM vor. Jede erneute Androhung jedweder Zwangs- oder Gewaltmaßnahme zieht erneut Ihre persönliche Haftung und Ihre Bestrafung im vollen Umfange der Militärgesetze und den dazugehörigen Anordnungen nach sich. Hierbei sind Sie nunmehr ausdrücklich auf die BK/O (47) 50 vom 21.02.1947 hingewiesen.

Die Justizbeitreibungsordnung z. B. ist ein Gesetz aus der nationalsozialistischen Zeit und de facto aufgehoben. Bewiesenermaßen nutzen sie diese. Jeder Fall wird gegen Sie verwendet werden.

Das Tribunal Gènèral de la Zone Francaise D’Occupation Rastatt sprach am 06.01.1947 Fall 61 als Urteil des Restitutionsgericht der französischen Besatzungsmacht:

Alle nach dem 21.03.1933 von Nazideutschland erlassenen Gesetze sind damit nichtig.

Anmerkung:

Landgericht Offenburg in seiner Entscheidung 1 Js 980/46 v. 29.11.1946 ] zu Unrecht behauptet hat, dass die Hitlerregierung bis zum 14.07.1933 verfassungsmäßig war, dass im Gegenteil feststeht, dass die Wahl zum Reichstag vom 05. März 1933 unter Umständen zustande gekommen ist, die eine offenkundige, von der Regierung begangene Gesetzeswidrigkeit und Gewaltanwendung darstellen, dass das sogenannte Ermächtigungsgesetz vom 23.03.1933 entgegen der Behauptung, dass es der Verfassung entspreche, in Wirklichkeit von einem Parlament erlassen worden ist, dass infolge Ausschlusses von 82 ordnungsgemäß gewählten Abgeordneten eine gesetzwidrige Zusammensetzung hatte und dass es durch die Vereinigung aller Vollmachten in der Hand von Hitler alle wesentlichen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen und normalen Rechtsgrundsätzen entsprechenden Regierung verletzt.

In Erwägung, dass die Regierung Hitlers weder vor noch nach dem 21.03.1933 sich auf ein Vertrauensvotum eines ordnungsgemäß zusammengesetzten Parlaments gestützt hat, ein Erfordernis, das von der damals geltenden Verfassung vom 11. August 1919 aufgestellt war.

Aus all diesen Gründen erlässt das Tribunal Gènèral de la Zone Francaise D’Occupation Rastatt als oberste Instanz folgendes Urteil:

Die Verordnung vom 21. März 1933 ist im Hinblick auf die Artikel 46, 49 und 68 ( in ihrem ursprünglichen Wortlaut ) der Verfassung vom 11. April1919 verfassungswidrig.

Die wohl aus ”guten Gründen” nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 aufgrund der heute bekannten personellen Kontinuitäten Scheins bundesweit völlig unbeachtet gebliebene Entscheidung des Tribunal Gènèral hat weitreichende Folgen für die bundesdeutsche Gesetzgebung ebenso für die vollziehende Gewalt aber insbesondere für die bundesdeutsche Rechtsprechung.

Das Tribunal Gènèral hat verbindlich mit Urteil vom 06.01.1947 festgestellt, dass weder der Reichstag noch die Reichsregierung 1933 verfassungsgemäß zustande gekommen ist, somit sind alle Gesetze, Gesetzesänderungen, Verordnungen, Durchführungsverordnungen, Richtlinien, Erlasse und Weisungen des hitlerschen Terrorsystems sowie alle Gerichtsentscheidungen aus dieser Zeit als nichtig anzusehen.

Dieses Urteil eines Alliiertengerichtes der Franzosen ist heute noch, auch für Sie und Ihre vermeintliche Gerichtsbarkeit bindend! Dieses sollte Ihnen vom Personal der „Bundesrepublik“ und nicht Deutschland (Art. 133 GG), bekannt sein.

Zur Remonstrationspflicht gehört unabdingbar die Prüfung auf Geschäftsfähigkeit in jedem einzelnen Fall, auch die der Unterschrift, ob fehlend oder dem vermeintlich rechtsgültigen Charakter nach. Aufgrund der fehlenden Staatshaftung seit 29.10.1982 und der BRD-Bestätigung durch Aufheben derselben in den Bundesbereinigungsgesetzen, tragen Sie, wie auch jede andere beteiligte Person in der Kette dieses Falles, für Ihr Handeln die volle persönliche Haftung in unbegrenzter Höhe.

Auch gilt das Nichtauseinandersetzen und Negieren mit den rechtsgültigen Gesetzen und Anordnungen sowie des reichsrechtlichen Verfassungscharakters und der Existenz des Deutschen Reiches als Geschäftsunfähig. Ebenso auch die Tatsache von fehlenden Unterschriften, falschen Zustellungen und nichtigen Verwaltungsakten. Diese werden seitens der USEUCOM im Rahmen der S.H.A.E.F.- Gesetze als Gefährdung der öffentlichen Ordnung behandelt und im dafür vorgesehen Umfang der geltenden Militärgesetze bestraft. Für jede beteiligte Person in der Kette wird für jedes Urteil/ Beschluss/ Maßnahme eine Dienstaufsichtsbeschwerde und Arbeitsaufsichtsbeschwerde mit voller Protokollführung angelegt. Für jeden Vorgang geht Ihnen ein Haftungsschaden zu, aus dem sofort ein internationaler Pfändungstitel gegen Sie persönlich ergeht. Dafür liegt die Untergrenze bei 1.000.000,00 DM (Ersatzweise 500.000,00 € oder 390 Feinunzen Gold)

Ob, und wie dringend, Sie sich vollumfänglich in Kenntnis setzen, ist Ihnen anheim gestellt.

- Keine geltende Gerichtsbarkeit der BRD-Organe im ehemaligen Bereich der BRD seit 17.07.1990

- Volle Geltung der Militärgesetze (S.H.A.E.F.- Gesetze), garantiert durch die Sieger- und Besatzungsmächte, insbesondere durch das Justizministerium der USA und USEUCOM; volle Geltung der SMAD- Befehle, garantiert durch die russische Förderation (auch der Bestätigung von 1996, 2003 und 2010); ebenso als Garantiemacht das Vereinigte Königreich von Großbritannien.

- BK/O (51) 56 c und BK/O (47) 50

- Volle Legitimation durch das Interalliierte Hochkommissariat und Handlungsfähigkeit des reichsverfassungsrechtlichen Deutschen Reiches seit 08.05. 1985.

- Bundesbereinigungsgesetze von 2006, 2007, 2009, 2010

Nach BK/O (51) 56 c wird der Vorgang im US- Department of Justice/ Washington derzeit überprüft. Ein Härteantrag ergeht für alle Personen. Der Sachvortrag und der Beweis, dass sich hier keine Zuständigkeit für Sie ergibt, sind begründet. Das BGBI gehört zu Ihren Grundlagen. Das Erste und Zweite Bereinigungsgesetz ist dort veröffentlicht und ihr Arbeitsmittel.

Fazit: Ihre sogenannten Beschlüsse, Bescheide, Urteile, Zwangsversteigerungen, Ladungen, vermeintlich legalisierte Plünderungen sind de facto nichtig und bleiben auch nicht bestehen!

Ein Antrag auf Entnazifizierung Ihrer Behörde ist eingeleitet!

Die Privathaftung ist eingeleitet!

Hiermit ergibt sich ein Eilantrag auf internationale Haftbefehle gegen alle beteiligten Personen durch den Rechtsakt der Viermächte am 17. Juli 1990 in Paris gemäß dem fortbestehenden verfassungsrechtlich besonderen Status von Berlin seitens der Viermächte bei und vor der dienstverpflichteten, deutscherseits verwaltungsrechtlich und gerichtsverfassungsgesetzlich unantastbaren 1. Stellvertretenden des Reichsgerichts seit dem 18. Juli 1990 reichsverfassungs- und reichsbeamtenrechtlich handlungsfähigen Reichsgericht.

Weiterhin sind Sie verpflichtet sich im Legat der amerikanischen Botschaft in Berlin bei Herrn Hochholdinger bezüglich der hier zu vorgenannten einwandfreien juristischen Fakten zu informieren.

Zudem werden Sie verpflichtet das Ihnen unterstellte Personal, die Polizeibehörden – Kriminalbehörden bis hin zu den Besatzungen der Streifenwagen und Hundestaffeln über die tatsächliche Rechtslage zu informieren.

Alle sogenannten Amtshilfeersuchen, ausgelöst vom Personal der Treuhandverwaltung Bundesrepublik, durch sogenannte Gerichtsvollzieher bzw. sonstige behauptete Vollstrecker und Richter, sind zu negieren. Die Polizei hat die Aufgabe die Zivilbevölkerung zu schützen und für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Es liegt nicht in ihrem Aufgabengebiet, auf Anordnung vermeintlicher Richter, Gerichtsvollzieher u.a. bewaffnete Raubüberfälle zu legalisieren und auf das Territorium der natürlichen Personen des Staates Deutsches Reich vor/ein zu dringen, um gewaltsam Plünderungen des vor genannten juristischen Personenkreises durch zu setzen bzw. zu schützen.

Desweiteren hat es die Polizei zu unterlassen, das sogenannte Jugendamt bei Kindesentführungen aus den Familien der Selbstverwaltenden und Reichsbürger zu unterstützen.

Es wird ausdrücklich darauf hin gewiesen, alle natürlichen Personen und Bürger des Staates Deutsches Reich genießen Immunität nach §§18-20 GVG in Verbindung mit § 1 BGB.

Mit freundlichen Grüßen

F a z e k a s Enrico F a z e k a s , Birgit Elfriede

-BVJM NP §1 BGB legal Affairs- -BVJMNP § 1 BGB legal Affairs-

Eigener Bericht -staseve- Birgit Fazekas vom 15.04.2012

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