Bundesrat blockiert kleine Steuerreform
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Bundesrat blockiert kleine Steuerreform
it der Mehrheit der rot-grün regierten Länder hat der Bundesrat gestern zwei zentrale Gesetzesinitiativen der Bundesregierung blockiert. Union und FDP erhielten in der Länderkammer für die geplante steuerliche Entlastung der Bürger keine Mehrheit. FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle kritisierte die Entscheidung
Die Bundesregierung kündigte an, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Koalition will die Bürger durch die Anhebung des Grundfreibetrags von 8004 auf 8354 Euro sowie eine Korrektur der "kalten Progression" im Steuerrecht ab 2014 um sechs Milliarden Euro entlasten.
Die kalte Progression bedeutet, dass Arbeitnehmer bei Lohn- und Preissteigerungen in einen höheren Steuertarif rutschen und so über Gebühr belastet werden. "Die SPD nimmt auf unverantwortliche Weise die Arbeitnehmer in die Zange und das ganze Land in Haftung. Sie verweigert durch ihre Blockadepolitik im Bundesrat mehr Steuergerechtigkeit für die Mitte", kritisierte FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle die Entscheidung.
Die jüngste Steuerschätzung hatte ergeben, dass Bund, Länder und Gemeinden bis 2016 mit rund 30 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen rechnen können. "Vor diesem Hintergrund ist das rot-grüne Nein besonders schäbig", sagte FDP-Vize Holger Zastrow.
SPD und Grüne verteidigten ihre Haltung. "Wir lehnen eine Steuerentlastung auf Pump ab", so Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Eine Entlastung unterer Einkommen müsse durch höhere Steuern bei Spitzenverdienern ausgeglichen werden.
Zugleich wies der Bundesrat mit einer Zweidrittel-Mehrheit die von Schwarz-Gelb geplante Kürzung der Solarförderung zurück. Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) und Wirtschaftsressort-Chef Philipp Rösler (FDP) hatten sich darauf geeinigt, rückwirkend zum 1. April die Förderung der Solarenergie um bis zu 30 Prozent zu kürzen.
Den Ländern geht dies zu weit. Die Abstimmung gilt als Niederlage für Röttgen, den CDU-Spitzenkandidaten in NRW. Denn auch Länder wie Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin, in denen die CDU den Regierungschef stellt oder an einer Koalition beteiligt ist, lehnten Röttgens Gesetzentwurf ab. Das Gesetz geht nun in den Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern.
Quelle
Die Bundesregierung kündigte an, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Koalition will die Bürger durch die Anhebung des Grundfreibetrags von 8004 auf 8354 Euro sowie eine Korrektur der "kalten Progression" im Steuerrecht ab 2014 um sechs Milliarden Euro entlasten.
Die kalte Progression bedeutet, dass Arbeitnehmer bei Lohn- und Preissteigerungen in einen höheren Steuertarif rutschen und so über Gebühr belastet werden. "Die SPD nimmt auf unverantwortliche Weise die Arbeitnehmer in die Zange und das ganze Land in Haftung. Sie verweigert durch ihre Blockadepolitik im Bundesrat mehr Steuergerechtigkeit für die Mitte", kritisierte FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle die Entscheidung.
Die jüngste Steuerschätzung hatte ergeben, dass Bund, Länder und Gemeinden bis 2016 mit rund 30 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen rechnen können. "Vor diesem Hintergrund ist das rot-grüne Nein besonders schäbig", sagte FDP-Vize Holger Zastrow.
SPD und Grüne verteidigten ihre Haltung. "Wir lehnen eine Steuerentlastung auf Pump ab", so Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Eine Entlastung unterer Einkommen müsse durch höhere Steuern bei Spitzenverdienern ausgeglichen werden.
Zugleich wies der Bundesrat mit einer Zweidrittel-Mehrheit die von Schwarz-Gelb geplante Kürzung der Solarförderung zurück. Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) und Wirtschaftsressort-Chef Philipp Rösler (FDP) hatten sich darauf geeinigt, rückwirkend zum 1. April die Förderung der Solarenergie um bis zu 30 Prozent zu kürzen.
Den Ländern geht dies zu weit. Die Abstimmung gilt als Niederlage für Röttgen, den CDU-Spitzenkandidaten in NRW. Denn auch Länder wie Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin, in denen die CDU den Regierungschef stellt oder an einer Koalition beteiligt ist, lehnten Röttgens Gesetzentwurf ab. Das Gesetz geht nun in den Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern.
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