Chemnitzer Hartz-IV-Empfängerin soll zum Putzen nach Dresden pendeln
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Chemnitzer Hartz-IV-Empfängerin soll zum Putzen nach Dresden pendeln
Frau erhält Angebot vom Jobcenter - Bewerbung Pflicht

Chemnitz. Tanja Schmidt* ist keine, die auf Ärger mit Behörden aus ist. Derlei kann sie sich auch kaum leisten. Die eher zurückhaltende Chemnitzerin ist Anfang 30 und lebt von Hartz-IV. Mit Minijobs bessert sie ihr Einkommen ein wenig auf. Bemühungen um eine richtige Arbeit verliefen für die gelernte Hauswirtschafterin bislang wenig erfolgreich. Dabei bewirbt sie sich nach eigenem Bekunden regelmäßig. Auch, weil es das Jobcenter so von ihr verlangt.
Das einzige Stellenangebot, das ihr ihre Vermittlerin beim jüngsten Termin in der Hartz-IV-Behörde anbieten konnte, war eine Tätigkeit als Reinigungshelferin. "Teilzeit - flexibel, 20 Stunden pro Woche", heißt es auf dem "Freie Presse" vorliegenden Vermittlungsvorschlag. Die Arbeitszeiten: "Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 19.30 Uhr oder 6.30 Uhr bis 21.30 Uhr, gelegentlich Samstag."
Eine Tätigkeit, mit der Tanja Schmidt an sich kein Problem hat. Schon jetzt ist sie als Reinigungskraft in einer Chemnitzer Schule eingesetzt, manchmal auch in Bürokomplexen - mal früh am Morgen, mal nach Feierabend. Dennoch regte sich bei ihr für einen Moment so etwas wie Widerspruch. Und das lag am Arbeitsort, der auf dem Angebot ausdrücklich benannt war: ein Supermarkt in Dresden.
Vage Aussicht auf Vollzeit-Job
Ein Versehen? "Ich habe die Vermittlerin gefragt, wie ich das machen soll - ohne Auto und Führerschein für eine offensichtlich geringfügige Beschäftigung nach Dresden zu pendeln", erzählt Tanja Schmidt. Das sei ihre Sache, soll ihr die Frau vom Amt bedeutet haben. Selbst ein Umzug nach Dresden, so jedenfalls hat es Tanja Schmidt verstanden, sei zu erwägen.
Ein Vorgang, den man sich im Jobcenter so ganz und gar nicht vorstellen kann. "Es ist ausgeschlossen, dass eine unserer Mitarbeiterinnen eine solche Aussage getroffen hat", widerspricht die Pressestelle in einer ersten Reaktion energisch. Schließlich sei es Aufgabe des Jobcenters, die Hilfebedürftigkeit seiner Kunden abzubauen. Da werde man doch kaum einen Umzug anregen, dessen Kosten am Ende sehr wahrscheinlich ohnehin das Jobcenter zu tragen hätte. "Wenn die Frau ein solches Angebot bekommen hat, dann sicher nur als zusätzliches Angebot auf freiwilliger Basis."
Doch der Vermittlungsvorschlag sieht aus wie jeder andere auch - einschließlich der Androhung von Sanktionen, sollte sich Tanja Schmidt nicht bewerben. Das könnte, so mutmaßt die junge Frau, an einem Satz in der Stellenbeschreibung liegen: Bei Eignung, so heißt es dort in Klammern und eher unverbindlich, sei eine Aufstockung auf 40 Stunden möglich. Also doch eine Perspektive?
"In solchen Fällen", so erläutert Frank Vollgold, Sprecher der Regionaldirektion der Arbeitsagentur, sei es durchaus üblich, dass eine Vermittlung nach außerhalb in Erwägung gezogen werde - in der Hoffnung, dass daraus nach einiger Zeit ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis erwächst. Bezieher von Arbeitslosengeld 2 würden dabei anfänglich häufig mit sogenannten Fahrtkostenbeihilfen unterstützt. Ob das Sinn mache, hänge von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Bahnfahrt nach Dresden und zurück kostet ab 21 Euro pro Tag.
Arbeitgeber winkt ab
Tanja Schmidt hat sich beworben, bislang aber keine Antwort auf ihr Schreiben erhalten. Dass sie die Stelle in Dresden wird antreten müssen, scheint allerdings unwahrscheinlich. Der Arbeitgeber nämlich teilte auf Anfrage der "Freien Presse" mit, dass er eigentlich nur an Arbeitskräften aus Dresden interessiert sei.
"Je näher sie am Markt wohnen, desto besser", sagte der zuständige Mitarbeiter des Dienstleistungsunternehmens mit Verweis auf die flexiblen und zum Teil außergewöhnlichen Arbeitszeiten der Reinigungskräfte. Dass das Jobcenter in Chemnitz Hartz-IV-Bezieher zu Bewerbungen um die Stelle auffordere, sei weder seine Schuld noch in seinem Interesse, beteuert er. "Ich habe eine Stellenanzeige nur für Dresden und die nähere Umgebung aufgegeben." Doch es komme seiner Erfahrung nach immer wieder vor, dass derlei Offerten auch von anderen Jobcentern genutzt werden, wenn im gewünschten Umkreis sich keine geeigneten Bewerber finden.
*Name von der Redaktion geändert.
Quelle

Chemnitz. Tanja Schmidt* ist keine, die auf Ärger mit Behörden aus ist. Derlei kann sie sich auch kaum leisten. Die eher zurückhaltende Chemnitzerin ist Anfang 30 und lebt von Hartz-IV. Mit Minijobs bessert sie ihr Einkommen ein wenig auf. Bemühungen um eine richtige Arbeit verliefen für die gelernte Hauswirtschafterin bislang wenig erfolgreich. Dabei bewirbt sie sich nach eigenem Bekunden regelmäßig. Auch, weil es das Jobcenter so von ihr verlangt.
Das einzige Stellenangebot, das ihr ihre Vermittlerin beim jüngsten Termin in der Hartz-IV-Behörde anbieten konnte, war eine Tätigkeit als Reinigungshelferin. "Teilzeit - flexibel, 20 Stunden pro Woche", heißt es auf dem "Freie Presse" vorliegenden Vermittlungsvorschlag. Die Arbeitszeiten: "Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 19.30 Uhr oder 6.30 Uhr bis 21.30 Uhr, gelegentlich Samstag."
Eine Tätigkeit, mit der Tanja Schmidt an sich kein Problem hat. Schon jetzt ist sie als Reinigungskraft in einer Chemnitzer Schule eingesetzt, manchmal auch in Bürokomplexen - mal früh am Morgen, mal nach Feierabend. Dennoch regte sich bei ihr für einen Moment so etwas wie Widerspruch. Und das lag am Arbeitsort, der auf dem Angebot ausdrücklich benannt war: ein Supermarkt in Dresden.
Vage Aussicht auf Vollzeit-Job
Ein Versehen? "Ich habe die Vermittlerin gefragt, wie ich das machen soll - ohne Auto und Führerschein für eine offensichtlich geringfügige Beschäftigung nach Dresden zu pendeln", erzählt Tanja Schmidt. Das sei ihre Sache, soll ihr die Frau vom Amt bedeutet haben. Selbst ein Umzug nach Dresden, so jedenfalls hat es Tanja Schmidt verstanden, sei zu erwägen.
Ein Vorgang, den man sich im Jobcenter so ganz und gar nicht vorstellen kann. "Es ist ausgeschlossen, dass eine unserer Mitarbeiterinnen eine solche Aussage getroffen hat", widerspricht die Pressestelle in einer ersten Reaktion energisch. Schließlich sei es Aufgabe des Jobcenters, die Hilfebedürftigkeit seiner Kunden abzubauen. Da werde man doch kaum einen Umzug anregen, dessen Kosten am Ende sehr wahrscheinlich ohnehin das Jobcenter zu tragen hätte. "Wenn die Frau ein solches Angebot bekommen hat, dann sicher nur als zusätzliches Angebot auf freiwilliger Basis."
Doch der Vermittlungsvorschlag sieht aus wie jeder andere auch - einschließlich der Androhung von Sanktionen, sollte sich Tanja Schmidt nicht bewerben. Das könnte, so mutmaßt die junge Frau, an einem Satz in der Stellenbeschreibung liegen: Bei Eignung, so heißt es dort in Klammern und eher unverbindlich, sei eine Aufstockung auf 40 Stunden möglich. Also doch eine Perspektive?
"In solchen Fällen", so erläutert Frank Vollgold, Sprecher der Regionaldirektion der Arbeitsagentur, sei es durchaus üblich, dass eine Vermittlung nach außerhalb in Erwägung gezogen werde - in der Hoffnung, dass daraus nach einiger Zeit ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis erwächst. Bezieher von Arbeitslosengeld 2 würden dabei anfänglich häufig mit sogenannten Fahrtkostenbeihilfen unterstützt. Ob das Sinn mache, hänge von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Bahnfahrt nach Dresden und zurück kostet ab 21 Euro pro Tag.
Arbeitgeber winkt ab
Tanja Schmidt hat sich beworben, bislang aber keine Antwort auf ihr Schreiben erhalten. Dass sie die Stelle in Dresden wird antreten müssen, scheint allerdings unwahrscheinlich. Der Arbeitgeber nämlich teilte auf Anfrage der "Freien Presse" mit, dass er eigentlich nur an Arbeitskräften aus Dresden interessiert sei.
"Je näher sie am Markt wohnen, desto besser", sagte der zuständige Mitarbeiter des Dienstleistungsunternehmens mit Verweis auf die flexiblen und zum Teil außergewöhnlichen Arbeitszeiten der Reinigungskräfte. Dass das Jobcenter in Chemnitz Hartz-IV-Bezieher zu Bewerbungen um die Stelle auffordere, sei weder seine Schuld noch in seinem Interesse, beteuert er. "Ich habe eine Stellenanzeige nur für Dresden und die nähere Umgebung aufgegeben." Doch es komme seiner Erfahrung nach immer wieder vor, dass derlei Offerten auch von anderen Jobcentern genutzt werden, wenn im gewünschten Umkreis sich keine geeigneten Bewerber finden.
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