Überfall vorgetäuscht
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Überfall vorgetäuscht
Wie die Polizei gestern mitteilte, hat der Überfall in der Tiefgarage unter dem Wohnhaus Güldenstraße so nicht stattgefunden.
Der Überfall in der Tiefgarage unter dem Wohnhaus Güldenstraße (wir berichteten) war nur vorgetäuscht. Wie die Polizei gestern mitteilte, ergaben sich bei der Befragung des 20-jährigen angeblichen Opfers mehrere Widersprüche.
Der junge Mann hatte angegeben, er sei am Dienstag vergangene Woche gegen 23.30 Uhr von zwei Männern überfallen und geschlagen worden. Tatsächlich hatte er aber, wie er jetzt zugab, seinen Geldbeutel verloren und wollte mit der erfundenen Geschichte den Verlust vertuschen. „So, wie der junge Mann jedoch den Ablauf schilderte, hätte der Überfall gar nicht passieren können“, erklärt Polizeisprecher Joachim Grande.
Die Verletzungen des angeblichen Opfers passten nicht zu dem Übergriff und auch sonst gab es mehrere Ungereimtheiten. Gegen den 20-Jährigen wird nun wegen Vortäuschung einer Straftat ermittelt, denn, so Grande, „es handelt sich hier keineswegs um ein Kavaliersdelikt“. Die Ermittler seien anfänglich davon ausgegangen, dass es sich tatsächlich um eine Straftat handelt – und hätten in die Ermittlungen viel Zeit investiert. „Ein solcher Vorfall hinterlässt zudem bei den Anwohnern oft ein Gefühl von Angst und Unsicherheit“, so Grande.
Wie hoch die Strafe ausfallen wird, ist noch ungeklärt. Laut Strafgesetzbuch kann eine solche Vortäuschung mit bis zu drei Jahren Haft oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Der Fall wird nun in Kürze der Staatsanwaltschaft übergeben. Ein Gericht muss dann entscheiden, ob es zu einer Anklage kommt. Laut Grande werden in Braunschweig immer wieder Straftaten vorgetäuscht. Genaue Fallzahlen nannte er aber nicht. In den meisten Fällen werde versucht, eigenes Fehlverhalten damit zu vertuschen. „Leute, die ihr IPhone fallen haben lassen und wollen, dass ihre Versicherung den Schaden übernimmt; Sozialhilfegeldempfänger, die behaupten, bestohlen worden zu sein, weil ihnen das Geld vom Amt nicht reicht, solche und ähnliche Fälle gibt es häufiger“, zählt der Polizeisprecher auf.
Die Polizei würde bei allen gemeldeten Straftaten erst einmal davon ausgehen, dass das Opfer die Wahrheit sage. Doch, so warnt er, werde jeder Fall auch sorgfältig auf seinen Wahrheitsgehalt geprüft – und in vielen Fällen käme die Wahrheit schnell ans Licht.
Quelle
Der Überfall in der Tiefgarage unter dem Wohnhaus Güldenstraße (wir berichteten) war nur vorgetäuscht. Wie die Polizei gestern mitteilte, ergaben sich bei der Befragung des 20-jährigen angeblichen Opfers mehrere Widersprüche.
Der junge Mann hatte angegeben, er sei am Dienstag vergangene Woche gegen 23.30 Uhr von zwei Männern überfallen und geschlagen worden. Tatsächlich hatte er aber, wie er jetzt zugab, seinen Geldbeutel verloren und wollte mit der erfundenen Geschichte den Verlust vertuschen. „So, wie der junge Mann jedoch den Ablauf schilderte, hätte der Überfall gar nicht passieren können“, erklärt Polizeisprecher Joachim Grande.
Die Verletzungen des angeblichen Opfers passten nicht zu dem Übergriff und auch sonst gab es mehrere Ungereimtheiten. Gegen den 20-Jährigen wird nun wegen Vortäuschung einer Straftat ermittelt, denn, so Grande, „es handelt sich hier keineswegs um ein Kavaliersdelikt“. Die Ermittler seien anfänglich davon ausgegangen, dass es sich tatsächlich um eine Straftat handelt – und hätten in die Ermittlungen viel Zeit investiert. „Ein solcher Vorfall hinterlässt zudem bei den Anwohnern oft ein Gefühl von Angst und Unsicherheit“, so Grande.
Wie hoch die Strafe ausfallen wird, ist noch ungeklärt. Laut Strafgesetzbuch kann eine solche Vortäuschung mit bis zu drei Jahren Haft oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Der Fall wird nun in Kürze der Staatsanwaltschaft übergeben. Ein Gericht muss dann entscheiden, ob es zu einer Anklage kommt. Laut Grande werden in Braunschweig immer wieder Straftaten vorgetäuscht. Genaue Fallzahlen nannte er aber nicht. In den meisten Fällen werde versucht, eigenes Fehlverhalten damit zu vertuschen. „Leute, die ihr IPhone fallen haben lassen und wollen, dass ihre Versicherung den Schaden übernimmt; Sozialhilfegeldempfänger, die behaupten, bestohlen worden zu sein, weil ihnen das Geld vom Amt nicht reicht, solche und ähnliche Fälle gibt es häufiger“, zählt der Polizeisprecher auf.
Die Polizei würde bei allen gemeldeten Straftaten erst einmal davon ausgehen, dass das Opfer die Wahrheit sage. Doch, so warnt er, werde jeder Fall auch sorgfältig auf seinen Wahrheitsgehalt geprüft – und in vielen Fällen käme die Wahrheit schnell ans Licht.
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