Korruption in Amtsstuben – Ein schleichender Prozess
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Korruption in Amtsstuben – Ein schleichender Prozess
Ein kleines Geschenk, eine Einladung – der Weg hin zur Korruption ist nicht weit. Die Dunkelziffer im öffentlichen Dienst ist hoch.

Wenn es bei Polizei und Staatsanwaltschaft nicht ganze Abteilungen zur Korruptionsbekämpfung gäbe, könnte man meinen, Bestechung und Bestechlichkeit seien kein Problem. „Anzeigen gibt es kaum“, sagt die Braunschweiger Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff. „Und häufig werden alle Beteiligten gut gedeckt.“
Die Ermittler sind auf anonyme Hinweise angewiesen oder werden auf eigenen Verdacht tätig. Entsprechend wenig sagt die Kriminalitätsstatistik über das wahre Ausmaß der Korruption im öffentlichen Dienst aus; 143 Fälle registrierte das Landeskriminalamt im vorigen Jahr, 2010 waren es 164 – die Zahlen bewegen sich auf gleichbleibendem Niveau, die Dunkelziffer ist groß. „Der Steuerzahler zahlt den Schaden“, sagt Wolff.
Seit Jahren beschäftigt sich die Juristin mit Korruption und anderer Wirtschaftskriminalität. Sie weiß, dass in den Behörden noch selten Kontrollen stattfinden. Wenn es Revisionsabteilungen gibt, dann seien sie oft unzureichend ausgestattet. Nach Abschaffung der Bezirksregierungen seien mangelnde Kontrollen auch in den Landesbehörden ein Problem. „Oft wird etwas nach dem Motto geregelt: Wir vertrauen uns.“
Der Interpretations-Spielraum ist groß
Eigentlich ist ein Behördenleiter verpflichtet, „zureichend konkrete Verdachtsmomente“ an Polizei oder Staatsanwaltschaft weiterzugeben. Doch auch die schwammigen Rechtsbegriffe sind bei der Aufdeckung von Korruption hinderlich. Was ist „zureichend konkret“? Der Interpretations-Spielraum ist groß.
Bis sich Mitarbeiter an die Staatsanwaltschaft wenden, ist es meist ein weiter Weg. Oft haben sie einen Vorfall oder einen Verdacht der eigenen Behörde gemeldet, aber nichts ist passiert, sagt Wolff. Der Fall wurde einfach unter den Teppich gekehrt. Aus Angst vor Strafversetzungen oder Nachteilen im Beruf geben viele dann klein bei.
Deshalb gibt es seit mehr als sieben Jahren beim Landeskriminalamt in Hannover ein anonymes Hinweisgeber-System. Meldungen können im Internet abgegeben werden, ohne dass man seine Identität preisgibt. Rund 2000 Menschen haben davon bereits Gebrauch gemacht
Auch die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat 2007 eine Zentralstelle für Korruptionsstrafsachen eingerichtet; die Juristen sind sogar bereit, Kommunen in Sachen Korruptionsbekämpfung und -prävention zu beraten. „Unter Korruption stellen sich viele vor, dass jemand mit einem Geldkoffer in die Amtsstube kommt“, sagt Wolff. Sie muss dann erklären, dass es meist ein schleichender Prozess ist: Er beginne mit dem „Anfüttern“, mit einem kleinen Geschenk, mit Aufmerksamkeiten, schließlich folgen Einladungen zum Essen oder zum Fußballspiel. Sie rät jedem, sich zu fragen: Warum wird mir das angeboten?
Kommunen sollen klare Regeln aufstellen
Oft würde es nicht einmal bemerkt, wenn Verwaltungsentscheidungen „gekauft“ werden, sagt Wolff – und nennt ein Beispiel: Ein Landkreis soll das Aufstellen von Windkraftanlagen genehmigen; das ist in einer Gemeinde umstritten. Also übergibt der Investor Spenden an den Kindergarten, damit dieser sein Außengelände sanieren kann. So macht er sich die Gemeinde gewogen. „In diesem Fall hat sich keiner persönlich bereichert, dennoch handelt es sich um Korruption.“
Sie empfiehlt den Kommunen, klare Regeln aufzustellen. Das Land und auch einige Städte hätten das bereits getan. Aber oft sei das Regelwerk zu vage formuliert, so dass Unsicherheiten bleiben. Auch Transparenz sei wichtig. Geschenke sollten grundsätzlich angegeben werden – selbst wenn es sich um vermeintliche Kleinigkeiten handelt. Dadurch würden Mitarbeiter sensibilisiert.
„Den meisten ist gar nicht bewusst, was sie riskieren“, sagt sie. Schon Vorteilsnahme kann mit einer Geldstrafe oder mit bis zu 3 Jahren Haft geahndet werden. Sie liegt dann vor, wenn jemand für sich einen Vorteil fordert oder annimmt. Bei Bestechlichkeit drohen sogar Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren – also wenn jemand den Vorteil etwa als eine Gegenleistung dafür fordert, dass er eine Dienstleistung vornimmt. „Die Leute verlieren alles, ihr Ansehen, ihren Job – und oft auch ihre Freiheit.“
Quelle

Wenn es bei Polizei und Staatsanwaltschaft nicht ganze Abteilungen zur Korruptionsbekämpfung gäbe, könnte man meinen, Bestechung und Bestechlichkeit seien kein Problem. „Anzeigen gibt es kaum“, sagt die Braunschweiger Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff. „Und häufig werden alle Beteiligten gut gedeckt.“
Die Ermittler sind auf anonyme Hinweise angewiesen oder werden auf eigenen Verdacht tätig. Entsprechend wenig sagt die Kriminalitätsstatistik über das wahre Ausmaß der Korruption im öffentlichen Dienst aus; 143 Fälle registrierte das Landeskriminalamt im vorigen Jahr, 2010 waren es 164 – die Zahlen bewegen sich auf gleichbleibendem Niveau, die Dunkelziffer ist groß. „Der Steuerzahler zahlt den Schaden“, sagt Wolff.
Seit Jahren beschäftigt sich die Juristin mit Korruption und anderer Wirtschaftskriminalität. Sie weiß, dass in den Behörden noch selten Kontrollen stattfinden. Wenn es Revisionsabteilungen gibt, dann seien sie oft unzureichend ausgestattet. Nach Abschaffung der Bezirksregierungen seien mangelnde Kontrollen auch in den Landesbehörden ein Problem. „Oft wird etwas nach dem Motto geregelt: Wir vertrauen uns.“
Der Interpretations-Spielraum ist groß
Eigentlich ist ein Behördenleiter verpflichtet, „zureichend konkrete Verdachtsmomente“ an Polizei oder Staatsanwaltschaft weiterzugeben. Doch auch die schwammigen Rechtsbegriffe sind bei der Aufdeckung von Korruption hinderlich. Was ist „zureichend konkret“? Der Interpretations-Spielraum ist groß.
Bis sich Mitarbeiter an die Staatsanwaltschaft wenden, ist es meist ein weiter Weg. Oft haben sie einen Vorfall oder einen Verdacht der eigenen Behörde gemeldet, aber nichts ist passiert, sagt Wolff. Der Fall wurde einfach unter den Teppich gekehrt. Aus Angst vor Strafversetzungen oder Nachteilen im Beruf geben viele dann klein bei.
Deshalb gibt es seit mehr als sieben Jahren beim Landeskriminalamt in Hannover ein anonymes Hinweisgeber-System. Meldungen können im Internet abgegeben werden, ohne dass man seine Identität preisgibt. Rund 2000 Menschen haben davon bereits Gebrauch gemacht
Auch die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat 2007 eine Zentralstelle für Korruptionsstrafsachen eingerichtet; die Juristen sind sogar bereit, Kommunen in Sachen Korruptionsbekämpfung und -prävention zu beraten. „Unter Korruption stellen sich viele vor, dass jemand mit einem Geldkoffer in die Amtsstube kommt“, sagt Wolff. Sie muss dann erklären, dass es meist ein schleichender Prozess ist: Er beginne mit dem „Anfüttern“, mit einem kleinen Geschenk, mit Aufmerksamkeiten, schließlich folgen Einladungen zum Essen oder zum Fußballspiel. Sie rät jedem, sich zu fragen: Warum wird mir das angeboten?
Kommunen sollen klare Regeln aufstellen
Oft würde es nicht einmal bemerkt, wenn Verwaltungsentscheidungen „gekauft“ werden, sagt Wolff – und nennt ein Beispiel: Ein Landkreis soll das Aufstellen von Windkraftanlagen genehmigen; das ist in einer Gemeinde umstritten. Also übergibt der Investor Spenden an den Kindergarten, damit dieser sein Außengelände sanieren kann. So macht er sich die Gemeinde gewogen. „In diesem Fall hat sich keiner persönlich bereichert, dennoch handelt es sich um Korruption.“
Sie empfiehlt den Kommunen, klare Regeln aufzustellen. Das Land und auch einige Städte hätten das bereits getan. Aber oft sei das Regelwerk zu vage formuliert, so dass Unsicherheiten bleiben. Auch Transparenz sei wichtig. Geschenke sollten grundsätzlich angegeben werden – selbst wenn es sich um vermeintliche Kleinigkeiten handelt. Dadurch würden Mitarbeiter sensibilisiert.
„Den meisten ist gar nicht bewusst, was sie riskieren“, sagt sie. Schon Vorteilsnahme kann mit einer Geldstrafe oder mit bis zu 3 Jahren Haft geahndet werden. Sie liegt dann vor, wenn jemand für sich einen Vorteil fordert oder annimmt. Bei Bestechlichkeit drohen sogar Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren – also wenn jemand den Vorteil etwa als eine Gegenleistung dafür fordert, dass er eine Dienstleistung vornimmt. „Die Leute verlieren alles, ihr Ansehen, ihren Job – und oft auch ihre Freiheit.“
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