Hollister : Der Amerikanische Alptraum für Mitarbeiter
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Hollister : Der Amerikanische Alptraum für Mitarbeiter
Geklaut wird viel, daher ließ die Modemarke Hollister nach Dienstschluss die Taschen und Jacken ihrer Mitarbeiter durchsuchen. Vor dem Arbeitsgericht gab es nun eine Einigung. Doch das ist gewiss nicht das Ende vom zornigen Lied des Betriebsrats.
Der 5. November 2012 war für die Modemarke Hollister ein einschneidendes Datum: An diesem Tag gründete sich in der Frankfurter Filiale „MyZeil“ der Betriebsrat der ultra-hippen Modemarke des amerikanischen Bekleidungsherstellers Abercrombie & Fitch. Seitdem treffen sich die Unternehmensanwälte regelmäßig mit dem Betriebsrat in den Verhandlungssälen der Frankfurter Arbeitsgerichtsbarkeit.
Auch an diesem Donnerstag war es wieder soweit. Um es vorweg zu nehmen: Am Ende einer halbstündigen Verhandlung vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht stand die Einigung, die Sache am besten für erledigt zu erklären. Doch das ist gewiss nicht das Ende vom zornigen Lied des Betriebsrats über die umstrittenen Arbeitsbedingungen einer beliebten Modemarke.
Gestritten wurde um strenge Taschen- und Jackenkontrollen, die bis zur Gründung des Betriebsrats jeder Mitarbeiter nach Dienstschluss über sich ergehen lassen musste. Denn geklaut wird in dieser Branche viel, und je begehrenswerter die Ware desto einfallsreicher die Arbeitnehmer. Die Kontrollen sind für die Mitarbeiter natürlich mit Unannehmlichkeiten verbunden, deswegen dauerte es nicht lange, bis sich die neu gegründete Arbeitnehmervertretung dagegen wehrte.
Streitpunkte gibt es bei Hollister viele: Den Mitarbeitern werden detaillierte Vorgaben über ihre äußeres Erscheinungsbild gemacht, schließlich will das Unternehmen mit möglichst wenig Marketingaufwand ein authentisches West-Coast-Surfer-Image transportieren. Hinzu kommen noch eine unangenehme Videoüberwachung, die im Einzelhandel schon häufiger Anlass für Streitereien lieferte. Derzeit wird über eine Betriebsvereinbarung zu den strittigen Fragen verhandelt, doch die Verhandlungen gestalten sich offenbar zäh. Deshalb rief der nicht weniger hippe Betriebsrat das Landesarbeitsgericht im Eilverfahren zur Hilfe – allerdings bisher nur leidlich erfolgreich.
Der Vorsitzende Richter zeigte sich in der Verhandlung irritiert, schließlich gebe es doch schon eine vorläufige Einigung für die Frankfurter Filiale durch die Schlichtungsstelle. Dort ist man zu der eigenwilligen Idee gekommen, die Mitarbeiter nach ihrer Schicht würfeln zu lassen, ob sie kontrolliert werden dürfen oder nicht: Wer eine Vier würfelt, hat Pech gehabt. Das mag merkwürdig klingen, erwies sich aber als gerichtsfest.
Dem Betriebsrats ging es aber darum, dass sich das Unternehmen selbst an diese einvernehmliche Lösung nicht hält. Vielmehr werde derzeit in der „MyZeil“ überhaupt nicht mehr kontrolliert - ein faktisch also paradiesische Zustände für den Betriebsrat. Nur dem juristisch versierten Beobachter wird schnell klar: Hier geht es ums Prinzip. Das war dem Hessischen Landesarbeitsgericht freilich zu wenig, weshalb es die Sache für erledigt erklärte. Vorläufig zumindest.
Quelle
Big Brother in Reinkultur.
Gut die wenigsten wissen natürlich auf was sich Hollister bezieht,aber Hauptsache schick.
Gibt ja auch junge Mädchen die mit der Aufschrift Streetware herumlaufen,also Straßenware.
Nach meiner Empfindung so, als wenn sich eine Hamburgerin ein T-Shirt oder eine Jogginghose mit der Aufschrift Hafennutte anziehen würde.
Aber wer es eben schick findet, soll es machen.
Gibt ja auch Blondinen die in der Brumpft einen Pulover mit der Aufschrift Replay tragen.
Aber egal Hauptsache Amerika und Trendi.
Der 5. November 2012 war für die Modemarke Hollister ein einschneidendes Datum: An diesem Tag gründete sich in der Frankfurter Filiale „MyZeil“ der Betriebsrat der ultra-hippen Modemarke des amerikanischen Bekleidungsherstellers Abercrombie & Fitch. Seitdem treffen sich die Unternehmensanwälte regelmäßig mit dem Betriebsrat in den Verhandlungssälen der Frankfurter Arbeitsgerichtsbarkeit.
Auch an diesem Donnerstag war es wieder soweit. Um es vorweg zu nehmen: Am Ende einer halbstündigen Verhandlung vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht stand die Einigung, die Sache am besten für erledigt zu erklären. Doch das ist gewiss nicht das Ende vom zornigen Lied des Betriebsrats über die umstrittenen Arbeitsbedingungen einer beliebten Modemarke.
Gestritten wurde um strenge Taschen- und Jackenkontrollen, die bis zur Gründung des Betriebsrats jeder Mitarbeiter nach Dienstschluss über sich ergehen lassen musste. Denn geklaut wird in dieser Branche viel, und je begehrenswerter die Ware desto einfallsreicher die Arbeitnehmer. Die Kontrollen sind für die Mitarbeiter natürlich mit Unannehmlichkeiten verbunden, deswegen dauerte es nicht lange, bis sich die neu gegründete Arbeitnehmervertretung dagegen wehrte.
Streitpunkte gibt es bei Hollister viele: Den Mitarbeitern werden detaillierte Vorgaben über ihre äußeres Erscheinungsbild gemacht, schließlich will das Unternehmen mit möglichst wenig Marketingaufwand ein authentisches West-Coast-Surfer-Image transportieren. Hinzu kommen noch eine unangenehme Videoüberwachung, die im Einzelhandel schon häufiger Anlass für Streitereien lieferte. Derzeit wird über eine Betriebsvereinbarung zu den strittigen Fragen verhandelt, doch die Verhandlungen gestalten sich offenbar zäh. Deshalb rief der nicht weniger hippe Betriebsrat das Landesarbeitsgericht im Eilverfahren zur Hilfe – allerdings bisher nur leidlich erfolgreich.
Der Vorsitzende Richter zeigte sich in der Verhandlung irritiert, schließlich gebe es doch schon eine vorläufige Einigung für die Frankfurter Filiale durch die Schlichtungsstelle. Dort ist man zu der eigenwilligen Idee gekommen, die Mitarbeiter nach ihrer Schicht würfeln zu lassen, ob sie kontrolliert werden dürfen oder nicht: Wer eine Vier würfelt, hat Pech gehabt. Das mag merkwürdig klingen, erwies sich aber als gerichtsfest.
Dem Betriebsrats ging es aber darum, dass sich das Unternehmen selbst an diese einvernehmliche Lösung nicht hält. Vielmehr werde derzeit in der „MyZeil“ überhaupt nicht mehr kontrolliert - ein faktisch also paradiesische Zustände für den Betriebsrat. Nur dem juristisch versierten Beobachter wird schnell klar: Hier geht es ums Prinzip. Das war dem Hessischen Landesarbeitsgericht freilich zu wenig, weshalb es die Sache für erledigt erklärte. Vorläufig zumindest.
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