Stadt von Verwaltungsgericht "überrascht"
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Stadt von Verwaltungsgericht "überrascht"
Dies Verwaltungsgericht Braunschweig hatte den Klagen von Piratenpartei und BIBS auf Akteneinsicht auch ohne detaillierte Begründung stattgegeben. Davon zeigt sich die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung "überrascht" und befürchtet, die Folge wäre dann eine übermäßige Beanspruchung der Verwaltung.
„Das Gericht hat die Rechte der Fraktionen sehr weit ausgelegt“, sagte Jens-Christian Kügler, Leiter des in Rechtsangelegenheiten zuständigen Fachbereichs Zentrale Steuerung. Dies nehme die Stadt zur Kenntnis. Allerdings gehe es hier um die grundsätzliche Frage der Voraussetzungen für die Gewährung von Akteneinsicht bzw. von Auskunftsersuchen. Dies habe natürlich weitreichende Folgen für die künftige Arbeit der Verwaltung. Die Urteile könnten dazu führen, dass von Ansprüchen auf Akteneinsicht und Auskunftsersuchen noch stärker Gebrauch gemacht wird. Die Folge wäre dann eine übermäßige Beanspruchung der Verwaltung, die dadurch von ihren anderen Aufgaben abgehalten würde. „Deshalb werden wir nun zunächst die schriftlichen Urteilsbegründungen abwarten und dann entscheiden, ob ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg gestellt wird“, so Kügler.
Auch die GRÜNEN-Fraktion zeigt sich zufrieden mit dem Verwaltungsgericht. Laut dem GRÜNEN- Prozessbeobachter Dr. Sven Wöhler wurde bei der Urteilsverkündung u. a. klargestellt, dass der Rat eigentlich die Verwaltung zu kontrollieren habe, während in Braunschweig von Seiten des Oberbürgermeisters versucht werde, den Rat zu kontrollieren. So sei das natürlich nicht hinzunehmen.
Dem Beobachter drängt sich der Eindruck auf, die Stadtverwaltung unter Oberbürgermeister Hoffmann verwechsele hier Ross und Reiter. Die Auskunfts- und Kontrollrechte der gewählten Vertreter im Stadtrat zu gewährleisten, kann doch nicht mit dem Argument vereitelt werden, dass dies "Arbeit macht". Denn auch für diese Arbeit wird die Stadtverwaltung bezahlt, und zwar aus den Steuern und Abgaben, die die von den Ratsherren und -Frauen vertretenen Bürger in nicht unerheblicher Höhe an die Kommune zahlen. Hier wird offenbar ein untaugliches Argument vorgeschoben, um wichtige Vorgänge zwischen der Stadt und einzelnen Bürgern oder Firmen unter Verschluss zu halten. Transparenz scheint in der Verwaltung unter Dr. Hoffmann nicht gewünscht zu sein. Den streitbaren Piraten und BIBS ist nun zu verdanken, dass zukünftig auch Ratsmitglieder bei Verträgen und Abmachungen mit Privatpersonen genau hinschauen können.
Quelle
Scheinbar scheint es aber auch ein umdenken im Verwaltungsgericht zu geben.
Das ist wohl jemand mit dem Besen durchgegangen und hat es was sauber gemacht.
„Das Gericht hat die Rechte der Fraktionen sehr weit ausgelegt“, sagte Jens-Christian Kügler, Leiter des in Rechtsangelegenheiten zuständigen Fachbereichs Zentrale Steuerung. Dies nehme die Stadt zur Kenntnis. Allerdings gehe es hier um die grundsätzliche Frage der Voraussetzungen für die Gewährung von Akteneinsicht bzw. von Auskunftsersuchen. Dies habe natürlich weitreichende Folgen für die künftige Arbeit der Verwaltung. Die Urteile könnten dazu führen, dass von Ansprüchen auf Akteneinsicht und Auskunftsersuchen noch stärker Gebrauch gemacht wird. Die Folge wäre dann eine übermäßige Beanspruchung der Verwaltung, die dadurch von ihren anderen Aufgaben abgehalten würde. „Deshalb werden wir nun zunächst die schriftlichen Urteilsbegründungen abwarten und dann entscheiden, ob ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg gestellt wird“, so Kügler.
Auch die GRÜNEN-Fraktion zeigt sich zufrieden mit dem Verwaltungsgericht. Laut dem GRÜNEN- Prozessbeobachter Dr. Sven Wöhler wurde bei der Urteilsverkündung u. a. klargestellt, dass der Rat eigentlich die Verwaltung zu kontrollieren habe, während in Braunschweig von Seiten des Oberbürgermeisters versucht werde, den Rat zu kontrollieren. So sei das natürlich nicht hinzunehmen.
Dem Beobachter drängt sich der Eindruck auf, die Stadtverwaltung unter Oberbürgermeister Hoffmann verwechsele hier Ross und Reiter. Die Auskunfts- und Kontrollrechte der gewählten Vertreter im Stadtrat zu gewährleisten, kann doch nicht mit dem Argument vereitelt werden, dass dies "Arbeit macht". Denn auch für diese Arbeit wird die Stadtverwaltung bezahlt, und zwar aus den Steuern und Abgaben, die die von den Ratsherren und -Frauen vertretenen Bürger in nicht unerheblicher Höhe an die Kommune zahlen. Hier wird offenbar ein untaugliches Argument vorgeschoben, um wichtige Vorgänge zwischen der Stadt und einzelnen Bürgern oder Firmen unter Verschluss zu halten. Transparenz scheint in der Verwaltung unter Dr. Hoffmann nicht gewünscht zu sein. Den streitbaren Piraten und BIBS ist nun zu verdanken, dass zukünftig auch Ratsmitglieder bei Verträgen und Abmachungen mit Privatpersonen genau hinschauen können.
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