Viereinhalb Jahre Haft für Park-Verwalter
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Viereinhalb Jahre Haft für Park-Verwalter
Im Prozess gegen den ehemaligen Verwalter der Ferienparks Glockenberg im Oberharz ist der 70-jährige Angeklagte zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Vorwurf: Untreue und Betrug in 20 Fällen. Rund zwei Millionen Euro Rücklagen aus der Eigentümergemeinschaft der Ferienanlage in Altenau soll er benutzt haben, um Verluste aus privaten Anlagegeschäften auszugleichen. Über vier Jahre soll er Gelder, die ursprünglich für die Instandhaltung der Anlage gedacht waren, auf eigene Konten umgeleitet haben. Laut Urteilsbegründung war der Angeklagte zunächst selbst Opfer eines mutmaßlichen Anlagebetrügers geworden. Von Vertrauten habe er sich zudem Geld in sechsstelliger Höhe geliehen und ihnen dabei den Verwendungszweck verschwiegen. Der Angeklagte bat am Donnerstag alle Geschädigten um Entschuldigung. Einige der etwa 1.150 geprellten Wohnungseigentümer saßen als Zuhörer im Gerichtssaal.
Straftaten kurz vor der Pensionierung
Das Gericht könne nicht nachvollziehen, wie es kurz vor seiner Pensionierung zu diesem Handeln kommen konnte, hieß es in der Begründung. Davor und auch seit 1994 als Verwalter der Ferienanlage in Altenau habe der gelernte Großhandelskaufmann immer seriös gearbeitet. Strafmildernd wirkten sich sein umfassendes Geständnis und seine angeschlagene Gesundheit aus. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte fünf Jahre und zwei Monate Haft gefordert. Das Urteil gegen den 70-Jährigen ist noch nicht rechtskräftig. Sein Verteidiger will noch eine Revision prüfen.
Sparkasse vermutete Geldwäsche
Vor rund einem Jahr hatte die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Betrugs und Untreue gegen den 70-Jährigen erhoben. Anlass war ein Verdacht der Sparkasse Goslar, die Geldwäsche vermutet hatte.
Quelle
Straftaten kurz vor der Pensionierung
Das Gericht könne nicht nachvollziehen, wie es kurz vor seiner Pensionierung zu diesem Handeln kommen konnte, hieß es in der Begründung. Davor und auch seit 1994 als Verwalter der Ferienanlage in Altenau habe der gelernte Großhandelskaufmann immer seriös gearbeitet. Strafmildernd wirkten sich sein umfassendes Geständnis und seine angeschlagene Gesundheit aus. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte fünf Jahre und zwei Monate Haft gefordert. Das Urteil gegen den 70-Jährigen ist noch nicht rechtskräftig. Sein Verteidiger will noch eine Revision prüfen.
Sparkasse vermutete Geldwäsche
Vor rund einem Jahr hatte die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Betrugs und Untreue gegen den 70-Jährigen erhoben. Anlass war ein Verdacht der Sparkasse Goslar, die Geldwäsche vermutet hatte.
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