EuGH-Urteil zur Übertragung von Fußballspielen: Kein Exklusivrecht für Pay-TV
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EuGH-Urteil zur Übertragung von Fußballspielen: Kein Exklusivrecht für Pay-TV
Bei wichtigen Fußball-Spielen können EU-Staaten auch in Zukunft eine Exklusiv-Ausstrahlung von Top-Fußballspielen im Pay-TV untersagen. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Er wies damit die Klage von FIFA und UEFA gegen eine entsprechende Regelung in Großbritannien und Belgien zurück.
Von Dirk Müller, ARD-Hörfunkstudio Brüssel
Es ist ein langer Streit, der nun zugunsten der Fernseh-Fußballfans in Europa entschieden ist. Sie können nun hoffen, dass die Endrunden bei Welt- und Europameisterschaften komplett im frei empfangbaren Fernsehen gezeigt werden. Vorausgesetzt ihre Regierungen entscheiden, dass diese Wettbewerbe vollständig vor Exklusivrechten im Bezahlfernsehen geschützt werden, weil ihnen in Juristensprache "erhebliche gesellschaftliche Bedeutung" zukommt. Dazu müssen sie auf eine Schutzliste gesetzt und der EU-Kommission gemeldet werden.
Im Grundsatz geht es um Eigentumsrechte an Fernsehübertragungen, den freien Wettbewerb und um die Frage, ob die EU-Staaten in bestimmten, besonders begrenzten Ausnahmefällen dort eingreifen dürfen. Sie dürfen, und es steht im Einklang mit EU-Recht. So hat es der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Anträge des Weltfußballverbandes FIFA und der europäischen UEFA wurden zurückgewiesen.
Komplette Endrunden von Exklusivrechten ausgenommen
Die Fußballverbände hatten gegen Entscheidungen in Belgien und Großbritannien geklagt. Dort wurden die kompletten Endrunden der Welt- und in Großbritannien auch der Europameisterschaft auf nationale Schutzlisten gesetzt. Dies entspricht einer EU-Richtlinie. Mit dem Urteil ist geklärt, dass auch die kompletten Endrunden von solchen Exklusivrechten ausgenommen werden können und nicht nur die Spiele der jeweils eigenen Nationalmannschaft, das Eröffnungsspiel, sowie Halbfinale und Finale. Diese Regelung gilt bislang in Deutschland.
Grund zur Freude für alle Fußi-Fans
Der EuGH stellte ausdrücklich fest, dass auch die kompletten Endrunden beim Fernsehpublikum ein solches Interesse hervorrufen, dass sie als Ereignis von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung eingestuft werden können.
Die europäischen Fußballfans wird es freuen. Rechtlich besteht damit jetzt die Möglichkeit, dass auch in Deutschland komplette Endrunden für alle Fernsehzuschauer zugänglich gemacht werden.
Quelle & Video
Von Dirk Müller, ARD-Hörfunkstudio Brüssel
Es ist ein langer Streit, der nun zugunsten der Fernseh-Fußballfans in Europa entschieden ist. Sie können nun hoffen, dass die Endrunden bei Welt- und Europameisterschaften komplett im frei empfangbaren Fernsehen gezeigt werden. Vorausgesetzt ihre Regierungen entscheiden, dass diese Wettbewerbe vollständig vor Exklusivrechten im Bezahlfernsehen geschützt werden, weil ihnen in Juristensprache "erhebliche gesellschaftliche Bedeutung" zukommt. Dazu müssen sie auf eine Schutzliste gesetzt und der EU-Kommission gemeldet werden.
Im Grundsatz geht es um Eigentumsrechte an Fernsehübertragungen, den freien Wettbewerb und um die Frage, ob die EU-Staaten in bestimmten, besonders begrenzten Ausnahmefällen dort eingreifen dürfen. Sie dürfen, und es steht im Einklang mit EU-Recht. So hat es der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Anträge des Weltfußballverbandes FIFA und der europäischen UEFA wurden zurückgewiesen.
Komplette Endrunden von Exklusivrechten ausgenommen
Die Fußballverbände hatten gegen Entscheidungen in Belgien und Großbritannien geklagt. Dort wurden die kompletten Endrunden der Welt- und in Großbritannien auch der Europameisterschaft auf nationale Schutzlisten gesetzt. Dies entspricht einer EU-Richtlinie. Mit dem Urteil ist geklärt, dass auch die kompletten Endrunden von solchen Exklusivrechten ausgenommen werden können und nicht nur die Spiele der jeweils eigenen Nationalmannschaft, das Eröffnungsspiel, sowie Halbfinale und Finale. Diese Regelung gilt bislang in Deutschland.
Grund zur Freude für alle Fußi-Fans
Der EuGH stellte ausdrücklich fest, dass auch die kompletten Endrunden beim Fernsehpublikum ein solches Interesse hervorrufen, dass sie als Ereignis von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung eingestuft werden können.
Die europäischen Fußballfans wird es freuen. Rechtlich besteht damit jetzt die Möglichkeit, dass auch in Deutschland komplette Endrunden für alle Fernsehzuschauer zugänglich gemacht werden.
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