Ausländerbehörde schiebt Ehefrau eines schwerkranken Mannes ab
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Ausländerbehörde schiebt Ehefrau eines schwerkranken Mannes ab
Der 75-jährige Gottfried Bilski ist schwer krank und ein Pflegefall. Trotzdem hat die Ausländerbehörde in Salzgitter die 43-jährige Ehefrau des Mannes, die Kenianerin Margaret Ndina Mulwa, die Bilski pflegt, abschieben lassen.

Nach Ansicht der Behörde handelt es sich bei der Ehe um eine "arrangierte Scheinehe". Zudem habe die Frau, die im Sommer letzten Jahres mit einem Touristenvisum einreiste, keinen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel, weil das Paar im dänischen Tondern heiratete. Dort können Ehen schnell und unbürokratisch geschlossen werden und werden EU-weit anerkannt. Deswegen habe das Paar auch diese Art der Eheschließung gewählt, sagt Bilski, der den Vorwurf der Scheinehe vehement zurückweist. Man habe sich bei einem Verwandtenbesuch Mulwas spontan zur Hochzeit entschieden. Dietrich Wollschlaeger, der Anwalt des Paares, kritisiert die Abschiebung scharf und nennt das Vorgehen der Behörde "ignorant und verwerflich". Denn Bilski, der unter anderem zwei Schlaganfälle hatte, sei auf die Hilfe seiner Frau angewiesen. "Bei einer Scheinehe kümmert sich die Frau nicht um einen todkranken Menschen", so Wollschlaeger. Mit "gutem Willen" hätte man eine "humanitäre Lösung" finden können. Die Ausländerbehörde entgegnet, dass sie über den Gesundheitszustandes des Mannes nicht informiert worden sei. Man habe dem Paar reichlich Brücken gebaut, Wollschlaeger habe es zudem versäumt, Rechtsmittel gegen die Abschiebung einzulegen. Ekkehard Grunwald, der zuständige Dezernent, verweist darauf, dass es der Frau freistehe, einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen und sieht dafür gute Aussichten. "Wenn der Antrag gestellt wird, rollen wir das Verfahren neu in einem fairen rechtsstaatlichen Verfahren auf", so Grunwald.
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Nach Ansicht der Behörde handelt es sich bei der Ehe um eine "arrangierte Scheinehe". Zudem habe die Frau, die im Sommer letzten Jahres mit einem Touristenvisum einreiste, keinen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel, weil das Paar im dänischen Tondern heiratete. Dort können Ehen schnell und unbürokratisch geschlossen werden und werden EU-weit anerkannt. Deswegen habe das Paar auch diese Art der Eheschließung gewählt, sagt Bilski, der den Vorwurf der Scheinehe vehement zurückweist. Man habe sich bei einem Verwandtenbesuch Mulwas spontan zur Hochzeit entschieden. Dietrich Wollschlaeger, der Anwalt des Paares, kritisiert die Abschiebung scharf und nennt das Vorgehen der Behörde "ignorant und verwerflich". Denn Bilski, der unter anderem zwei Schlaganfälle hatte, sei auf die Hilfe seiner Frau angewiesen. "Bei einer Scheinehe kümmert sich die Frau nicht um einen todkranken Menschen", so Wollschlaeger. Mit "gutem Willen" hätte man eine "humanitäre Lösung" finden können. Die Ausländerbehörde entgegnet, dass sie über den Gesundheitszustandes des Mannes nicht informiert worden sei. Man habe dem Paar reichlich Brücken gebaut, Wollschlaeger habe es zudem versäumt, Rechtsmittel gegen die Abschiebung einzulegen. Ekkehard Grunwald, der zuständige Dezernent, verweist darauf, dass es der Frau freistehe, einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen und sieht dafür gute Aussichten. "Wenn der Antrag gestellt wird, rollen wir das Verfahren neu in einem fairen rechtsstaatlichen Verfahren auf", so Grunwald.
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Andy- Admin
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