Braunschweig-aktuell
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Neueste Themen
» ebike controller tester - E-Scooter Fehlersuche Diagnose - Motor / Controller / Gashebel prüfen
Die Bundesexekution Icon_minitimeMo März 18, 2024 6:23 am von checker

» Einfach erklärt - Funktionsweiße, Fehlersuche und Tuning. Bürstenloser Nabenmotor
Die Bundesexekution Icon_minitimeMo März 18, 2024 6:15 am von checker

» Akne Filme Dr. Pimple Pooper
Die Bundesexekution Icon_minitimeSa März 02, 2024 4:50 am von Andy

» R.I.P. Manni
Die Bundesexekution Icon_minitimeSa Dez 30, 2023 6:31 am von checker

» R.i.P. Manfred Wüstefeld
Die Bundesexekution Icon_minitimeSo Dez 10, 2023 9:07 am von checker

» R.I.P. Holger
Die Bundesexekution Icon_minitimeFr Nov 03, 2023 9:33 pm von Andy

» R.I.P Rudolf HAASE
Die Bundesexekution Icon_minitimeDo Sep 21, 2023 5:55 am von Andy

» PAROOKAVILLE 2023 | Finch
Die Bundesexekution Icon_minitimeDo Aug 03, 2023 1:58 am von Andy

» Festivalfilm - ROCKHARZ 2023
Die Bundesexekution Icon_minitimeDo Aug 03, 2023 1:55 am von Andy

Navigation
 Portal
 Index
 Mitglieder
 Profil
 FAQ
 Suchen
Partner
free forum
März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender


Die Bundesexekution

Nach unten

Die Bundesexekution Empty Die Bundesexekution

Beitrag  checker Fr Sep 19, 2014 3:14 am

Der Begriff Bundesexekution bezeichnet innerhalb eines Staatenbundes oder eines Bundesstaates das Recht des Bundes, gegen einzelne Mitglieder bzw. Gliedstaaten militärisch vorzugehen, wenn diese gegen Pflichten verstoßen, die sich aus der Mitgliedschaft im Bund ergeben.

Deutscher Bund

Die Bundesexekution war das Recht des Deutschen Bundes (1815 bis 1866), gegen die Regierung eines Mitgliedstaates vorzugehen, sofern dieser sich Bestimmungen der Deutschen Bundesakte oder anderen Bundesbeschlüssen widersetzte.

Grundlage der Bundesakte waren Artikel 31 der Wiener Schlussakte und die Exekutionsordnung von 1820. Um einen Staat zur Einhaltung seiner Verpflichtungen zu zwingen, waren folgende Maßnahmen vorgesehen:

die militärische Besetzung des Staatsgebiets
die Übernahme der Regierungsgewalt bis hin zur Absetzung des regierenden Fürsten und
die Aufhebung von Verfassungsbestimmungen, die gegen Bundesrecht verstießen.

Ein Bundeskommissar wurde eingesetzt, der für die Durchführung der Maßnahmen verantwortlich war.

Bundesexekutionen im Deutschen Bund:

1830 gegen Braunschweig, weil dessen Herzog Karl II. sich weigerte, die unter seinem Vormund, dem britischen König Georg IV. erlassene Verfassung anzuerkennen.
1834 gegen Frankfurt in der Folge des Frankfurter Wachensturms
1848 gegen Dänemark
1863 gegen Holstein wegen der Einbeziehung Schleswigs in die dänische Verfassung, woraus sich der Deutsch-Dänische Krieg von 1864 entwickelte.
1866 gegen Preußen aus Anlass des Streits um die Verwaltung Schleswig-Holsteins. Der folgende Deutsche Krieg um die Vorherrschaft im Deutschen Bund führte schließlich zur Auflösung des Deutschen Bundes.

Die Bundesexekution ist zu unterscheiden von der Bundesintervention, die sich nicht gegen die Regierung eines Mitgliedstaates richtete, sondern gegen bundesfeindliche Bewegungen, und dazu diente, die monarchisch-legitimistische Ordnung und die öffentlichen Ruhe zu sichern.
Schweiz

Bundesexekution bezeichnet in der Schweiz Zwangsmaßnahmen des Bundes gegenüber einzelnen Kantonen, wenn diese ihren Bundespflichten nicht nachkommen. Grundlage dazu ist Art. 173 und 186 der Bundesverfassung. Bundesexekution kann auch die Erfüllung der Pflicht durch den Bund auf Kosten des Kantons (Ersatzvornahme) oder die vorübergehende Einstellung (Sistierung) von Subventionen bedeuten. Letztes Mittel wäre dann ein militärisches Vorgehen gegen den renitenten Kanton. Die Bundesexekution wird durch die Bundesversammlung beschlossen, die Durchführung obliegt dem Bundesrat. Folgende Voraussetzungen müssen für die Durchführung der Bundesexekution kumulativ gegeben sein:

Verletzung von Bundespflichten durch die Kantone;
Zwangsandrohung;
Mahnung;
Fristensetzung.

Zudem kann ein Kanton vor der Exekution das Bundesgericht anrufen, wenn er sich durch den Bund ins Unrecht versetzt sieht.

Die Bundesexekution ist in der Schweiz zu unterscheiden von der Bundesintervention. Letztere dient dem Schutz von kantonalen Organen gegen Aufruhr und Störung gem. Art. 52 der Bundesverfassung und kann mit dem Einsatz von Truppen verbunden werden. Dabei besteht heute gewohnheitsrechtlich das Prinzip, dass zunächst kantonale Polizeiorgane zum Einsatz gelangen und Armee-Einheiten des Bundes erst subsidiär bei dringendem Bedarf aufgeboten werden sollen. Beim landesweiten Generalstreik von 1918 wurde andersherum agiert: Einige im Weltkrieg dienstleistenden Armee-Einheiten wurden gegen die streikenden Arbeiter eingesetzt, was letztlich auch einige Todesopfer zur Folge hatte. Es handelte sich dabei um Ordnungsdienst, nicht um eine Bundesintervention.

Seit 1848 wurden zehn Bundesinterventionen durchgeführt, neun davon im 19. Jahrhundert, die zehnte anlässlich der Unruhen von Genf 1932.
Verwandte Begriffe

Während die Bundesexekution im Deutschen Bund sich gegen einen Gliedstaat richtete, der seinen Pflichten nicht nachkommen wollte, so war die Bundesintervention eine Hilfe für einen Gliedstaat, der durch Unruhen in Bedrängnis geriet, die er selbst nicht unterdrücken konnte.

Die Bundesexekution ist das rechtliche Äquivalent zur Reichsexekution im Heiligen Römischen Reich und im Deutschen Reich. Im Grundgesetz von 1949 der Bundesrepublik Deutschland lautet der Begriff Bundeszwang.

checker
checker
Moderator
Moderator

Anzahl der Beiträge : 49390
Anmeldedatum : 03.04.11
Ort : Braunschweig

Nach oben Nach unten

Nach oben


 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten