Die Betriebsbuße
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Die Betriebsbuße
Eine Betriebsbuße ist eine innerbetriebliche Disziplinarmaßnahme, die ein Arbeitgeber oder ein betrieblicher Ausschuss gegen einen Arbeitnehmer verhängt. Sie dient dazu, Sicherheit und Ordnung im Betrieb aufrechtzuerhalten, indem sie gemeinschaftsschädigendes Verhalten bestraft. Durch diesen Zweck unterscheidet sich die Betriebsbuße von der Vertragsstrafe. Die Vertragsstrafe soll dem Arbeitgeber eine erleichterte Schadloshaltung gegenüber dem Arbeitnehmer ermöglichen.
Die Betriebsbuße setzt voraus, dass der Arbeitnehmer rechtswidrig und schuldhaft gegen einen Tatbestand der betrieblichen Bußordnung verstoßen hat. Als Beispiel wird das Rauchen am Arbeitsplatz in feuergefährdeten Betrieben genannt.[1] Zulässige Betriebsbußen sind die (mündliche) Verwarnung, der (schriftliche) Verweis und die Geldbuße, nicht jedoch die Kündigung. Auch der Entzug von betrieblichen Vergünstigungen kommt als Betriebsbuße in Betracht. Der betroffene Arbeitnehmer kann die Rechtmäßigkeit der Buße von den staatlichen Gerichten prüfen lassen.
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war die Betriebsbuße noch in der Gewerbeordnung geregelt. Heute beruhen Betriebsbußen und Bußordnungen auf entsprechenden Ermächtigungen in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen. Praktische Bedeutung hat die Betriebsbuße kaum noch. Sie gilt als nicht mehr zeitgemäß.
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Die Betriebsbuße setzt voraus, dass der Arbeitnehmer rechtswidrig und schuldhaft gegen einen Tatbestand der betrieblichen Bußordnung verstoßen hat. Als Beispiel wird das Rauchen am Arbeitsplatz in feuergefährdeten Betrieben genannt.[1] Zulässige Betriebsbußen sind die (mündliche) Verwarnung, der (schriftliche) Verweis und die Geldbuße, nicht jedoch die Kündigung. Auch der Entzug von betrieblichen Vergünstigungen kommt als Betriebsbuße in Betracht. Der betroffene Arbeitnehmer kann die Rechtmäßigkeit der Buße von den staatlichen Gerichten prüfen lassen.
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war die Betriebsbuße noch in der Gewerbeordnung geregelt. Heute beruhen Betriebsbußen und Bußordnungen auf entsprechenden Ermächtigungen in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen. Praktische Bedeutung hat die Betriebsbuße kaum noch. Sie gilt als nicht mehr zeitgemäß.
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