Die Ordonnanzwaffe
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Die Ordonnanzwaffe
Die Ordonnanzwaffe (französisch ordonnance ‚Befehl‘, ‚Anordnung‘) ist eine beim Militär offiziell eingeführte und an Soldaten als persönlicher Ausrüstungsgegenstand ausgegebene Waffe. Auch nach der Ausmusterung dieser Waffen bleibt ihnen die Bezeichnung „Ordonnanzwaffe“ erhalten.
Typischer Vertreter einer Dienstpistole ist die hier beispielsweise mit Dienst-Holster abgebildete Walther P38
Sprachgebrauch
Der Begriff „Ordonnanzwaffe“ ist nicht mit dem in der deutschen Sprache verwendeten Begriff „Dienstwaffe“ oder dem im englischen Sprachgebrauch verwendeten Begriff „Service Weapon“ (= „Dienstwaffe“) gleichzusetzen, da der Begriff „Dienstwaffe“ im deutschen und englischen Sprachraum auch beispielsweise die Waffen der Polizei-, Ordnungs- und Justizbediensteten etc. einschließt. Auch bei privaten Sicherheitsunternehmen mit nicht hoheitlichen Aufgaben wird der Begriff „Dienstwaffe“ verwendet.
Schützenverbände differenzieren entsprechend ihren Sportordnungen deshalb meist in Dienstrevolver und Dienstpistolen sowie Ordonnanzgewehre, da Faustfeuerwaffen oft sowohl bei Militär und Polizei eingeführt werden, Gewehre aber vornehmlich beim Militär. Der Verband Deutscher Schützenbund (DSB) definiert innerhalb seiner Sportordnung die zum sportlichen Ordonnanzschießen zugelassenen Waffen.[1]
Geschichte
Die Anfänge der Ordonnanzbewaffnung gehen auf das Aufkommen stehender Heere und die daraus resultierende Vereinheitlichung im Militärwesen des 18. Jahrhunderts zurück. Vorläufer der Ordonnanzwaffen finden sich schon gegen Ende des 16. Jahrhunderts resp. Anfang des 17. Jahrhunderts.
Den ersten Schritt unternahm jedoch England unter Georg I. mit Gründung des „Board of Ordnance“, das die Teile der Militärmuskete „Brown Bess“ vereinheitlichte und auf diese Weise untereinander austauschbar machte, auch die der „Contractors“, also der Zivilfabriken, die ergänzend zu den staatlichen Betrieben Militärwaffen lieferten und bis dahin meist leicht abweichende Modelle geliefert hatten (das Office of Ordnance war bereits von Heinrich VIII. 1544 gegründet worden).
Waren Ordonnanzwaffen zwischen dem 18. und 20. Jahrhundert in Europa vorrangig Hieb- und Stichwaffen, wie vor allem der Säbel, wurden sie zu Beginn des Ersten Weltkrieges zum Teil durch Handfeuerwaffen ersetzt oder ergänzt. Während des Ersten Weltkrieges hielt, durch die Stellungskämpfe, der Grabendolch, eine frühe Variante des Kampfmessers, Einzug in die Ordonnanzbewaffnung.
Nach dem Krieg fanden Säbel meist nur noch bei Offizieren als Ordonnanzwaffe zu repräsentativen Anlässen Verwendung. Andere Hieb- und Stichwaffen wie das Bajonett oder das Kampfmesser werden noch heute verwendet.
Neue Strategien, Taktiken und Ausbildungsstandards erforderten eine standardisierte Ausrüstung auch in Bezug auf die Bewaffnung, was wiederum Auswirkungen auf die mittlerweile industriellen Fertigungstechniken von Waffen hatte.
Konstruktion und Ausstattung
Die Konstruktion, Beschaffenheit und Ausstattung von Ordonnanzwaffen folgte seit dem 18. Jahrhundert den Anforderungen für den Kriegseinsatz. Anfänglich bestand das Ziel nur darin, einheitliche Waffen zu günstigen Kosten industriell zu fertigen. Daran hat sich bis heute nichts geändert; hinzu kamen die Anforderungen an Robustheit, Verwendbarkeit von Munition befreundeter Staaten (Beispiel: Patronenmunition mit der Zusatzbezeichnung NATO – 9 x 19 mm NATO, 5,56 x 45 mm NATO oder 7,62 x 51 mm NATO), und sonstige auf Militärtaktik und weiterer Ausrüstung basierende Anforderungen.
Seit etwa 1850 ist eine stetige Kaliberverkleinerung zu beobachten, zunächst von etwa 19 mm auf 14 mm, dann auf 11 mm und 8 mm (alles Schwarzpulverwaffen).[2] Dies führte nach Erfindung der raucharmen Nitrozellulosepulver in Verbindung mit Vollmantelgeschossen zu weiteren Kaliberverkleinerungen bis hinunter zu 5,45 mm (5,45 × 39 mm), was zwischenzeitlich von Medien wegen der zu geringen barrikadebrechenden Wirkung bemängelt wird.[3] Dachte man noch vor dem Ersten Weltkrieg, dass künftig Gefechte (Graben- und Stellungskämpfe) auf Entfernungen von über 400 Metern ausgetragen würden, so ist heute klar, dass für die Infanterie weiterhin eine Kampfentfernung von etwa 50 bis 300 Metern realistisch ist. Bereits das HK G3 der Bundeswehr verfügt über ein Visier bis höchstens 400 Meter.
Da Ordonnanzpistolen und -revolver lange Zeit nur über feste, nicht verstellbare oder nur umständlich verstellbare Visierungen (Verschiebungen des Korns oder der Kimme) verfügten, wurden sie von ihren Trägern vorwiegend auf kürzeste Entfernungen, meist deutlich unter 25 Metern verwendet.
Ordonnanzwaffen unterscheiden sich von ggf. baugleichen Waffen für den zivilen Gebrauch in Ausstattung und Ausführung. Für den militärischen Einsatz verfügen Ordonnanzwaffen häufig über einfachere Visierungen, robuste und matte Oberflächenbeschichtungen, geänderte Schäftungen und weniger relevante Ausstattungsmerkmale (z. B. Fangösen an Pistolen, etc.).
Siehe auch
Liste der Dienstwaffen der deutschen Polizei
Ordonnanz (weitere militärische Bedeutungen)
Quelle - literatur & Einzelnachweise
Typischer Vertreter einer Dienstpistole ist die hier beispielsweise mit Dienst-Holster abgebildete Walther P38
Sprachgebrauch
Der Begriff „Ordonnanzwaffe“ ist nicht mit dem in der deutschen Sprache verwendeten Begriff „Dienstwaffe“ oder dem im englischen Sprachgebrauch verwendeten Begriff „Service Weapon“ (= „Dienstwaffe“) gleichzusetzen, da der Begriff „Dienstwaffe“ im deutschen und englischen Sprachraum auch beispielsweise die Waffen der Polizei-, Ordnungs- und Justizbediensteten etc. einschließt. Auch bei privaten Sicherheitsunternehmen mit nicht hoheitlichen Aufgaben wird der Begriff „Dienstwaffe“ verwendet.
Schützenverbände differenzieren entsprechend ihren Sportordnungen deshalb meist in Dienstrevolver und Dienstpistolen sowie Ordonnanzgewehre, da Faustfeuerwaffen oft sowohl bei Militär und Polizei eingeführt werden, Gewehre aber vornehmlich beim Militär. Der Verband Deutscher Schützenbund (DSB) definiert innerhalb seiner Sportordnung die zum sportlichen Ordonnanzschießen zugelassenen Waffen.[1]
Geschichte
Die Anfänge der Ordonnanzbewaffnung gehen auf das Aufkommen stehender Heere und die daraus resultierende Vereinheitlichung im Militärwesen des 18. Jahrhunderts zurück. Vorläufer der Ordonnanzwaffen finden sich schon gegen Ende des 16. Jahrhunderts resp. Anfang des 17. Jahrhunderts.
Den ersten Schritt unternahm jedoch England unter Georg I. mit Gründung des „Board of Ordnance“, das die Teile der Militärmuskete „Brown Bess“ vereinheitlichte und auf diese Weise untereinander austauschbar machte, auch die der „Contractors“, also der Zivilfabriken, die ergänzend zu den staatlichen Betrieben Militärwaffen lieferten und bis dahin meist leicht abweichende Modelle geliefert hatten (das Office of Ordnance war bereits von Heinrich VIII. 1544 gegründet worden).
Waren Ordonnanzwaffen zwischen dem 18. und 20. Jahrhundert in Europa vorrangig Hieb- und Stichwaffen, wie vor allem der Säbel, wurden sie zu Beginn des Ersten Weltkrieges zum Teil durch Handfeuerwaffen ersetzt oder ergänzt. Während des Ersten Weltkrieges hielt, durch die Stellungskämpfe, der Grabendolch, eine frühe Variante des Kampfmessers, Einzug in die Ordonnanzbewaffnung.
Nach dem Krieg fanden Säbel meist nur noch bei Offizieren als Ordonnanzwaffe zu repräsentativen Anlässen Verwendung. Andere Hieb- und Stichwaffen wie das Bajonett oder das Kampfmesser werden noch heute verwendet.
Neue Strategien, Taktiken und Ausbildungsstandards erforderten eine standardisierte Ausrüstung auch in Bezug auf die Bewaffnung, was wiederum Auswirkungen auf die mittlerweile industriellen Fertigungstechniken von Waffen hatte.
Konstruktion und Ausstattung
Die Konstruktion, Beschaffenheit und Ausstattung von Ordonnanzwaffen folgte seit dem 18. Jahrhundert den Anforderungen für den Kriegseinsatz. Anfänglich bestand das Ziel nur darin, einheitliche Waffen zu günstigen Kosten industriell zu fertigen. Daran hat sich bis heute nichts geändert; hinzu kamen die Anforderungen an Robustheit, Verwendbarkeit von Munition befreundeter Staaten (Beispiel: Patronenmunition mit der Zusatzbezeichnung NATO – 9 x 19 mm NATO, 5,56 x 45 mm NATO oder 7,62 x 51 mm NATO), und sonstige auf Militärtaktik und weiterer Ausrüstung basierende Anforderungen.
Seit etwa 1850 ist eine stetige Kaliberverkleinerung zu beobachten, zunächst von etwa 19 mm auf 14 mm, dann auf 11 mm und 8 mm (alles Schwarzpulverwaffen).[2] Dies führte nach Erfindung der raucharmen Nitrozellulosepulver in Verbindung mit Vollmantelgeschossen zu weiteren Kaliberverkleinerungen bis hinunter zu 5,45 mm (5,45 × 39 mm), was zwischenzeitlich von Medien wegen der zu geringen barrikadebrechenden Wirkung bemängelt wird.[3] Dachte man noch vor dem Ersten Weltkrieg, dass künftig Gefechte (Graben- und Stellungskämpfe) auf Entfernungen von über 400 Metern ausgetragen würden, so ist heute klar, dass für die Infanterie weiterhin eine Kampfentfernung von etwa 50 bis 300 Metern realistisch ist. Bereits das HK G3 der Bundeswehr verfügt über ein Visier bis höchstens 400 Meter.
Da Ordonnanzpistolen und -revolver lange Zeit nur über feste, nicht verstellbare oder nur umständlich verstellbare Visierungen (Verschiebungen des Korns oder der Kimme) verfügten, wurden sie von ihren Trägern vorwiegend auf kürzeste Entfernungen, meist deutlich unter 25 Metern verwendet.
Ordonnanzwaffen unterscheiden sich von ggf. baugleichen Waffen für den zivilen Gebrauch in Ausstattung und Ausführung. Für den militärischen Einsatz verfügen Ordonnanzwaffen häufig über einfachere Visierungen, robuste und matte Oberflächenbeschichtungen, geänderte Schäftungen und weniger relevante Ausstattungsmerkmale (z. B. Fangösen an Pistolen, etc.).
Siehe auch
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Ordonnanz (weitere militärische Bedeutungen)
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