Die Baubewilligung
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Die Baubewilligung
Eine Baubewilligung benötigt man in Österreich, in der Schweiz und in der Freien Hansestadt Bremen, um einen Bau beginnen zu dürfen. Sie wird von der Baupolizei oder Gemeinde nach der Bauverhandlung erteilt. Wenn mit dem Bau tatsächlich begonnen wird, so muss dies ebenfalls der Baubehörde mitgeteilt werden. Diese kann noch einmal die Grundmaße nachmessen. Das ist vor allem dann notwendig, wenn der Bau - durch die Bauklasse beschränkt - nur eine bestimmte Höhe erreichen darf.
Ist der Bau vollendet, so teilt man dies der Baubehörde mit, die dann eine Benützungsbewilligung (Kollaudation) erteilen kann.
Ob jeweils eine Beschau vor Ort stattfindet und ob Nachbarn bzw. Anrainer zur Verhandlung eingeladen werden, ist abhängig von der jeweiligen Bauordnung, die in den einzelnen Bundesländern verschieden sein kann. Auch die Gemeinden können die Bauordnung noch etwas einschränken und sind die Baubehörde erster Instanz.
Für kleinere Bauvorhaben ist oft nur eine Mitteilung an die Baubehörde, eine sog. Bauanzeige notwendig, die keine weiteren Verhandlungen nach sich zieht.
In der Bundesrepublik Deutschland (außer im Land Bremen) heißt die Baubewilligung Baugenehmigung.
Besonderheiten in Österreich
Da in Österreich sowohl Förderungen als auch die Bauordnung im Kompetenzbereich der einzelnen Länder liegen, sollte man sich am besten gleich zu Beginn jeder Planung für Informationen vertrauensvoll an die Heimatgemeinde wenden. Denn: Es gibt 9 verschiedene Bundesländer mit 9 verschiedenen Bauordnungen! Für ganz Österreich hingegen gilt, dass man sich vor dem Bau fragen sollte, was man vorhat. Denn grundsätzlich werden im Baurecht drei verschiedene Vorhaben unterschieden:
Geringfügige Bauvorhaben
Anzeigepflichtige Bauvorhaben
Bewilligungspflichtige Bauvorhaben
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Ist der Bau vollendet, so teilt man dies der Baubehörde mit, die dann eine Benützungsbewilligung (Kollaudation) erteilen kann.
Ob jeweils eine Beschau vor Ort stattfindet und ob Nachbarn bzw. Anrainer zur Verhandlung eingeladen werden, ist abhängig von der jeweiligen Bauordnung, die in den einzelnen Bundesländern verschieden sein kann. Auch die Gemeinden können die Bauordnung noch etwas einschränken und sind die Baubehörde erster Instanz.
Für kleinere Bauvorhaben ist oft nur eine Mitteilung an die Baubehörde, eine sog. Bauanzeige notwendig, die keine weiteren Verhandlungen nach sich zieht.
In der Bundesrepublik Deutschland (außer im Land Bremen) heißt die Baubewilligung Baugenehmigung.
Besonderheiten in Österreich
Da in Österreich sowohl Förderungen als auch die Bauordnung im Kompetenzbereich der einzelnen Länder liegen, sollte man sich am besten gleich zu Beginn jeder Planung für Informationen vertrauensvoll an die Heimatgemeinde wenden. Denn: Es gibt 9 verschiedene Bundesländer mit 9 verschiedenen Bauordnungen! Für ganz Österreich hingegen gilt, dass man sich vor dem Bau fragen sollte, was man vorhat. Denn grundsätzlich werden im Baurecht drei verschiedene Vorhaben unterschieden:
Geringfügige Bauvorhaben
Anzeigepflichtige Bauvorhaben
Bewilligungspflichtige Bauvorhaben
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