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Groß-Berlin

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Groß-Berlin Empty Groß-Berlin

Beitrag  Andy Mi Sep 16, 2015 8:49 pm

Groß-Berlin ist eine Bezeichnung für die Stadtgemeinde bzw. Einheitsgemeinde Berlin in den Grenzen des 1920 entstandenen Stadtgebiets, wie es bis heute mit nur wenigen Änderungen besteht.

Groß-Berlin 330px-Die_Erweiterung_Berlins_durch_das_Gro%C3%9F-Berlin-Gesetz_von_1920_%28Karte%29
Die Erweiterung Berlins durch das Groß-Berlin-Gesetz

Im 19. Jahrhundert entwickelte sich ohne koordinierte Stadtplanung der industrielle Ballungsraum Berlin. Nachdem sich ein 1911 gebildeter Zweckverband[1] als nicht ausreichend erwiesen hatte, schuf die Bildung des Stadtgebiets auf einer Fläche von 878 km² mehr Möglichkeiten abgestimmter Planung und eines Ausgleichs großer finanzieller und sozialer Ungleichgewichte zwischen Teilen des Gebietes. Bis zum Zweiten Weltkrieg lebten auf diesem Gebiet etwa vier Millionen Menschen. Nach dem Krieg wuchs die Bevölkerungszahl wieder von unter drei auf dreieinhalb Millionen Menschen an.

Entwicklung zu Groß-Berlin

Groß-Berlin 800px-Boehm%2C_Plan_von_Berlin_und_Umgegend_bis_Charlottenburg%2C_1861
Karte der Gebietserweiterung von 1861

Seit Beginn der industriellen Revolution, besonders aber während der Hochindustrialisierung nach der Gründung des Deutschen Reichs im Jahr 1871 wies Berlin ein immer stärkeres Bevölkerungswachstum auf. Freie Flächen der Hauptstadt Preußens und des Deutschen Reichs, die an Nachbargemeinden grenzten und bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzt wurden, benötigte man zunehmend für Wohn- und Industriezwecke.

Bereits seit etwa 1820 war diskutiert worden, ob das Berliner Stadtgebiet durch Eingemeindung der Vororte Moabit und Wedding, des Tiergartens sowie der südlich an Berlin angrenzenden Ackerflächen von Schöneberg und Tempelhof erweitert werden könnte. Die Akteure in Stadt und Umland vertraten ausschließlich kurzfristige Eigeninteressen: Der Landkreis Niederbarnim befürwortete eine Eingemeindung von Moabit und Wedding, weil die dortigen hohen Sozialausgaben die Kreiskasse belasteten, der Landkreis Teltow war gegen die Angliederung der Schöneberger und Tempelhofer Gebiete, weil die dortige bürgerliche Bevölkerung eine wichtige Quelle von Steuereinnahmen war. Die Berliner Stadtverordnetenversammlung lehnte ihrerseits die Übernahme der finanzschwachen Arbeitergemeinden Moabit und Wedding ab, war aber an den wohlhabenden Schöneberger und Tempelhofer Gebieten sehr interessiert.[2][3] Nach 40 Jahren ergebnisloser kommunalpolitischer Diskussion wurden die genannten Gebiete durch königlichen Kabinettsbeschluss vom 28. Januar 1860 zum 1. Januar des Folgejahres in die Stadt Berlin eingemeindet.[4]

Um die gegenläufigen Interessen von Stadt und Umland in einer gemeinsamen Instanz zu einen, schlug Oberbürgermeister Arthur Johnson Hobrecht 1875 vor, aus den Städten Berlin, Charlottenburg, Spandau und Köpenick sowie den Landkreisen Teltow und Niederbarnim eine neue „Provinz Berlin“ zu gründen.[5][6] Um den Interessen der Landkreise entgegenzukommen, wollte Berlin im Gegenzug auf Eingemeindungen verzichten. Der Plan wurde jedoch von den Landkreisen sowie in den Parlamenten der Stadt und des Landes abgelehnt.[7][8] Auch die preußische Regierung hatte kein Interesse an einem Ausscheiden der Hauptstadtregion aus ihrer Kernprovinz Brandenburg.

Seit den 1890er Jahren nahm die Diskussion über die unabgestimmte Entwicklung bei der Stadt- und Verkehrsplanung und die unsolidarische Finanzierung von Gemeinschaftsaufgaben wieder zu. Die reichen Vororte im Süden und Westen profitierten von den geringen Sozialkosten ihrer wohlhabenden Bevölkerung, was ihnen Steuersenkungen ermöglichte, in der Kernstadt und den östlichen Vororten trat der gegenteilige Effekt ein.

Im Januar 1906 stellten der Regierungsbaumeister Emanuel Heimann, der Architekt Albert Hofmann und der Baurat Theodor Goecke in der Vereinigung Berliner Architekten den Antrag für einen Ideenwettbewerb für die Erstellung eines einheitlichen Grundlinienplanes. In Kooperation mit dem Architektenverein zu Berlin wurde im selben Jahr unter Vorsitz des Geheimen Baurats Otto March ein Architekten-Ausschuß Groß-Berlin gegründet. Dieser gab 1907 die „Anregungen zur Erlangung eines Grundplanes für die städtebauliche Entwicklung von Groß-Berlin“ heraus, die einen einheitlichen Bebauungsplan empfahlen und grundlegende Leitsätze formulierten. Daraufhin wurde ein internationaler „Wettbewerb um einen Grundplan für die Bebauung von Groß-Berlin“, kurz „Wettbewerb Groß-Berlin“, ausgeschrieben, der von 1908 bis Dezember 1909 lief. Kurz vor Einsendeschluss wurde noch beschlossen die Präsentation um eine „Allgemeine Städtebau-Ausstellung“ zu erweitern, die in der Hochschule für Bildende Künste in Charlottenburg von Mai bis Juni 1910 stattfand.[9] Prämiert wurden die Projekte der Gruppen von Hermann Jansens, Josef Brix und Felix Genzmer in Zusammenarbeit mit der Hochbahngesellschaft, Bruno Möhring, Rudolph Eberstadt und Richard Petersen.[10]

Mit der Bildung eines Zweckverbandes Groß-Berlin (Gesetz vom 19. Juli 1911) wurde versucht, einerseits einige der Probleme zu überwinden, andererseits aber eine beherrschende Stellung des „roten“ Berlin in der preußischen und Reichspolitik weiterhin zu verhindern. Dieser Zweckverband war jedoch so unverbindlich, dass er die in ihn gesetzten Erwartungen kaum erfüllen konnte. Die immer stärkere soziale Differenzierung zwischen den Gemeinden bereitete zusätzliche Probleme und der Zweckverband hatte in Fragen des sozialen Ausgleichs keine Kompetenzen.

Im Jahr 1912 erreichte die Bevölkerungszahl der Stadt Berlin, die seit der Jahrhundertwende nur noch langsam zugenommen hatte, mit rund 2,1 Millionen ihren absoluten Höchststand.[11]

Es bedurfte letztlich des Zusammenbruchs des Kaiserreichs durch den Ersten Weltkrieg und die Revolution, um die Schaffung von Groß-Berlin endgültig politisch durchzusetzen. Als bleibender Erfolg des Zweckverbandes sind die ausgedehnten Wälder im Berliner Weichbild bis heute erhalten geblieben. Sie gehen auf den Dauerwaldvertrag von 1915 zurück.

Das Groß-Berlin-Gesetz

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Das Berliner Stadtgebiet vor (dunkelrot) und nach 1920 (die rosa Fläche stellt das heutige Berliner Stadtgebiet dar, das annähernd dem Gebiet nach dem Groß-Berlin-Gesetz entspricht)

Das Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin vom 27. April 1920 wird kurz Groß-Berlin-Gesetz genannt. Bei der Abstimmung am 25. April 1920 im Preußischen Landtag votierten SPD, USPD und Teile der DDP dafür, DNVP, DVP und Zentrum dagegen. Das Gesetz wurde mit 164 gegen 148 Stimmen bei fünf Enthaltungen beschlossen und trat am 1. Oktober 1920 in Kraft. Damit wurden in die bisherige Stadtgemeinde Berlin die sechs kreisfreien Städte Berlin-Lichtenberg,[12] Berlin-Schöneberg,[12] Berlin-Wilmersdorf,[12] Charlottenburg, Neukölln und Spandau sowie aus den umliegenden Kreisen Niederbarnim, Osthavelland und Teltow die Stadtgemeinde Cöpenick, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke eingemeindet. Ein kurioser Sonderfall war das Areal des Stadtschlosses Berlin, da es bis dahin ein eigenständiger Gutsbezirk war und erst mit dem Gesetz ein administrativer Teil von Berlin wurde.[13][14]

Zu den bis dahin 1,9 Millionen Berlinern kamen damit nochmals 1,9 Millionen Einwohner; knapp 1,2 Millionen davon allein durch die sieben umliegenden Städte. Das Stadtgebiet vergrößerte sich von 66 km² auf 878 km². Damit war Berlin für einige Jahre die flächenmäßig zweitgrößte und von der Einwohnerzahl her nach London (7,3 Mio.) und New York (5,6 Mio.) drittgrößte Stadt der Welt.[15]

Nachdem der Stadtkreis Berlin bereits 1881 aus der Provinz Brandenburg ausgeschieden war, bildete er nunmehr mit den eingegliederten Gebietskörperschaften im Freistaat Preußen einen eigenen Regierungsbezirk mit provinzähnlichen Funktionen. Es entstand Groß-Berlin mit 20 Bezirken

aus dem alten Stadtgebiet Berlins (Alt-Berlin) die Bezirke Mitte, Tiergarten, Wedding, Prenzlauer Berg (zunächst als Prenzlauer Tor), Kreuzberg (zunächst als Hallesches Tor) und Friedrichshain (mit Stralau);
aus den eingemeindeten Städten, Landgemeinden und Gutsbezirken die Bezirke Charlottenburg, Spandau, Wilmersdorf, Schöneberg, Neukölln, Köpenick, Lichtenberg, Pankow, Reinickendorf, Steglitz, Zehlendorf, Tempelhof, Treptow und Weißensee; sämtlich benannt nach der gemessen an der Einwohnerzahl jeweils größten eingemeindeten Stadt oder Landgemeinde.

Bei der Bildung der Verwaltungsbezirke, denen eine Reihe von Selbstverwaltungsaufgaben zugeordnet wurden, wurde darauf geachtet, dass sich „bürgerliche“ und „proletarische“ Bezirke in etwa die Waage hielten. Trotzdem gab es bis 1923 „Los-von-Berlin-Bewegungen“, die jedoch alle scheiterten. Durch das Gesetz gelang es, eine integrierte Stadtplanung und städtebauliche Gestaltung zu realisieren. Damit war auch eine wichtige Grundlage für den Aufstieg Berlins zu einer Metropole mit Weltgeltung in den 1920er Jahren geschaffen worden.

Das Gesetz entfaltet noch heute juristische Wirkung, denn in den amtlichen Kommentaren zum Einigungsvertrag von 1990 wird darauf Bezug genommen, um die Ausdehnung und die Grenzen des Bundeslandes Berlin zu definieren.
Weitere Verwendung der Bezeichnung „Groß-Berlin“

Im Laufe der Jahrzehnte verschwand der Begriff „Groß-Berlin“ immer mehr aus dem Sprachgebrauch, war aber in der Verwaltung weiterhin präsent. So wurde er auch in das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 aufgenommen, wo er bis zur Wiedervereinigung und der damit verbundenen Aufhebung des damaligen Artikels 23 im Jahr 1990 stand, und sich zwar de jure auf die ganze Stadt, aber faktisch nur auf Berlin (West) bezog. Auch nannte sich die Stadtverwaltung in Ost-Berlin bis 1977 noch Magistrat von Groß-Berlin. Die Verfassung Berlins aus dem Jahre 1950 nannte Stadt und Land bereits nur „Berlin“. „Groß-Berlin“ war in ihr die abgrenzende Bezeichnung „der bisherigen Gebietskörperschaft Groß-Berlin“.
Änderungen seit 1920
Stadtgrenze

Auch wenn die äußere Stadtgrenze Berlins heute immer noch weitgehend identisch zu der 1920 festgelegten ist, gab es doch über die Jahre aus verschiedenen Gründen Grenzänderungen:

1928: Der Gutsbezirk Düppel wurde zu Berlin eingemeindet.
1945: Die britische und die sowjetische Besatzungsmacht vereinbarten einen Gebietsaustausch am westlichen Stadtrand. West-Staaken kam zunächst zum sowjetischen Sektor (kurze Zeit später zur Sowjetischen Besatzungszone), der Flugplatz Gatow und der Ostteil von Groß Glienicke kamen zum Berliner Bezirk Spandau, der dem britischen Sektor angehörte.
1972: Erster Gebietsaustausch zwischen West-Berlin und der DDR, u. a. mit einem Korridor nach Steinstücken, Beseitigung mehrerer kleiner Exklaven und diverse andere Grenzkorrekturen.
1988: Zweiter Gebietsaustausch zwischen West-Berlin und der DDR, mit Beseitigung bzw. Anschluss der restlichen Exklaven und weiteren Grenzkorrekturen.
1990: Mehrere Grenzkorrekturen laut Einigungsvertrag: Die Ausgemeindung West-Staakens von 1945 wurde rückgängig gemacht; der Flugplatz Gatow sowie Groß-Glienicke (östlicher Teil) blieben jedoch bei Berlin und damit Groß Glienicke weiterhin geteilt. Die in Hönow und Ahrensfelde über die Stadtgrenze gebauten Neubaugebiete von Hellersdorf und Marzahn wurden nach Berlin eingemeindet.[16]

Bezirksgrenzen und -benennungen

1921 Umbenennungen: Prenzlauer Tor zu Prenzlauer Berg, Hallesches Tor zu Kreuzberg
1934 Umbenennung Friedrichshain zu Horst-Wessel-Stadt (nach dem NS-„Märtyrer“ Horst Wessel)
1938 umfangreiche Begradigung fast aller Bezirksgrenzen
1945 Rückbenennung von Horst-Wessel-Stadt in Friedrichshain
1972 Erster Gebietsaustausch: diverse Grenzkorrekturen an der Sektorengrenze, u. a. am Potsdamer Bahnhof
1979 Marzahn wurde neu gebildet aus Teilen von Lichtenberg und Weißensee
1985 Hohenschönhausen wurde neu gebildet aus Teilen von Weißensee. Dieser erhielt zum Ausgleich Teile von Pankow.
1986 Hellersdorf wurde neu gebildet aus Teilen von Marzahn
1988 Zweiter Gebietsaustausch: weitere Grenzkorrekturen an der Sektorengrenze, u. a. am Lenné-Dreieck und an der Lohmühlenbrücke
2001 Bezirksreform: Durch Zusammenlegungen wurde die Zahl der Bezirke von zuvor 23 auf 12 verringert.[16]

Änderung der Grenzfunktion

Obwohl im Verlauf annähernd unverändert, hat sich der Charakter der 1920 festgelegten Stadtgrenze mehrfach einschneidend geändert.

1920–1945 Stadtgrenze und Grenze zwischen preußischen Provinzen
1945–1990 Grenze zwischen der sowjetischen Besatzungszone und der Viersektorenstadt Berlin; die im Groß-Berlin-Gesetz festgelegten Bezirksgrenzen wurden außerdem zur Grenze zwischen Besatzungssektoren (Konferenz von Jalta, Potsdamer Konferenz).
1949–1990 war der westliche Teil der Berliner Stadtgrenze die Staatsgrenze der DDR und damit Teil des Eisernen Vorhangs nach der Berlin-Blockade.
1952–1990 war der östliche Teil der Berliner Stadtgrenze DDR-Bezirksgrenze.
1961–1990 war der westliche Teil der Berliner Stadtgrenze Teil der Berliner Mauer.
Seit 1990 besteht die durch den Einigungsvertrag festgeschriebene Landesgrenze zwischen Berlin und Brandenburg.

Straßennamen

Durch die Zusammenlegung von mehreren Ortskernen kam es zu häufigen Doppelungen von Straßennamen, wie Dorf-, Haupt- oder Wilhelmstraße. In den 1930er Jahren wurde in mehreren Umbenennungsaktionen – insbesondere in den Jahren 1931 und 1938 – begonnen, einige der mehrfach vorhandenen Straßennamen durch ortsnahe Bezüge zu ersetzen. Im Allgemeinen wurde die jeweilige Dorfstraße durch den Zusatz Alt- vor den jeweiligen Ortsteil ersetzt. Besonders 1938 wurden Straßennamen, die nach Mitgliedern der Hohenzollernfamilie benannt waren, nach Personen benannt, die dem Nationalsozialismus nahestanden. 1950 erfolgte eine weitere umfangreiche Änderung (vorwiegend) von mehrfach existierenden Straßennamen in den Bezirken. Insbesondere erfolgte in den Ost-Berliner Bezirken das Ersetzen von mehrfach vorhanden Straßennamen nach adligen Personen, während neutrale Themen wie Vornamen oder Baumarten unbeachtet blieben.

Beispielsweise gibt es in den 2010er Jahren noch fünf Birkenalleen, fünf Birkenstraßen und drei Birkenwege, drei Akazienalleen und zwei Akazienstraßen, vier Eichenstraßen oder die sieben Straßen mit dem Namen Kastanienallee. Von den anfangs durch die Eingliederung der Ortsteile in Berlin vorhandenen 30 Bahnhofstraßen wurden rund 20 seither umbenannt, zwei entfielen und 2014 gibt es in Berlin immerhin noch neun Bahnhofstraßen in Alt-Hohenschönhausen, Blankenburg, Blankenfelde, Französisch Buchholz, Karow, Köpenick, Lichtenrade, Lichterfelde und Schöneberg.

Obzwar das Straßenverzeichnis Berlins zentral geführt wird, sind die in den Bezirken zuständigen Ämter eigenständig für die Vergabe der Straßennamen ermächtigt. Um weitere Doppelungen zu vermeiden, schreibt das Berliner Straßengesetz für die Widmung von Straßen einen Verwaltungsakt vor. Unter anderen ist dabei in anderen Bezirken zu klären, dass der (vom Bezirk oder den Eigentümern) gewählte Straßenname nicht bereits im Land Berlin existiert.[17]
Siehe auch: Listen aller Berliner Straßen und Plätze

Siehe auch

Geschichte Berlins
Groß-Hamburg-Gesetz

Quelle - Literatur & einzelnachweise
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