Braunschweig-aktuell
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Neueste Themen
» ebike controller tester - E-Scooter Fehlersuche Diagnose - Motor / Controller / Gashebel prüfen
Das Abstammungsprinzip Icon_minitimeMo März 18, 2024 6:23 am von checker

» Einfach erklärt - Funktionsweiße, Fehlersuche und Tuning. Bürstenloser Nabenmotor
Das Abstammungsprinzip Icon_minitimeMo März 18, 2024 6:15 am von checker

» Akne Filme Dr. Pimple Pooper
Das Abstammungsprinzip Icon_minitimeSa März 02, 2024 4:50 am von Andy

» R.I.P. Manni
Das Abstammungsprinzip Icon_minitimeSa Dez 30, 2023 6:31 am von checker

» R.i.P. Manfred Wüstefeld
Das Abstammungsprinzip Icon_minitimeSo Dez 10, 2023 9:07 am von checker

» R.I.P. Holger
Das Abstammungsprinzip Icon_minitimeFr Nov 03, 2023 9:33 pm von Andy

» R.I.P Rudolf HAASE
Das Abstammungsprinzip Icon_minitimeDo Sep 21, 2023 5:55 am von Andy

» PAROOKAVILLE 2023 | Finch
Das Abstammungsprinzip Icon_minitimeDo Aug 03, 2023 1:58 am von Andy

» Festivalfilm - ROCKHARZ 2023
Das Abstammungsprinzip Icon_minitimeDo Aug 03, 2023 1:55 am von Andy

Navigation
 Portal
 Index
 Mitglieder
 Profil
 FAQ
 Suchen
Partner
free forum
April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender


Das Abstammungsprinzip

Nach unten

Das Abstammungsprinzip Empty Das Abstammungsprinzip

Beitrag  checker Di Dez 27, 2016 2:31 pm

Ius sanguinis (auch Jus sanguinis und vereinzelt ius sanguis; lat. ius sanguinis „Recht des Blutes“, auch als Blutrecht bezeichnet; vgl. Blutsverwandtschaft) bezeichnet das Prinzip, nach dem ein Staat seine Staatsbürgerschaft an Kinder verleiht, deren Eltern (oder mindestens ein Elternteil) selbst Staatsbürger dieses Staates sind. Es wird daher auch Abstammungsprinzip genannt.

Es gilt in den meisten Staaten allein oder in Verbindung mit dem Geburtsortsprinzip und kann nachrangig sein gegenüber ausschließenden Prinzipien wie der Vermeidung mehrfacher Staatsbürgerschaften (z. B. in China) oder früher weit verbreiteten und immer noch anzutreffenden Bedingungen an Geschlecht, Religion oder Ethnie.

Das insbesondere im angelsächsischen Rechtskreis herrschende Ius soli („Recht des Bodens“) ist ein anderes Prinzip des Staatsbürgerschaftserwerbs und knüpft an den Geburtsort an. Es wird in manchen Staaten (z. B. Frankreich) neben dem Ius sanguinis oder in Ergänzung zu diesem praktiziert.
Staaten, die das Abstammungsprinzip anwenden
Deutschland

Im Deutschen Kaiserreich galt das 1870 noch für den Norddeutschen Bund erlassene Gesetz über den Erwerb und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870[1], in dem die „Bundesangehörigkeit“ aus der Staatsangehörigkeit der Gliedstaaten abgeleitet wurde. Es trat nach der Reichsgründung in weiteren Gliedstaaten in Kraft, etwa im Königreich Bayern durch § 9 des Gesetzes, betreffend die Einführung Norddeutscher Bundesgesetze in Bayern vom 22. April 1871[2]. Auch im Reichsland Elsaß-Lothringen, das kein Bundesstaat, sondern reichsunmittelbar war, wurde die norddeutsche Regelung in der für Bayern geltenden Fassung durch das Gesetz, betreffend die Einführung des Reichsgesetzes über die Freizügigkeit vom 1. November 1867 und des Reichsgesetzes über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870 vom 8. Januar 1873[3] in Kraft gesetzt, so dass auch dessen Einwohner Angehörige des Deutschen Reiches wurden.

1914 trat das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft, das seither im Deutschen Reich und später in der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich war. Diese Regelung führte eine der Sache nach einheitliche Reichs-Staatsangehörigkeit auf der Grundlage der Staatsangehörigkeiten der deutschen Länder ein, verankerte rechtlich das Abstammungsprinzip und schaffte das teilweise noch geltende Geburtsortsprinzip ab. Während des Nationalsozialismus wurden 1934 die Länderstaatsangehörigkeiten abgeschafft und die (unmittelbare) Reichsangehörigkeit als deutsche Staatsangehörigkeit definiert.[4] Das reformierte Staatsangehörigkeitsrecht aus dem Jahre 2000 setzt neben dem Abstammungsprinzip wieder verstärkt das Geburtsortsprinzip ein.[5]
Israel
→ Hauptartikel: Rückkehrgesetz

In Israel besagt das Rückkehrgesetz aus dem Jahr 1950, dass jede Person nach Israel einwandern darf, die eine jüdische Mutter hat oder konvertiert ist und keiner anderen Religion angehört.
Schweiz

Das Schweizer Bürgerrecht wird ausschließlich durch Abstammung an Kinder übertragen. Jeder Schweizer erbt (in der Regel von seinem Vater) den Heimat- oder Bürgerort. Als Bürger einer Bürgergemeinde hat er automatisch auch das Schweizer Bürgerrecht. Wohnort der Eltern und eigener Geburtsort sind für diesen Vorgang unerheblich.

Einbürgerungen sind an strenge Bedingungen geknüpft und für die Betroffenen mit langen Wartezeiten und teilweise hohen Kosten verbunden. Wer eingebürgert werden will, ersucht um das Bürgerrecht einer Schweizer Gemeinde, womit er auch das Bürgerrecht des Bundes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, erhält.
Vereinigte Staaten

In den Vereinigten Staaten von Amerika gilt neben dem Geburtsortsprinzip auch das Abstammungsprinzip. Angewandt wird dies auf im Ausland geborene Personen, die zum Zeitpunkt der Nationalitätsprüfung noch minderjährig sind. Folgende Fälle sind zu unterscheiden:

Eine Person, die als Kind zweier US-Staatsbürger (von denen mindestens einer seinen Wohnsitz in den USA hat) im Ausland geboren wird, erwirbt die amerikanische Staatsbürgerschaft per Geburt nach Abschnitt 301(c) des Immigration and Nationality Act (INA).[6]
Eine Person, die als eheliches Kind eines US-Staatsbürgers (der einen vorgegebenen festen Mindestzeitraum in den USA gelebt hat) und eines Ausländers im Ausland geboren ist, erwirbt die amerikanische Staatsbürgerschaft per Geburt nach Abschnitt 301(g) des INA.[6]
Eine Person, die als nichteheliches Kind eines männlichen US-Staatsbürgers im Ausland geboren ist, kann nach Abschnitt 301(g) des INA die amerikanische Staatsbürgerschaft erwerben, wenn der Vater bestimmte im Abschnitt 309(a) aufgeführte Voraussetzungen erfüllt.[6]
Eine Person, die als nichteheliches Kind eines weiblichen US-Staatsbürgers im Ausland geboren ist, kann nach Abschnitt 309(c) die amerikanische Staatsbürgerschaft erwerben, wenn die Mutter zuvor einen vorgegebenen festen Mindestzeitraum in den USA gelebt hat.[6]
Wenn das Kind zwar außerhalb der USA geboren ist, aber legal, z. B. mit einer Permanent Resident Card, in den USA lebt, erwirbt es die amerikanische Staatsbürgerschaft per Gesetz, also ohne besonderen Antrag. Diese Regel gilt auch für Kinder aus legal dort lebenden Migrantenfamilien, in denen mindestens ein Elternteil sich naturalisieren lässt.
Wenn das Kind außerhalb der USA geboren ist und weiterhin im Ausland lebt, kann es die US-Staatsbürgerschaft nur auf Antrag erwerben.[7]


Quelle
checker
checker
Moderator
Moderator

Anzahl der Beiträge : 49390
Anmeldedatum : 03.04.11
Ort : Braunschweig

Nach oben Nach unten

Nach oben


 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten