Der Fememord
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Der Fememord
Als Fememord bezeichnet man einen durchgeführten (politischen) Mord, der aufgrund des Ausspruches einer Feme vollzogen wurde. In den ersten Jahren der Weimarer Republik noch auf die politisch motivierten Morde der Vertreter der extremen Rechten bezogen, erlangte der Begriff auch für Morde von anderen Organisationen Gültigkeit.
Begriffsabgrenzung
Die Bezeichnung leitet sich ab von Feme, einem mittelniederdeutschen Begriff für Bestrafung, und stammt aus dem internen Sprachgebrauch deutschnationaler Untergrundbewegungen, die so die Tötung von „Verrätern“ bezeichneten. Darunter wurden Personen verstanden, die – als Gruppenmitglieder oder als Außenstehende – von Waffenlagern oder anderen Geheimnissen wussten und diese angezeigt hatten bzw. damit drohten.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wurden jedoch nicht nur verratsbezogene, sondern auch die weitaus prominenteren Morde an politischen Gegnern als Fememorde bezeichnet. Die bekanntesten Fälle waren die Ermordung von Matthias Erzberger (1921), Karl Gareis (1921) und Walther Rathenau (1922) sowie das gescheiterte Attentat auf Philipp Scheidemann (1922) durch Mitglieder der Organisation Consul.
Eine zeitgenössische, einheitliche Definition des Terminus existierte jedoch nicht. Im Gegensatz zu obigem Sprachgebrauch grenzte ein Reichstagsausschuss „Feme-Organisationen und Fememorde“ im Jahre 1926 Fememorde klar von den „Politischen Morden“ ab und verstand darunter einen Mord, den eine Organisation oder einzelne ihrer Mitglieder beschlossen hatten, weil die getötete Person Geheimnisse dieser Organisation oder einzelner Mitglieder verraten hatte oder hatte verraten wollen. Diese Definition bezog ausdrücklich Femeverbrechen aller politischen Richtungen mit ein, auch die von linksextremistischen Gruppierungen begangenen Taten.
Opferzahlen
Von 1920 bis 1923 wurden in Oberschlesien, Ostpreußen, Brandenburg, Pommern, Mecklenburg und Bayern mindestens 23 Menschen von Angehörigen rechtsextremer Gruppen ermordet bzw. mit Tötungsabsicht überfallen. Allein in Bayern wurden in dieser Zeit sechs derartige Taten begangen. Nahezu alle Fememorde ereigneten sich in den unruhigen Anfangsjahren der Weimarer Republik, die 1923 ihren Höhepunkt erreichten, als Inflation (bis hin zur Hyperinflation), alliierte Ruhrbesetzung, Hitlerputsch und separatistische Bestrebungen in einzelnen Teilen des Reiches das Land erschütterten.
Insgesamt fielen bis 1924 mehr als 400 politische Gegner rechtsradikalen Attentaten zum Opfer.
Vergleiche auch: Liste von Fememord-Opfern in Deutschland während der frühen Zwischenkriegszeit
Reaktion
Der erste, der versuchte, das Phänomen systematisch und für ganz Deutschland zu erforschen, war der Statistiker Emil Julius Gumbel, der 1922 die Schrift Vier Jahre politischer Mord vorlegte (später fortgeschrieben unter dem Titel: Vom Fememord zur Reichskanzlei). Gumbel war wegen dieser Studie schweren Drohungen ausgesetzt.
Die polizeilichen und gerichtlichen Untersuchungen der Femeverbrechen verliefen schleppend.
Die Fememorde beschäftigten während der Weimarer Zeit mehrere Parlamente: 1920 setzte der Bayerische Landtag einen eigenen Untersuchungsausschuss ein, um das Femeverbrechen an dem Reichswehrsoldaten Hans Dobner zu untersuchen. 1924 wurde im Preußischen Landtag der Untersuchungsausschuss „Politische Morde“ eingesetzt, zwei Jahre später ein weiterer Untersuchungsausschuss. Der Reichstag wollte 1926 mit dem Untersuchungsausschuss „Feme-Organisationen und Fememorde“ diese Verbrechen und ihr Umfeld aufklären.
Quelle
Begriffsabgrenzung
Die Bezeichnung leitet sich ab von Feme, einem mittelniederdeutschen Begriff für Bestrafung, und stammt aus dem internen Sprachgebrauch deutschnationaler Untergrundbewegungen, die so die Tötung von „Verrätern“ bezeichneten. Darunter wurden Personen verstanden, die – als Gruppenmitglieder oder als Außenstehende – von Waffenlagern oder anderen Geheimnissen wussten und diese angezeigt hatten bzw. damit drohten.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wurden jedoch nicht nur verratsbezogene, sondern auch die weitaus prominenteren Morde an politischen Gegnern als Fememorde bezeichnet. Die bekanntesten Fälle waren die Ermordung von Matthias Erzberger (1921), Karl Gareis (1921) und Walther Rathenau (1922) sowie das gescheiterte Attentat auf Philipp Scheidemann (1922) durch Mitglieder der Organisation Consul.
Eine zeitgenössische, einheitliche Definition des Terminus existierte jedoch nicht. Im Gegensatz zu obigem Sprachgebrauch grenzte ein Reichstagsausschuss „Feme-Organisationen und Fememorde“ im Jahre 1926 Fememorde klar von den „Politischen Morden“ ab und verstand darunter einen Mord, den eine Organisation oder einzelne ihrer Mitglieder beschlossen hatten, weil die getötete Person Geheimnisse dieser Organisation oder einzelner Mitglieder verraten hatte oder hatte verraten wollen. Diese Definition bezog ausdrücklich Femeverbrechen aller politischen Richtungen mit ein, auch die von linksextremistischen Gruppierungen begangenen Taten.
Opferzahlen
Von 1920 bis 1923 wurden in Oberschlesien, Ostpreußen, Brandenburg, Pommern, Mecklenburg und Bayern mindestens 23 Menschen von Angehörigen rechtsextremer Gruppen ermordet bzw. mit Tötungsabsicht überfallen. Allein in Bayern wurden in dieser Zeit sechs derartige Taten begangen. Nahezu alle Fememorde ereigneten sich in den unruhigen Anfangsjahren der Weimarer Republik, die 1923 ihren Höhepunkt erreichten, als Inflation (bis hin zur Hyperinflation), alliierte Ruhrbesetzung, Hitlerputsch und separatistische Bestrebungen in einzelnen Teilen des Reiches das Land erschütterten.
Insgesamt fielen bis 1924 mehr als 400 politische Gegner rechtsradikalen Attentaten zum Opfer.
Vergleiche auch: Liste von Fememord-Opfern in Deutschland während der frühen Zwischenkriegszeit
Reaktion
Der erste, der versuchte, das Phänomen systematisch und für ganz Deutschland zu erforschen, war der Statistiker Emil Julius Gumbel, der 1922 die Schrift Vier Jahre politischer Mord vorlegte (später fortgeschrieben unter dem Titel: Vom Fememord zur Reichskanzlei). Gumbel war wegen dieser Studie schweren Drohungen ausgesetzt.
Die polizeilichen und gerichtlichen Untersuchungen der Femeverbrechen verliefen schleppend.
Die Fememorde beschäftigten während der Weimarer Zeit mehrere Parlamente: 1920 setzte der Bayerische Landtag einen eigenen Untersuchungsausschuss ein, um das Femeverbrechen an dem Reichswehrsoldaten Hans Dobner zu untersuchen. 1924 wurde im Preußischen Landtag der Untersuchungsausschuss „Politische Morde“ eingesetzt, zwei Jahre später ein weiterer Untersuchungsausschuss. Der Reichstag wollte 1926 mit dem Untersuchungsausschuss „Feme-Organisationen und Fememorde“ diese Verbrechen und ihr Umfeld aufklären.
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