Frontal 21 ausgenutzte Leiharbeiter
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Frontal 21 ausgenutzte Leiharbeiter
Frontal 21 ausgenutzte Leiharbeiter
Hochgeladen von politikpestreload am 24.11.2010
Erpressung am Arbeitsplatz - Wie Leiharbeiter ausgenutzt werden
Die Zeitarbeit boomt. Nach der Finanz- und Wirtschaftskrise ist die Zahl der Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche im September 2010 auf rund 920.000 gestiegen, so die Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft. Ein großes Problem bei der Zeitarbeit: der Umgang mit den Arbeitszeitkonten, auf denen die Überstunden in den Entleihfirmen gesammelt werden. Hat die Verleihfirma für ihren Beschäftigten zeitweise keine Arbeit, ist das eigentlich ihr unternehmerisches Risiko. Doch um diesem Risiko zu entgehen, müssen sich die Beschäftigten der Zeitarbeitsfirmen in Betriebsvereinbarungen häufig verpflichten, in der verleihfreien Zeit ihr Arbeitszeitkonto abzubauen. Nach dem Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz ist das verboten und steht auch im Widerspruch zu tarifvertraglichen Vereinbarungen.
Frontal21 berichtet über Leiharbeiter, denen von ihren Verleihfirmen solche Anträge auf Freizeitausgleich und Urlaub vorgelegt wurden. Aus Angst um ihren Arbeitsplatz wehren sich die Betroffenen nicht gegen diese Praxis, die nach Einschätzung der Gewerkschaft "branchenüblich" ist.
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Erpressung am Arbeitsplatz - Wie Leiharbeiter ausgenutzt werden
Die Zeitarbeit boomt. Nach der Finanz- und Wirtschaftskrise ist die Zahl der Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche im September 2010 auf rund 920.000 gestiegen, so die Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft. Ein großes Problem bei der Zeitarbeit: der Umgang mit den Arbeitszeitkonten, auf denen die Überstunden in den Entleihfirmen gesammelt werden. Hat die Verleihfirma für ihren Beschäftigten zeitweise keine Arbeit, ist das eigentlich ihr unternehmerisches Risiko. Doch um diesem Risiko zu entgehen, müssen sich die Beschäftigten der Zeitarbeitsfirmen in Betriebsvereinbarungen häufig verpflichten, in der verleihfreien Zeit ihr Arbeitszeitkonto abzubauen. Nach dem Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz ist das verboten und steht auch im Widerspruch zu tarifvertraglichen Vereinbarungen.
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