Die Freie Stadt Danzig
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Die Freie Stadt Danzig
Die Freie Stadt Danzig (polnisch Wolne Miasto Gdańsk) – die Städte Danzig, Zoppot, Praust, Tiegenhof und Neuteich und das mit ihnen verbundene Gebiet – bestand als teilsouveräner, selbstständiger Freistaat mit polnischen Hafenrechten unter dem Schutz des Völkerbundes von 1920 bis (faktisch) 1939. Nachdem das Gebiet von 1794 bis 1807 und von 1814 bis 1919 zu Preußen gehört hatte, wurde es nach dem Ersten Weltkrieg aufgrund der Bestimmungen des Versailler Vertrags 1920 vom Reichsgebiet abgetrennt und erhielt den Status eines autonomen Freistaats Danzig.
Nach dem Polenfeldzug im September 1939 wurden Stadt und Landkreis Danzig dem Regierungsbezirk Danzig im neu gebildeten Reichsgau Danzig-Westpreußen des Deutschen Reichs zugeordnet. Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Gebiet im März 1945 von der Roten Armee besetzt. In der Folgezeit wurde die Region unter Missachtung sowohl der Atlantik-Charta als auch der Satzungen des Völkerbundes und mit der Absicht der Annexion unter Verdrängung und Vertreibung der verbliebenen deutschen Bevölkerung mit polnischen Migranten besiedelt. Die neuen Bewohner hatten zum Teil der polnischen ethnischen Minderheit in an die Sowjetunion gefallenen Gebieten östlich der Curzon-Linie angehört und waren nach Kriegsende an ihren Heimatorten vor die Wahl gestellt worden, entweder eine andere Staatsangehörigkeit zu akzeptieren oder auszuwandern. Im August 1945 wurde die Danziger Region gemäß dem Potsdamer Abkommen von der sowjetischen Besatzungsmacht zusammen mit der südlichen Hälfte Ostpreußens und ganz Hinterpommern vorläufig und vorbehaltlich einer zukünftigen friedensvertraglichen Regelung unter polnische Verwaltung gestellt. In der Folgezeit wurden die noch verbliebenen deutschen Bewohner größtenteils von den örtlichen polnischen Verwaltungsbehörden vertrieben.
In der aktuellen völkerrechtlichen und politologischen Diskussion wird der heutige Status der Freien Stadt Danzig als de facto wegen Ersitzung untergegangen oder als de jure wegen Staatensukzession weiterbestehend behandelt.[2]
weiteres zu dieser Geschichte im Link:
https://de.wikipedia.org/wiki/Freie_Stadt_Danzig
Nach dem Polenfeldzug im September 1939 wurden Stadt und Landkreis Danzig dem Regierungsbezirk Danzig im neu gebildeten Reichsgau Danzig-Westpreußen des Deutschen Reichs zugeordnet. Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Gebiet im März 1945 von der Roten Armee besetzt. In der Folgezeit wurde die Region unter Missachtung sowohl der Atlantik-Charta als auch der Satzungen des Völkerbundes und mit der Absicht der Annexion unter Verdrängung und Vertreibung der verbliebenen deutschen Bevölkerung mit polnischen Migranten besiedelt. Die neuen Bewohner hatten zum Teil der polnischen ethnischen Minderheit in an die Sowjetunion gefallenen Gebieten östlich der Curzon-Linie angehört und waren nach Kriegsende an ihren Heimatorten vor die Wahl gestellt worden, entweder eine andere Staatsangehörigkeit zu akzeptieren oder auszuwandern. Im August 1945 wurde die Danziger Region gemäß dem Potsdamer Abkommen von der sowjetischen Besatzungsmacht zusammen mit der südlichen Hälfte Ostpreußens und ganz Hinterpommern vorläufig und vorbehaltlich einer zukünftigen friedensvertraglichen Regelung unter polnische Verwaltung gestellt. In der Folgezeit wurden die noch verbliebenen deutschen Bewohner größtenteils von den örtlichen polnischen Verwaltungsbehörden vertrieben.
In der aktuellen völkerrechtlichen und politologischen Diskussion wird der heutige Status der Freien Stadt Danzig als de facto wegen Ersitzung untergegangen oder als de jure wegen Staatensukzession weiterbestehend behandelt.[2]
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