Der Leichendiebstahl
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Der Leichendiebstahl
Leichendiebstahl ist schon seit Anfang des 19.Jahrhundert bekannt.
Es gab viele Horrorerzählungfen darüber.
Eines der Bekanntesten Vorfälle dürfte das von Charly Chaplin sein , oder Codewort: Leichenklaus.
Als weiteres zbs. die Leeren Gräber von Italien, oder Organhandelt.
Wer etwasmehr darüber wissen möchte:
Leichendiebstahl (engl. body snatching) ist die Entwendung von Toten aus Leichenhäusern oder Friedhöfen. Meistens werden die Leichen an Abnehmer verkauft, die diese für medizinische Zwecke nutzen. Der Leichenhandel ist in den meisten Ländern verboten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Leichendiebstahl
Rechtslage dazu:
Strafbarkeit
Die Entwendung einer menschlichen Leiche ist als Störung der Totenruhe in Deutschland nach § 168 StGB und in Österreich nach § 127 StGB. Strafbar macht sich danach wer eine Leiche, eine tote Leibesfrucht, Teile davon oder eine zu Asche verbrannte Leiche entwendet. Bei der Aneignung des Zahngoldes nach der Verbrennung des Körpers sah das OLG Bamberg die Störung der Totenruhe für gegeben an; das OLG Nürnberg hat dies verneint.[9] Eine Strafbarkeit der Wegnahme der Leiche als Diebstahl scheidet im Regelfall aus, da eine Leiche keine Sache ist. Dies beruht auf einer Entscheidung des Reichsgerichts wonach am menschlichen Körper keine Eigentumsrechte bestehen, der Körper daher nach dem Ableben herrenlos wird. Anders verhält es sich bei sogenannten Museums- oder Anatomieleichen, die Teil des Rechtsverkehrs sind, hier ist Diebstahl und Sachbeschädigung möglich[10].
Es gab viele Horrorerzählungfen darüber.
Eines der Bekanntesten Vorfälle dürfte das von Charly Chaplin sein , oder Codewort: Leichenklaus.
Als weiteres zbs. die Leeren Gräber von Italien, oder Organhandelt.
Wer etwasmehr darüber wissen möchte:
Leichendiebstahl (engl. body snatching) ist die Entwendung von Toten aus Leichenhäusern oder Friedhöfen. Meistens werden die Leichen an Abnehmer verkauft, die diese für medizinische Zwecke nutzen. Der Leichenhandel ist in den meisten Ländern verboten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Leichendiebstahl
Rechtslage dazu:
Strafbarkeit
Die Entwendung einer menschlichen Leiche ist als Störung der Totenruhe in Deutschland nach § 168 StGB und in Österreich nach § 127 StGB. Strafbar macht sich danach wer eine Leiche, eine tote Leibesfrucht, Teile davon oder eine zu Asche verbrannte Leiche entwendet. Bei der Aneignung des Zahngoldes nach der Verbrennung des Körpers sah das OLG Bamberg die Störung der Totenruhe für gegeben an; das OLG Nürnberg hat dies verneint.[9] Eine Strafbarkeit der Wegnahme der Leiche als Diebstahl scheidet im Regelfall aus, da eine Leiche keine Sache ist. Dies beruht auf einer Entscheidung des Reichsgerichts wonach am menschlichen Körper keine Eigentumsrechte bestehen, der Körper daher nach dem Ableben herrenlos wird. Anders verhält es sich bei sogenannten Museums- oder Anatomieleichen, die Teil des Rechtsverkehrs sind, hier ist Diebstahl und Sachbeschädigung möglich[10].
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