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Die Staatsbürgerliche Vereinigung 1954 e.V.

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Die Staatsbürgerliche Vereinigung 1954 e.V. Empty Die Staatsbürgerliche Vereinigung 1954 e.V.

Beitrag  checker Di Mai 09, 2017 10:47 pm

Die Staatsbürgerliche Vereinigung 1954 e.V. war ein 1954 von der CDU und Vertretern der deutschen Industrie gegründeter gemeinnütziger Verein, der in mehreren Parteispendenaffären eine zentrale Rolle spielte. Er wurde 1990 aufgelöst.

Gründung

Der Verein wurde 1954 von der CDU unter Bundeskanzler Konrad Adenauer und Vertretern der deutschen Wirtschaft zur Parteienfinanzierung gegründet.[1] Laut Satzung war sein Zweck die „Förderung des demokratischen Staatswesens in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Verteidigung und Festigung der im Grundgesetz verankerten persönlichen und politischen Grundrechte“[2]. Zu den wichtigsten Gründungsmitgliedern gehörten neben Konrad Adenauer der Bankier Robert Pferdmenges, der Jurist und spätere ZDF-Verwaltungsdirektor Franz Huch, der erste BDI-Präsident Fritz Berg, BDI-Hauptgeschäftsführer Gustav Stein sowie BDA-Vorstand Hans Constantin Paulssen[3]. Gründungssitz war Köln. Man folgte mit der Gründung der Idee einer bereits 1949 gegründeten Initiative, dem Pyrmonter Abkommen, in welchem die Vertreter einiger Interessenverbände Ludwig Erhards Wirtschaftspolitik durch einen „Wahlfonds“ unterstützen wollten.
Funktion als „Spendenwaschanlage“

Der Verein ermöglichte es Unternehmen und Verbänden anonym und ohne Versteuerung Geld an politische Parteien zu spenden. Da der Verein als gemeinnützig anerkannt war, konnten die Spender aus der Wirtschaft die Beträge voll von der Steuer absetzen. Die Spender blieben anonym, da mittels des Vereins das Parteiengesetz, das Parteien verpflichtet, über die Herkunft ihrer Mittel Rechenschaft abzulegen, umgangen wurde. Die Spendengelder flossen vor allem an die CDU, aber auch an FDP und CSU und in den 1970er Jahren auch an die SPD. Insgesamt geht es um einen Betrag von bis zu 214 Millionen Deutsche Mark.

Mit dem Jahr 1958 wurde die Spendenpraxis aus steuerrechtlichen Gründen rechtswidrig. Das Bundesverfassungsgericht erklärte in diesem Jahr die unbegrenzte steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden an politische Parteien für verfassungswidrig. Es liege eine unverhältnismäßige Bevorzugung wirtschaftsnaher Parteien vor. Mittels des als gemeinnützig anerkannten Vereins konnten die Spender aus der Wirtschaft ihre Beiträge unter Umgehung dieses Urteils weiterhin in voller Höhe von der Steuer absetzen. Die Spender machten sich dabei wegen Steuerhinterziehung strafbar. Für die handelnden Personen auf Seite der Parteien steht eine strafrechtliche Verantwortung wegen Beihilfe im Raum. Der Vereinssitz wurde aus dem SPD-regierten NRW nach Mainz ins CDU-regierte Rheinland-Pfalz verlegt.[4] Die beschriebene Praxis wurde im Zusammenhang mit der Flick-Affäre öffentlich. Das Bundesverfassungsgericht erklärte dieses Vorgehen in einem Urteil von 1979 für rechtswidrig.

Bis heute ist der Verbleib einiger der Geldmittel des Vereins unklar. Es gibt Vermutungen, dass sowohl die im Zusammenhang mit der Spendenaffäre der Hessen-CDU und Casimir Johannes Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg in der Schweiz aufgetauchten Millionen, als auch die angeblich von anonymen Spendern an Altkanzler Helmut Kohl übergebenen Geldmittel ursprünglich von der Staatsbürgerlichen Vereinigung stammen.[1]

Neben dem Verein dienten den Parteien weitere Vereine und Stiftungen, z.B die Europäische Unternehmensberatungsanstalt, als „Spendenwaschanlage“.
Dokumentationen

Jean-Michel Meurice: Schwarze Kassen , Dokumentarfilm, ARTE France, Maha und Anthracite (2008 - 70'), Jean-Michel Meurice, Frankreich 2008
Siehe auch

CDU-Spendenaffäre
Flick-Affäre
Walther Leisler Kiep
Casimir Johannes Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg


Quelle
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