Kein Hartz IV bei Wohnsitzaufgabe
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Kein Hartz IV bei Wohnsitzaufgabe
Hartz-IV-Empfänger müssen der zuständigen Behörde den Auszug aus ihrer Wohnung mitteilen. Ansonsten verlieren sie ihren Anspruch auf Leistungen, wie das Sozialgerichts Frankfurt am Main entschied (Az.: S 24 AS 1080/08).
Daher werden in Braunschweig Wohnverhältnisse zerstört durch die ARGE oder besser das Jobcenter.So kann man Gelder sparen!
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