Jobcenter müssen private Krankenversicherung zahlen
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Jobcenter müssen private Krankenversicherung zahlen
Jobcenter müssen die Kosten für die private Krankenversicherung von Hartz-IV-Empfängern vollständig übernehmen. Die Kläger waren im günstigsten Tarif privat versichert, ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung war nicht möglich. (Az.: S 29 AS 547/10; AS 412/10).
Daher ist die Erhebung des Zusatzbeitrages bei öffentlichen Krankenkassen rechtswidrig,ansonsten wäre das Gleichheitsprinzip verletzt.Leider liegen bisher keine Klagen vor.
Daher ist die Erhebung des Zusatzbeitrages bei öffentlichen Krankenkassen rechtswidrig,ansonsten wäre das Gleichheitsprinzip verletzt.Leider liegen bisher keine Klagen vor.

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Jobcenter muss Hartz-IV-Empfängern auch die private Krankenversicherung zahlen. 32.000 Betroffene.
Diese Urteil dürfte für die Sozialministerin Ursula von der Leyen teuer werden: Das Bundessozialgericht hat am Dienstag entschieden, dass das Jobcenter Hartz-IV-Empfängern die Kosten für einen Basistarif der privaten Krankenversicherung erstatten muss.
Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der schon vor seiner Arbeitslosigkeit privat versichert war und monatlich 207,39 Euro an seine Krankenkasse zahlen muss. Da das Jobcenter nur 129,54 Euro davon übernommen hatte – genau die Summe, die auch für gesetzlich Versicherte gezahlt wird – musste er jeden Monat fast 80 Euro selbst drauflegen. Zu Unrecht, wie Deutschlands oberste Sozialrichter nun in dritter Instanz feststellten. Da Arbeitslose seit 1. Januar 2009 kein Rückkehrrecht in die gesetzliche Krankenversicherung mehr haben, müsse das Jobcenter die vollen Kosten tragen. Ein Urteil, das nicht nur den Kläger freut: Bundesweit befinden sich rund 32.000 Hartz-IV-Empfänger in derselben Situation.
Weniger erfolgreich war eine Familie aus Herne (NRW). Sie hatte von März bis August 2008 erstmals Hartz IV bezogen und es versäumt, einen Folgeantrag für sechs Monate zu stellen. Dieser ging erst am 26. September ein – woraufhin die ARGE auch erst ab diesem Datum zahlte. Die Familie forderte rückwirkend Geld ab 1.September. Vergeblich. Urteil: Ohne Antrag kein Geld.
Quelle
Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der schon vor seiner Arbeitslosigkeit privat versichert war und monatlich 207,39 Euro an seine Krankenkasse zahlen muss. Da das Jobcenter nur 129,54 Euro davon übernommen hatte – genau die Summe, die auch für gesetzlich Versicherte gezahlt wird – musste er jeden Monat fast 80 Euro selbst drauflegen. Zu Unrecht, wie Deutschlands oberste Sozialrichter nun in dritter Instanz feststellten. Da Arbeitslose seit 1. Januar 2009 kein Rückkehrrecht in die gesetzliche Krankenversicherung mehr haben, müsse das Jobcenter die vollen Kosten tragen. Ein Urteil, das nicht nur den Kläger freut: Bundesweit befinden sich rund 32.000 Hartz-IV-Empfänger in derselben Situation.
Weniger erfolgreich war eine Familie aus Herne (NRW). Sie hatte von März bis August 2008 erstmals Hartz IV bezogen und es versäumt, einen Folgeantrag für sechs Monate zu stellen. Dieser ging erst am 26. September ein – woraufhin die ARGE auch erst ab diesem Datum zahlte. Die Familie forderte rückwirkend Geld ab 1.September. Vergeblich. Urteil: Ohne Antrag kein Geld.
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