Ältere Arbeitslose müssen Lebensversicherungen aufzehren
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Ältere Arbeitslose müssen Lebensversicherungen aufzehren
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts haben die Jobcenter künftig genauer zu prüfen, ob eine Verwertung der privaten Altersvorsorge als „besondere Härte" auszuschließen ist. Geklagt hatte eine 59-Jährige aus Mainz, die nach langjähriger Selbstständigkeit Arbeitslosengeld II beantragt hatte. Weil sie seit einer Brustkrebserkrankung schwer behindert ist, hatte sie ihr Fachgeschäft für Tierbedarf aufgeben müssen und nur noch ein geringes Einkommen als ambulante Hundepflegerin gehabt (Az.: B 14 AS 35/08 R).
Wer krank und Behindert ist bei Hartz IV,hat kein recht auf Leben,so entschied auch das SG Celle.
Wer krank und Behindert ist bei Hartz IV,hat kein recht auf Leben,so entschied auch das SG Celle.

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