Einbauküche muss Arbeitslosen mit bezahlt werden
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Einbauküche muss Arbeitslosen mit bezahlt werden
Laut Bundessozialgericht ist ein vom Vermieter kassierter Zuschlag für Küchenmobiliar als Teil der Miete vom Jobcenter zu bezahlen. Die Richter gaben damit einer 58-Jährigen aus Bochum Recht, die mit ihrem erwachsenen Sohn in einer 67 Quadratmeter großen Wohnung lebt. Zusätzlich zur Kaltmiete von 367 Euro verlangte ihr Vermieter monatlich 30 Euro für die Benutzung der Kücheneinrichtung (Az.: B 14 AS 14/08 R).

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