Einbauküche muss Arbeitslosen mit bezahlt werden
Seite 1 von 1
Einbauküche muss Arbeitslosen mit bezahlt werden
Laut Bundessozialgericht ist ein vom Vermieter kassierter Zuschlag für Küchenmobiliar als Teil der Miete vom Jobcenter zu bezahlen. Die Richter gaben damit einer 58-Jährigen aus Bochum Recht, die mit ihrem erwachsenen Sohn in einer 67 Quadratmeter großen Wohnung lebt. Zusätzlich zur Kaltmiete von 367 Euro verlangte ihr Vermieter monatlich 30 Euro für die Benutzung der Kücheneinrichtung (Az.: B 14 AS 14/08 R).

Luziefer-bs1- Admin
- Anzahl der Beiträge : 6588
Anmeldedatum : 01.04.11
Alter : 59
Ort : Braunschweig

» Hartz-IV-Kinder bekommen Tagesausflüge bezahlt
» Wie hart man für den Hartz IV - Regelsatz eines Arbeitslosen arbeiten muss
» Nebenbuhler muss verraten werden
» Wie hart man für den Hartz IV - Regelsatz eines Arbeitslosen arbeiten muss
» Nebenbuhler muss verraten werden
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
» R.I.P Rudolf HAASE
» PAROOKAVILLE 2023 | Finch
» Festivalfilm - ROCKHARZ 2023
» die ärzte
» NERVOSA
» die ärzte
» ???????????????????????????????? ????????????????????
» Iron Maiden