Volle Anrechnung von Kindergeld auf Hartz IV ist verfassungsgemäß
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Volle Anrechnung von Kindergeld auf Hartz IV ist verfassungsgemäß
Die Behörden dürfen die Gewährung von Kindergeld vollständig auf die Hartz-IV-Zahlungen für Langzeitarbeitslose anrechnen. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums sei durch die Anrechnung des Kindergelds nicht verletzt, befanden die Richter des Bundesverfassungsgerichts. (Az.: 1 BvR 3163/09).



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