Hartz IV-Klagen belasten Gerichte
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Hartz IV-Klagen belasten Gerichte
Vor sechs Jahren ist das Arbeitslosengeld II eingeführt worden. Von Beginn an gab es Widersprüche und Klagen gegen Bescheide der Arbeitsagentur (ARGE). Seit 2005 ist die Anzahl der Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide aber stetig gestiegen. In Niedersachsen vervierfachte sie sich bis 2011 fast, wie NDR 1 Niedersachsen berichtete. Die niedersächsischen Gerichte seien deshalb überlastet und kämen bei den Verfahren gegen Hartz IV-Bescheide kaum hinterher, sagte Thomas Spieker, Sprecher des niedersächsischen Sozialministeriums.
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Gefangen in Hartz IV
Sven Oppermann ist Inhaber einer kleinen Firma. Die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit ist für den Hartz-IV-Empfänger alles andere als zufriedenstellend.
Anstieg um 30 Prozent
2009 sei das Sozialgericht in Braunschweig am stärksten von der zunehmenden Zahl der Verfahren betroffen gewesen. Auch in Hannover sei der Anstieg gewaltig: er lag bei knapp 30 Prozent, wie NDR 1 Niedersachsen berichtete. Und die Klagewelle flaue nicht ab, ganz im Gegenteil. Immer mehr Arbeitslosengeld-II-Empfänger ziehen vor Gericht.
Sozialministerium sieht Verbesserungsbedarf
Das Sozialministerium sieht Handlungsbedarf, vor allem in der Kommunikation zwischen den Jobcentern und den Antragstellern, so NDR 1 Niedersachsen. Würden Widersprüche besser besprochen, könnten künftig viele Klagen vermieden werden, sagte Spieker. Dass Arbeitslosengeld II-Bezieher häufig vor Gericht ziehen, sei für ihn nachvollziehbar.
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Arne Böthling, Fachanwalt für Arbeitsrecht, sieht gute Chancen für einen Richterspruch zu Gunsten seines Mandanten Sven Oppermann.
40 Prozent der Klagen stattgegeben
Viele Hartz IV-Empfänger, die klagen, sind erfolgreich. 40 Prozent der landesweiten Verfahren werden ganz oder teilweise zu Gunsten der Kläger entschieden, wie die Sprecherin der Agentur für Arbeit in Niedersachsen und Bremen, Sonja Kazma, NDR.de sagte. Arne Böthling, Rechtsanwalt aus Braunschweig, sagte: "Die große Mehrheit der Sanktionsbescheide des Jobcenters sind rechtswidrig." Grund dafür sei der Gesetzeswirrwarr. Zudem wendeten die Sachbearbeiter der Jobcenter die Gesetze nicht richtig an. Ministeriumssprecher Spieker bestätigte, dass ständige Gesetzesnovellen die Arbeit der Jobcenter erschwerten. Bescheide müssten teilweise mehrmals im Jahr angepasst werden. Das führe dazu, dass Antragssteller auch mehrmals klagen.
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Anwalt Arne Böthling fordert von der Agentur für Arbeit, jeden Fall einer genauen Prüfung zu unterziehen.
50 Gesetzesänderungen in sechs Jahren
In den vergangenen sechs Jahren habe es an die 50 Gesetzesänderungen beim Arbeitslosengeld II gegeben. Sogar für Juristen sei es schwierig, den Überblick zu behalten, räumte Böthling ein. Der Leiter des Braunschweiger Jobcenters, Jörg Hornburg, will den Vorwurf, jeder zweite Bescheid sei fehlerhaft, aber nicht hinnehmen. Die Erfolgsquote bei den Klageverfahren sei zwar hoch, Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zeigten jedoch, dass bei lediglich drei Prozent der Gesamtbescheide überhaupt Widerspruch eingelegt werde. Agentursprecherin Kazma erklärte, dass in Niedersachsen jedes Jahr insgesamt 2,5 Millionen Leistungsbescheide verschickt würden. Nur gegen 86.000 sei im vergangenen Jahr Widerspruch eingelegt worden. Klage wurde ihren Angaben zufolge in rund 15.200 Fällen erhoben.
Quelle
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2009 sei das Sozialgericht in Braunschweig am stärksten von der zunehmenden Zahl der Verfahren betroffen gewesen. Auch in Hannover sei der Anstieg gewaltig: er lag bei knapp 30 Prozent, wie NDR 1 Niedersachsen berichtete. Und die Klagewelle flaue nicht ab, ganz im Gegenteil. Immer mehr Arbeitslosengeld-II-Empfänger ziehen vor Gericht.
Sozialministerium sieht Verbesserungsbedarf
Das Sozialministerium sieht Handlungsbedarf, vor allem in der Kommunikation zwischen den Jobcentern und den Antragstellern, so NDR 1 Niedersachsen. Würden Widersprüche besser besprochen, könnten künftig viele Klagen vermieden werden, sagte Spieker. Dass Arbeitslosengeld II-Bezieher häufig vor Gericht ziehen, sei für ihn nachvollziehbar.
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40 Prozent der Klagen stattgegeben
Viele Hartz IV-Empfänger, die klagen, sind erfolgreich. 40 Prozent der landesweiten Verfahren werden ganz oder teilweise zu Gunsten der Kläger entschieden, wie die Sprecherin der Agentur für Arbeit in Niedersachsen und Bremen, Sonja Kazma, NDR.de sagte. Arne Böthling, Rechtsanwalt aus Braunschweig, sagte: "Die große Mehrheit der Sanktionsbescheide des Jobcenters sind rechtswidrig." Grund dafür sei der Gesetzeswirrwarr. Zudem wendeten die Sachbearbeiter der Jobcenter die Gesetze nicht richtig an. Ministeriumssprecher Spieker bestätigte, dass ständige Gesetzesnovellen die Arbeit der Jobcenter erschwerten. Bescheide müssten teilweise mehrmals im Jahr angepasst werden. Das führe dazu, dass Antragssteller auch mehrmals klagen.
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In den vergangenen sechs Jahren habe es an die 50 Gesetzesänderungen beim Arbeitslosengeld II gegeben. Sogar für Juristen sei es schwierig, den Überblick zu behalten, räumte Böthling ein. Der Leiter des Braunschweiger Jobcenters, Jörg Hornburg, will den Vorwurf, jeder zweite Bescheid sei fehlerhaft, aber nicht hinnehmen. Die Erfolgsquote bei den Klageverfahren sei zwar hoch, Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zeigten jedoch, dass bei lediglich drei Prozent der Gesamtbescheide überhaupt Widerspruch eingelegt werde. Agentursprecherin Kazma erklärte, dass in Niedersachsen jedes Jahr insgesamt 2,5 Millionen Leistungsbescheide verschickt würden. Nur gegen 86.000 sei im vergangenen Jahr Widerspruch eingelegt worden. Klage wurde ihren Angaben zufolge in rund 15.200 Fällen erhoben.
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