Ex-Chef der Autobahnmeisterei klagt vor Gericht
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Ex-Chef der Autobahnmeisterei klagt vor Gericht
Streit um Gehaltskürzung und die Dienstwohnung
Der damalige Leiter der Autobahnmeisterei Braunschweig wurde vor einem Jahr verhaftet. Schwere Bestechlichkeit und Untreue in Dutzenden Fällen werden ihm vorgeworfen. Sein Arbeitgeber, das Land Niedersachsen, reagierte umgehend: Es enthob den Beamten vorläufig des Dienstes, kürzte seine Bezüge auf die Hälfte, verbot ihm den Aufenthalt in Diensträumen und in seiner Dienstwohnung sowie die Führung von Dienstgeschäften.
Dagegen wehrt sich der frühere Behördenleiter: Beim Verwaltungsgericht stellte er einen Eilantrag und erhob zweimal Klage.
Seine Chancen aber stehen schlecht: Seinen Eilantrag gegen Dienstenthebung und Gehaltskürzung hat das Verwaltungsgerichts bereits abgelehnt. In der Begründung heißt es: "Er hat ein Dienstvergehen begangen, das so schwer wiegt, dass er das Vertrauen des Dienstherrn und/oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat."
Seine Klage gegen das Aufenthaltsverbot in Dienstwohnung und Büros hat sich ebenfalls erledigt: Der Behördenleiter wohnt nicht mehr in der Dienstwohnung, sondern sitzt seit einem Jahr in der Justizvollzugsanstalt in U-Haft. Auch seine Frau ist inzwischen aus der gemeinsamen Dienstwohnung ausgezogen.
Das Führen von Dienstgeschäften ist ihm im Fall einer strafrechtlichen Verurteilung, von der fest auszugehen ist, ohnehin verboten. Und bei einer Freiheitsstrafe von über sechs Monaten endet auch das Beamtenverhältnis automatisch.
Die Richter des Landgerichts werden morgen ihr Urteil sprechen. Die Anklage fordert sechs Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe.
Quelle
Der damalige Leiter der Autobahnmeisterei Braunschweig wurde vor einem Jahr verhaftet. Schwere Bestechlichkeit und Untreue in Dutzenden Fällen werden ihm vorgeworfen. Sein Arbeitgeber, das Land Niedersachsen, reagierte umgehend: Es enthob den Beamten vorläufig des Dienstes, kürzte seine Bezüge auf die Hälfte, verbot ihm den Aufenthalt in Diensträumen und in seiner Dienstwohnung sowie die Führung von Dienstgeschäften.
Dagegen wehrt sich der frühere Behördenleiter: Beim Verwaltungsgericht stellte er einen Eilantrag und erhob zweimal Klage.
Seine Chancen aber stehen schlecht: Seinen Eilantrag gegen Dienstenthebung und Gehaltskürzung hat das Verwaltungsgerichts bereits abgelehnt. In der Begründung heißt es: "Er hat ein Dienstvergehen begangen, das so schwer wiegt, dass er das Vertrauen des Dienstherrn und/oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat."
Seine Klage gegen das Aufenthaltsverbot in Dienstwohnung und Büros hat sich ebenfalls erledigt: Der Behördenleiter wohnt nicht mehr in der Dienstwohnung, sondern sitzt seit einem Jahr in der Justizvollzugsanstalt in U-Haft. Auch seine Frau ist inzwischen aus der gemeinsamen Dienstwohnung ausgezogen.
Das Führen von Dienstgeschäften ist ihm im Fall einer strafrechtlichen Verurteilung, von der fest auszugehen ist, ohnehin verboten. Und bei einer Freiheitsstrafe von über sechs Monaten endet auch das Beamtenverhältnis automatisch.
Die Richter des Landgerichts werden morgen ihr Urteil sprechen. Die Anklage fordert sechs Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe.
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