Über 6 Jahre Haft für Ex-Behördenchef
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Über 6 Jahre Haft für Ex-Behördenchef
Der ehemalige Chef der Autobahnmeisterei Braunschweig ist am Freitag vom Landgericht Braunschweig zu sechs Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts hat der 64-Jährige über Jahre hinweg Schmiergelder und Geschenke von mehreren Unternehmen erhalten und diese im Gegenzug bei der Vergabe von Aufträgen bevorzugt oder ihnen Scheinrechnungen abgezeichnet.
Ein mitangeklagter Technischer Mitarbeiter der Behörde, die „rechte Hand“ des Chefs, wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Der dritte Angeklagte, ein Unternehmer aus der Region Hannover und der spendabelste „Geber“ in dieser Korruptionsaffäre, muss für zweieinhalb Jahre in Haft.
Die Vorsitzende Richterin Gerstin Dreyer verwies in der Urteilsbegründung auf die jahrelangen Machenschaften der Angeklagten, durch die dem Land ein Schaden von rund einer halbe Million Euro zugefügt worden ist und sagte: „Der Öffentliche Dienst ist eine tragende Säule des Staates, die geschützt werden muss. Es gilt, das Vertrauen der Bürger zu wahren.“ 50 Tatkomplexe ab dem Jahr 2005 gelten als bewiesen, dabei handelt es sich aber offenbar nur um die Spitze des Eisbergs. Dreyer erklärte: „Es gab durchaus vorher schon Kontakte, doch alles, was länger als fünf Jahre zurückliegt, ist verjährt.“
Der Behördenchef nahm das Urteil regungslos entgegen, sein ehemaliger Technischer Mitarbeiter brach in Tränen aus. Letzterer und der Unternehmer hatten bis zuletzt auf eine Bewährungsstrafe gehofft. Knapp 80 Zuhörer verfolgten die Urteilssprechung am Landgericht, darunter zahlreiche Mitarbeiter und ehemalige Mitarbeiter der Behörde, Pressevertreter und Angehörige der Angeklagten.
Vor zwei Jahren waren Polizei und die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr auf erste Unregelmäßigkeiten bei den Geschäften der Autobahnmeisterei gestoßen. Die Ermittler hörten in Folge 32 000 Telefonate ab, es folgten Durchsuchungen in Wohnungen und Büroräumen. Vor einem Jahr wurden die nun Verurteilten festgenommen. Der Behördenleiter saß seitdem wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr in U-Haft. Da das Gericht weiterhin von Fluchtgefahr ausgeht, wird der Haftbefehl aufrechterhalten.
Innerhalb einer Woche kann Revision gegen das Urteil eingelegt werden.
Quelle
Nun dumm gelaufen.
Aber was lernen wir daraus?
Machst Du Straftaten für das Regime, dann schützt Dich die Justiz,machst Du aber Straftaten gegen das Regime,dann wird bitter.
Ein mitangeklagter Technischer Mitarbeiter der Behörde, die „rechte Hand“ des Chefs, wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Der dritte Angeklagte, ein Unternehmer aus der Region Hannover und der spendabelste „Geber“ in dieser Korruptionsaffäre, muss für zweieinhalb Jahre in Haft.
Die Vorsitzende Richterin Gerstin Dreyer verwies in der Urteilsbegründung auf die jahrelangen Machenschaften der Angeklagten, durch die dem Land ein Schaden von rund einer halbe Million Euro zugefügt worden ist und sagte: „Der Öffentliche Dienst ist eine tragende Säule des Staates, die geschützt werden muss. Es gilt, das Vertrauen der Bürger zu wahren.“ 50 Tatkomplexe ab dem Jahr 2005 gelten als bewiesen, dabei handelt es sich aber offenbar nur um die Spitze des Eisbergs. Dreyer erklärte: „Es gab durchaus vorher schon Kontakte, doch alles, was länger als fünf Jahre zurückliegt, ist verjährt.“
Der Behördenchef nahm das Urteil regungslos entgegen, sein ehemaliger Technischer Mitarbeiter brach in Tränen aus. Letzterer und der Unternehmer hatten bis zuletzt auf eine Bewährungsstrafe gehofft. Knapp 80 Zuhörer verfolgten die Urteilssprechung am Landgericht, darunter zahlreiche Mitarbeiter und ehemalige Mitarbeiter der Behörde, Pressevertreter und Angehörige der Angeklagten.
Vor zwei Jahren waren Polizei und die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr auf erste Unregelmäßigkeiten bei den Geschäften der Autobahnmeisterei gestoßen. Die Ermittler hörten in Folge 32 000 Telefonate ab, es folgten Durchsuchungen in Wohnungen und Büroräumen. Vor einem Jahr wurden die nun Verurteilten festgenommen. Der Behördenleiter saß seitdem wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr in U-Haft. Da das Gericht weiterhin von Fluchtgefahr ausgeht, wird der Haftbefehl aufrechterhalten.
Innerhalb einer Woche kann Revision gegen das Urteil eingelegt werden.
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