Ein Zahlungswilliger in den Mühlen der Verwaltung
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Ein Zahlungswilliger in den Mühlen der Verwaltung
Schmiden. Georg Müller möchte Überbrückungsgeld ans Jobcenter zurückzahlen. Das ist gar nicht so einfach. Von Brigitte Hess
Über Klienten wie Georg Müller kann sich das Jobcenter eigentlich freuen. Der Schmidener bekam von dort auf Darlehensbasis 900 Euro, um einen Monat bis zu seinem Rentenbeginn zu überbrücken. Inzwischen läuft die Rentenzahlung, und Müller möchte so schnell wie möglich seine Schulden los werden. Nur - wohin soll er das Geld überweisen? Der ehemalige kaufmännische Angestellte hatte keine Kontonummer und hing tagelang in Telefon-Warteschleifen der Bürokratie. Entnervt wandte er sich schließlich an unsere Zeitung: "Ich will meine Schulden los werden und weiß nicht wie."
Ende September bekam er ein maschinell und "auch ohne Unterschrift wirksames" Schreiben des Jobcenters. Darin wurde ihm bestätigt, dass sein Überbrückungsdarlehen für den Monat Oktober auf sein Konto angewiesen wurde. "Bitte setzen Sie sich wegen der monatlichen Tilgung des Darlehens mit der Kasse in Verbindung", lautet der letzte Satz des Anschreibens. Dies wollte Müller sofort tun. Allerdings: Wo sich diese Kasse befindet und wie man sie erreichen kann, war nicht angegeben.
Georg Müller wollte aber so schnell wie möglich mit seinen Rückzahlungen beginnen und rief beim Jobcenter an. Vierzehn Tage lang versuchte er dies unter einer kostenpflichtigen Nummer vergeblich - er blieb mit seinen Anrufen immer in Warteschleifen hängen und legte nach einigen Minuten entnervt auf. Als er nach zahllosen Versuchen schließlich doch durchkam, erhielt er eine Bearbeitungsnummer und eine weitere Telefonnummer, die sich später aber als falsch herausstellte. Auf einen angekündigten Rückruf wartete er vergeblich. "Das ist doch eine Schlamperei", sagte der 63-Jährige verärgert.
Wir fragten beim Jobcenter nach. Dessen Geschäftsführer Klaus Baumgardt nahm sich der Sache an. "Forderungen werden nicht über das Jobcenter eingezogen, sondern über einen zentralen Forderungseinzug, der nicht zum Jobcenter gehört, sondern eine Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit ist, die diese Dienstleistung bundesweit für die Jobcenter übernimmt", sagte Baumgardt und versprach, weiter zu forschen. Einige Tage später kam die Aufklärung: "Der Fall ist noch in der Bearbeitung, der entsprechende Sachbearbeiter ist seit längerem krank", war die Auskunft des Jobcenters. Georg Müller hätte einfach abwarten sollen: "Er hätte in nächster Zeit von uns einen weiteren Bescheid bekommen, in dem die Kontonummer für die Rückzahlung angegeben ist", erklärt der Geschäftsführer. Warum diese Kontonummer nicht gleich im ersten Anschreiben genannt ist, darauf kann er sich auch keinen Reim machen: "Das ist vielleicht versäumt worden". Zumindest hätte dies die Sachlage vereinfacht und dem Jobcenter weitere Korrespondenz erspart.
Vielleicht war Georg Müller auch einfach zu schnell fürs Jobcenter: Die Rückzahlung seines Überbrückungsgeldes soll schließlich erst ab 1. Dezember in Raten stattfinden.
Quelle
Über Klienten wie Georg Müller kann sich das Jobcenter eigentlich freuen. Der Schmidener bekam von dort auf Darlehensbasis 900 Euro, um einen Monat bis zu seinem Rentenbeginn zu überbrücken. Inzwischen läuft die Rentenzahlung, und Müller möchte so schnell wie möglich seine Schulden los werden. Nur - wohin soll er das Geld überweisen? Der ehemalige kaufmännische Angestellte hatte keine Kontonummer und hing tagelang in Telefon-Warteschleifen der Bürokratie. Entnervt wandte er sich schließlich an unsere Zeitung: "Ich will meine Schulden los werden und weiß nicht wie."
Ende September bekam er ein maschinell und "auch ohne Unterschrift wirksames" Schreiben des Jobcenters. Darin wurde ihm bestätigt, dass sein Überbrückungsdarlehen für den Monat Oktober auf sein Konto angewiesen wurde. "Bitte setzen Sie sich wegen der monatlichen Tilgung des Darlehens mit der Kasse in Verbindung", lautet der letzte Satz des Anschreibens. Dies wollte Müller sofort tun. Allerdings: Wo sich diese Kasse befindet und wie man sie erreichen kann, war nicht angegeben.
Georg Müller wollte aber so schnell wie möglich mit seinen Rückzahlungen beginnen und rief beim Jobcenter an. Vierzehn Tage lang versuchte er dies unter einer kostenpflichtigen Nummer vergeblich - er blieb mit seinen Anrufen immer in Warteschleifen hängen und legte nach einigen Minuten entnervt auf. Als er nach zahllosen Versuchen schließlich doch durchkam, erhielt er eine Bearbeitungsnummer und eine weitere Telefonnummer, die sich später aber als falsch herausstellte. Auf einen angekündigten Rückruf wartete er vergeblich. "Das ist doch eine Schlamperei", sagte der 63-Jährige verärgert.
Wir fragten beim Jobcenter nach. Dessen Geschäftsführer Klaus Baumgardt nahm sich der Sache an. "Forderungen werden nicht über das Jobcenter eingezogen, sondern über einen zentralen Forderungseinzug, der nicht zum Jobcenter gehört, sondern eine Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit ist, die diese Dienstleistung bundesweit für die Jobcenter übernimmt", sagte Baumgardt und versprach, weiter zu forschen. Einige Tage später kam die Aufklärung: "Der Fall ist noch in der Bearbeitung, der entsprechende Sachbearbeiter ist seit längerem krank", war die Auskunft des Jobcenters. Georg Müller hätte einfach abwarten sollen: "Er hätte in nächster Zeit von uns einen weiteren Bescheid bekommen, in dem die Kontonummer für die Rückzahlung angegeben ist", erklärt der Geschäftsführer. Warum diese Kontonummer nicht gleich im ersten Anschreiben genannt ist, darauf kann er sich auch keinen Reim machen: "Das ist vielleicht versäumt worden". Zumindest hätte dies die Sachlage vereinfacht und dem Jobcenter weitere Korrespondenz erspart.
Vielleicht war Georg Müller auch einfach zu schnell fürs Jobcenter: Die Rückzahlung seines Überbrückungsgeldes soll schließlich erst ab 1. Dezember in Raten stattfinden.
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