Bad Nenndorf: Demonstrationsverbot rechtswidrig
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Bad Nenndorf: Demonstrationsverbot rechtswidrig
Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hatte sich viel Zeit genommen. Nach zwei Tagen Verhandlungen mit mehreren Zeugen aus dem Innenministerium fiel am Abend die Entscheidung: Die Verbote der Demonstrationen im August 2010 in Bad Nenndorf waren rechtswidrig.
Aufatmen beim DGB, der das Verfahren für das Bürgerbündnis "Bad Nenndorf ist bunt" geführt hatte - gegen den Landkreis Schaumburg als zuständige Versammlungsbehörde. DGB-Sekretär Steffen Holz sieht die Entscheidung als Sieg für die Versammlungsfreiheit. Schon 2010 erhob er Zweifel, ob bei dem Verbot alles mit rechten Dingen zuging.
Gericht zweifelte an Argumentationskette
m Fokus standen dieser Tage vor allem Zeugen aus dem Innenministerium: Sowohl die Demonstrationen vom bürgerlichen Bündnis als auch der sogenannte Trauermarsch von den Rechtsextremisten waren verboten worden, weil der Verfassungsschutz in einer Gefahrenprognose vor 400 bis 500 gefährlichen Linksextremisten gewarnt hatte. Das bot die Grundlage für einen "polizeilichen Notstand". Die Polizei hatte nämlich erklärt, nicht garantieren zu können, die Geschehnisse unter Kontrolle zu behalten. Es stünden nicht genug Beamte zur Verfügung. Das Gericht hatte am Wahrheitsgehalt dieser Argumentationskette erhebliche Zweifel.
Am Freitag hatte der Verfassungsschutzvizepräsident nicht abschließend erklären können, wie der Geheimdienst die umstrittene Zahl von gewaltbereiten Linksextremisten ermitteln konnte. Das Problem: der relevante Teil der Akten war im Vorfeld zu der jetzigen Entscheidung als geheim eingestuft worden, um Quellen zu schützen - zu Recht, wie das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Herbst nach einer Prüfung entschieden hatte. Ob die Gefahrenprognose zutreffend war oder nicht, ließ das hannoversche Verwaltungsgericht offen - es konzentrierte sich auf die Frage des polizeilichen "Notstands".
Keine Grundlage für "polizeilichen Notstand"
Rund zwei Stunden lang musste der zuständige Referent im Innenministerium präzise Fragen beantworten, wie viele Beamte wann angefordert worden waren. Das Gericht zeigte sich während der Verhandlung verwundert: Aus Sicht der Kammer hätten die Kräfte am Ende sehr wohl ausgereicht. Die beim Landkreis Schaumburg für das Demonstrationsverbot verantwortliche Kreisverwaltungsdirektorin Ursula Müller-Krahtz räumte eine zumindest formale juristische Niederlage des Landkreises ein. Man werde allerdings auch in Zukunft jeden Einzelfall genau prüfen müssen.
Dazu wird es offenkundig noch reichlich Gelegenheit geben. Die Rechtsextremisten haben ihre "Trauermärsche" bis zum Jahr 2036 in Bad Nenndorf angemeldet. Und auch das Verbot der rechtsextremen Demonstration kassierte das Verwaltungsgericht heute als rechtswidrig.
Quelle
Aufatmen beim DGB, der das Verfahren für das Bürgerbündnis "Bad Nenndorf ist bunt" geführt hatte - gegen den Landkreis Schaumburg als zuständige Versammlungsbehörde. DGB-Sekretär Steffen Holz sieht die Entscheidung als Sieg für die Versammlungsfreiheit. Schon 2010 erhob er Zweifel, ob bei dem Verbot alles mit rechten Dingen zuging.
Gericht zweifelte an Argumentationskette
m Fokus standen dieser Tage vor allem Zeugen aus dem Innenministerium: Sowohl die Demonstrationen vom bürgerlichen Bündnis als auch der sogenannte Trauermarsch von den Rechtsextremisten waren verboten worden, weil der Verfassungsschutz in einer Gefahrenprognose vor 400 bis 500 gefährlichen Linksextremisten gewarnt hatte. Das bot die Grundlage für einen "polizeilichen Notstand". Die Polizei hatte nämlich erklärt, nicht garantieren zu können, die Geschehnisse unter Kontrolle zu behalten. Es stünden nicht genug Beamte zur Verfügung. Das Gericht hatte am Wahrheitsgehalt dieser Argumentationskette erhebliche Zweifel.
Am Freitag hatte der Verfassungsschutzvizepräsident nicht abschließend erklären können, wie der Geheimdienst die umstrittene Zahl von gewaltbereiten Linksextremisten ermitteln konnte. Das Problem: der relevante Teil der Akten war im Vorfeld zu der jetzigen Entscheidung als geheim eingestuft worden, um Quellen zu schützen - zu Recht, wie das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Herbst nach einer Prüfung entschieden hatte. Ob die Gefahrenprognose zutreffend war oder nicht, ließ das hannoversche Verwaltungsgericht offen - es konzentrierte sich auf die Frage des polizeilichen "Notstands".
Keine Grundlage für "polizeilichen Notstand"
Rund zwei Stunden lang musste der zuständige Referent im Innenministerium präzise Fragen beantworten, wie viele Beamte wann angefordert worden waren. Das Gericht zeigte sich während der Verhandlung verwundert: Aus Sicht der Kammer hätten die Kräfte am Ende sehr wohl ausgereicht. Die beim Landkreis Schaumburg für das Demonstrationsverbot verantwortliche Kreisverwaltungsdirektorin Ursula Müller-Krahtz räumte eine zumindest formale juristische Niederlage des Landkreises ein. Man werde allerdings auch in Zukunft jeden Einzelfall genau prüfen müssen.
Dazu wird es offenkundig noch reichlich Gelegenheit geben. Die Rechtsextremisten haben ihre "Trauermärsche" bis zum Jahr 2036 in Bad Nenndorf angemeldet. Und auch das Verbot der rechtsextremen Demonstration kassierte das Verwaltungsgericht heute als rechtswidrig.
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