Niedersachsen - Anzeige statt Erlaubnis: Neue Regeln für Gastwirte
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Niedersachsen - Anzeige statt Erlaubnis: Neue Regeln für Gastwirte
Gastwirte können in Niedersachsen vom kommenden Jahr an schneller und unkomplizierter einen eigenen Betrieb eröffnen. An die Stelle einer gesonderten, oft teuren und wochenlang bearbeiteten Erlaubnis tritt zum 1. Januar die sogenannte Anzeigepflicht. Dies dürfte die Gründung neuer Restaurants und auch die Übernahme von Familienbetrieben erleichtern, erklärte der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) am Dienstag in Hannover. Gastronomen würden damit endlich anderen Gewerbetreibenden gleichgestellt, sagte Dehoga-Geschäftsführer Rainer Balke.
Während die Behörden bislang vor der Erteilung einer Erlaubnis umfangreiche Prüfungen etwa zur Hygiene oder Einhaltung von Bauvorschriften anstellten, sei dies ab sofort schon parallel zum laufenden Betrieb möglich. "Das heißt aber nicht, dass Standards gesenkt würden", betonte Balke. So müssen Gastwirte künftig darauf achten, dass sie mindestens ein alkoholfreies Getränk anbieten, dass günstiger ist als das billigste alkoholische. Auch für den Zugang behinderter Menschen gibt es neue Vorschriften. Die Landesregierung erhofft sich vom neuen Gaststättengesetz weniger Bürokratie und mehr Eigenverantwortung. dpa
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Während die Behörden bislang vor der Erteilung einer Erlaubnis umfangreiche Prüfungen etwa zur Hygiene oder Einhaltung von Bauvorschriften anstellten, sei dies ab sofort schon parallel zum laufenden Betrieb möglich. "Das heißt aber nicht, dass Standards gesenkt würden", betonte Balke. So müssen Gastwirte künftig darauf achten, dass sie mindestens ein alkoholfreies Getränk anbieten, dass günstiger ist als das billigste alkoholische. Auch für den Zugang behinderter Menschen gibt es neue Vorschriften. Die Landesregierung erhofft sich vom neuen Gaststättengesetz weniger Bürokratie und mehr Eigenverantwortung. dpa
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