Zielvorgaben wider das Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm
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Zielvorgaben wider das Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm
Am 15.01.1951 gingen dem damaligen ersten Bundesfinanzminister Fritz Schäffer während seiner Rede an der Bundesfinanzschule in Siegburg folgende denkwürdigen Worte über die Lippen:
Es muss heute eine Hauptaufgabe der deutschen Finanzverwaltung sein, die deutsche Bevölkerung zu erziehen und zu veranlassen, die bestehenden Gesetze einzuhalten und zu achten.
Mit Beschluss vom 17.04.1986, Az.: 3 Ws 178/86, entschied das Oberlandesgericht Celle, Zitat:
“Ein Finanzbeamter, der im Einspruchsverfahren Steuern bewusst falsch festsetzt, begeht keine Rechtsbeugung. ( … ) Allerdings hat sich der Finanzbeamte dabei an das Recht zu halten, ohne dass dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe ist.”
Und nun schaue man sich das folgende Video an und frage sich dabei, wer sich hier eigentlich an Gesetz und Recht hält, ist es der Grundrechtsträger oder der Finanzbeamte, wenn es darum geht, nicht gesetzlich legitimierte Zielvorgaben eines Finanzministers zu erfüllen, damals wie heute:
Hochgeladen von blauwassertv am 25.12.2010
Am 15.01.1951 gingen dem damaligen ersten Bundesfinanzminister Fritz Schäffer während seiner Rede an der Bundesfinanzschule in Siegburg folgende denkwürdigen Worte über die Lippen:
Es muss heute eine Hauptaufgabe der deutschen Finanzverwaltung sein, die deutsche Bevölkerung zu erziehen und zu veranlassen, die bestehenden Gesetze einzuhalten und zu achten.
Mit Beschluss vom 17.04.1986, Az.: 3 Ws 178/86, entschied das Oberlandesgericht Celle, Zitat:
"Ein Finanzbeamter, der im Einspruchsverfahren Steuern bewusst falsch festsetzt, begeht keine Rechtsbeugung. ( ... ) Allerdings hat sich der Finanzbeamte dabei an das Recht zu halten, ohne dass dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe ist."
Und nun schaue man sich das folgende Video an und frage sich dabei, wer sich hier eigentlich an Gesetz und Recht hält, ist es der Grundrechtsträger oder der Finanzbeamte, wenn es darum geht, nicht gesetzlich legitimierte Zielvorgaben eines Finanzministers zu erfüllen, damals wie heute
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Es muss heute eine Hauptaufgabe der deutschen Finanzverwaltung sein, die deutsche Bevölkerung zu erziehen und zu veranlassen, die bestehenden Gesetze einzuhalten und zu achten.
Mit Beschluss vom 17.04.1986, Az.: 3 Ws 178/86, entschied das Oberlandesgericht Celle, Zitat:
“Ein Finanzbeamter, der im Einspruchsverfahren Steuern bewusst falsch festsetzt, begeht keine Rechtsbeugung. ( … ) Allerdings hat sich der Finanzbeamte dabei an das Recht zu halten, ohne dass dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe ist.”
Und nun schaue man sich das folgende Video an und frage sich dabei, wer sich hier eigentlich an Gesetz und Recht hält, ist es der Grundrechtsträger oder der Finanzbeamte, wenn es darum geht, nicht gesetzlich legitimierte Zielvorgaben eines Finanzministers zu erfüllen, damals wie heute:
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Es muss heute eine Hauptaufgabe der deutschen Finanzverwaltung sein, die deutsche Bevölkerung zu erziehen und zu veranlassen, die bestehenden Gesetze einzuhalten und zu achten.
Mit Beschluss vom 17.04.1986, Az.: 3 Ws 178/86, entschied das Oberlandesgericht Celle, Zitat:
"Ein Finanzbeamter, der im Einspruchsverfahren Steuern bewusst falsch festsetzt, begeht keine Rechtsbeugung. ( ... ) Allerdings hat sich der Finanzbeamte dabei an das Recht zu halten, ohne dass dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe ist."
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