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Rechtsabteilung der Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen fordert Internationale Haftbefehle für plündernde Kommunen

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Rechtsabteilung der Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen fordert Internationale Haftbefehle für plündernde Kommunen Empty Rechtsabteilung der Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen fordert Internationale Haftbefehle für plündernde Kommunen

Beitrag  checker So März 04, 2012 7:57 am

Leipzig. Wie der Leiter der Rechtsabteilung der Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen (StaSeVe), Peter Frühwald gegenüber der Presse ausführte, werde man nicht umhinkommen, mehr Internationale Haftbefehle beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gegen plünderndes Kommunalpersonal zu beantragen.

Der “wilde Westen” fängt in Leipzig an, so Frühwald weiter. Nicht nur, dass man in Leipzig ohne Rechtsgrundlagen nach Völkerrecht den Platz 1 beim illegalen abkassieren der Autofahrer einnimmt, es geht sogar soweit, dass dort Grundstücke und Häuser, die angeblich Herrenlos sind nach Gutsherrenart ohne Rechtsgrundlagen verscherbelt und verramscht werden.

Hat man von Seiten der sog. Stadtverwaltung bei der Immobilie Lionstr. 7 nach 24 Stunden die Suche nach den Eigentümern eingestellt und dann das Objekt innerhalb von 21 Tagen zum halben reelen Preis verscherbelt, wie die Leipziger Volkszeitung berichtete, war das nur die Spitze des Eisbergs. Wie eine Prüfung, nach der Aufdeckung durch die Fernsehredaktion von Escher im MDR ergab, gibt es wohl weitere 600 Fälle illegaler Immobilienverschiebungen.

Und all diese Sachverhalte passierten ohne jegliche Rechtsgrundlagen, weder nach deutschen noch nach Völkerrecht. Wie der Leiter der Rechtsabteilung der Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen (StaSeVe) weiter ausführte, werde man zukünftig gegen die plündernden Akteure von Stadtverwaltungen wegen

- Völkerrechtswidrigem Angriff auf die Zivilbevölkerung

- Plünderung

- Vorsätzliche Verursachung großer Leiden an der Zivilbevölkerung

- Verursachung schwerer seelischer Schäden

- Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Internationale Haftbefehle nach dem Statut of Rome Artikel 6-8 beantragen. Dort sind diese Straftatsverfolgungen so aufgeführt. Da in der Bundesrepublik nach Völkerrecht seit 1990 absolut keine rechtlichen Grundlagen mehr bestehen, und seit 1945 Kriegsrecht vorherrscht, sind derartige Straftaten nur nach dem Völkerrecht rechtlich abzuarbeiten, betonte Frühwald.

Gegen den Oberbürgermeister Burkhard Jung, Leiter des Ordnungsamtes Helmut Loris und eine Sachbearbeiterin wurde heute in einem Fall Strafanzeige in Den Haag gestellt.

Die Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen (StaSeVe) hat seit Mitte Dezember eine eigene Abteilung beim Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag. Neben sieben bereits aktiven Ermittlungsaktenzeichen, liegen in Den Haag noch ca. 64.000 eingegangene Strafanzeigen gegen behauptetes Personal der Bundesrepublik, wegen aktiver Straftaten.

Eigener Bericht -staseve- vom 02.03.2012

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Beitrag  deraegypter So Apr 01, 2012 8:36 am

Tja, so auch meine, die aber unbeantwortet blieb... Insofern bleibt im Folgenden auch hier zunächst einmal ein ganz wichtiger Punkt dargestellt zu werden zum besseren Verständnis für die noch ganz unbedarften, aber bereitwilligen Potentate:

Es gibt sie immer noch und immer wieder... Jene, die eine Klage dort einreichen oder einreichen wollen und jene, die keine Klage dort einreichen, weil sie meinen, das stünde ihnen nicht zu. Fragt man näher nach, so lassen zuletzt genannte verlauten, eine Klage könne beim ISGH nur ein Staat einreichen und nicht eine Einzelperson. Einzelpersonen hingegen könnten bei ACTA Staaten verklagen, wie es ehemals einige der Holcaustüberlebenden getan hatten.

Um also die weiteren Diskussionen in dieser Richtung gleich in die richtigen Bahnen zu leiten, wäre es vllt. angebracht, hier auch einmal die entsprechenden...

Weiterlesen:
https://braunschweig-aktuell.forumieren.com/t15682-klagen-direkt-nach-den-haag#21081
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