Schwimmlehrer müssen zur Nachschulung
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Schwimmlehrer müssen zur Nachschulung
Die wenigsten Braunschweiger Sportlehrer sind ausreichend qualifiziert, um in Schwimmbecken mit mehr als drei Metern Wassertiefe zu unterrichten.
Lehrer, die Schwimmunterricht erteilen, müssen mindestens das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze besitzen. So die Vorschrift. Mit dem Abzeichen in Bronze wird die Fähigkeit zum Retten aus einer Wassertiefe von bis zu drei Metern erworben. Die Krux: Die meisten Schwimmbäder in Braunschweig haben Becken, die tiefer sind.
Um dort Schwimmunterricht erteilen zu können, muss man das Rettungsschwimmabzeichen in Silber besitzen. Die Stadtverwaltung hat die Schulen deshalb darüber in Kenntnis gesetzt, dass „die weitere Nutzung dieser Bäder für das Schulschwimmen nicht zugelassen werde“, sollten die Lehrkräfte nicht die entsprechende Prüfung ablegen. Begründung: „Es kann nicht verantwortet werden, dass Lehrkräfte die Schwimmaufsicht führen, die Kinder in diesen Bädern wegen der Wassertiefe voraussichtlich nicht retten könnten.“ Mehr als drei Meter tief sind das 50-Meter-Becken im Sportbad Heidberg, das Hallenbad Wenden sowie die Sprungbecken im Badezentrum Gliesmarode und im Freibad Raffteich.
Die Landesschulbehörde hat sich gegen das Vorgehen der Stadt Braunschweig gewandt und zur Sicherung des Schwimmunterrichts darum gebeten, dass „geeignete Schwimmstätten in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen.“ Gegebenenfalls solle das Personal der Stadtbad GmbH um Unterstützung gebeten werden. Das Kultusministerium Niedersachsen ging sogar noch einen Schritt weiter und wies die Schulverwaltung an, die Forderung unverzüglich zurückzunehmen.
Die Stadtbad GmbH jedenfalls sieht sich nicht in der Lage, dass ihre Schwimmmeister auch noch das Schulschwimmen überwachen. In der Dienstbesprechung Schulsport wollen Landesschulbehörde und Ministerium nun nach einer Lösung suchen. Bis dahin soll Schulen, deren Lehrer nicht über die entsprechende Qualifikaiton verfügen, nur Schwimmbahnen in Bädern mit einer Wassertiefe von bis zu drei Metern zugewiesen werden.
Quelle
Lehrer, die Schwimmunterricht erteilen, müssen mindestens das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze besitzen. So die Vorschrift. Mit dem Abzeichen in Bronze wird die Fähigkeit zum Retten aus einer Wassertiefe von bis zu drei Metern erworben. Die Krux: Die meisten Schwimmbäder in Braunschweig haben Becken, die tiefer sind.
Um dort Schwimmunterricht erteilen zu können, muss man das Rettungsschwimmabzeichen in Silber besitzen. Die Stadtverwaltung hat die Schulen deshalb darüber in Kenntnis gesetzt, dass „die weitere Nutzung dieser Bäder für das Schulschwimmen nicht zugelassen werde“, sollten die Lehrkräfte nicht die entsprechende Prüfung ablegen. Begründung: „Es kann nicht verantwortet werden, dass Lehrkräfte die Schwimmaufsicht führen, die Kinder in diesen Bädern wegen der Wassertiefe voraussichtlich nicht retten könnten.“ Mehr als drei Meter tief sind das 50-Meter-Becken im Sportbad Heidberg, das Hallenbad Wenden sowie die Sprungbecken im Badezentrum Gliesmarode und im Freibad Raffteich.
Die Landesschulbehörde hat sich gegen das Vorgehen der Stadt Braunschweig gewandt und zur Sicherung des Schwimmunterrichts darum gebeten, dass „geeignete Schwimmstätten in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen.“ Gegebenenfalls solle das Personal der Stadtbad GmbH um Unterstützung gebeten werden. Das Kultusministerium Niedersachsen ging sogar noch einen Schritt weiter und wies die Schulverwaltung an, die Forderung unverzüglich zurückzunehmen.
Die Stadtbad GmbH jedenfalls sieht sich nicht in der Lage, dass ihre Schwimmmeister auch noch das Schulschwimmen überwachen. In der Dienstbesprechung Schulsport wollen Landesschulbehörde und Ministerium nun nach einer Lösung suchen. Bis dahin soll Schulen, deren Lehrer nicht über die entsprechende Qualifikaiton verfügen, nur Schwimmbahnen in Bädern mit einer Wassertiefe von bis zu drei Metern zugewiesen werden.
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