Braunschweig-aktuell
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Neueste Themen
» ebike controller tester - E-Scooter Fehlersuche Diagnose - Motor / Controller / Gashebel prüfen
Jobcenter sollen für Hartz-IV-Klagen zahlen Icon_minitimeMo März 18, 2024 6:23 am von checker

» Einfach erklärt - Funktionsweiße, Fehlersuche und Tuning. Bürstenloser Nabenmotor
Jobcenter sollen für Hartz-IV-Klagen zahlen Icon_minitimeMo März 18, 2024 6:15 am von checker

» Akne Filme Dr. Pimple Pooper
Jobcenter sollen für Hartz-IV-Klagen zahlen Icon_minitimeSa März 02, 2024 4:50 am von Andy

» R.I.P. Manni
Jobcenter sollen für Hartz-IV-Klagen zahlen Icon_minitimeSa Dez 30, 2023 6:31 am von checker

» R.i.P. Manfred Wüstefeld
Jobcenter sollen für Hartz-IV-Klagen zahlen Icon_minitimeSo Dez 10, 2023 9:07 am von checker

» R.I.P. Holger
Jobcenter sollen für Hartz-IV-Klagen zahlen Icon_minitimeFr Nov 03, 2023 9:33 pm von Andy

» R.I.P Rudolf HAASE
Jobcenter sollen für Hartz-IV-Klagen zahlen Icon_minitimeDo Sep 21, 2023 5:55 am von Andy

» PAROOKAVILLE 2023 | Finch
Jobcenter sollen für Hartz-IV-Klagen zahlen Icon_minitimeDo Aug 03, 2023 1:58 am von Andy

» Festivalfilm - ROCKHARZ 2023
Jobcenter sollen für Hartz-IV-Klagen zahlen Icon_minitimeDo Aug 03, 2023 1:55 am von Andy

Navigation
 Portal
 Index
 Mitglieder
 Profil
 FAQ
 Suchen
Partner
free forum
April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender


Jobcenter sollen für Hartz-IV-Klagen zahlen

Nach unten

Jobcenter sollen für Hartz-IV-Klagen zahlen Empty Jobcenter sollen für Hartz-IV-Klagen zahlen

Beitrag  checker So März 18, 2012 11:01 am

Der Berliner Sozialsenator Mario Czaja (CDU) fordert, dass künftig die Jobcenter die Klagekosten für Hartz IV-Verfahren tragen. Der Grund: In Berlin ist ein neuer Rekordstand für eingereichte Hartz IV-Klagen erreicht worden. Die SPD kann sich mit dem Vorschlag nicht anfreunden.

Aufforderungen zum Umzug, Sanktionen, verweigerte Kostenübernahme oder Untätigkeitsklagen: Alle zwölf Minuten geht beim Berliner Sozialgericht eine Klage von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe Beziehern ein. Laut einer vom Sozialgericht veröffentlichten Statistik wurden im letzten Jahr 2011 rund 44.000 Anträge auf Klageerhebung gestellt. Das sind im monatlichen Durchschnitt etwa 3700 Klageanträge. Gut 40.000 Klagen sind noch immer nicht beschieden, weil das Gericht buchstäblich unter den Aktenbergen versinkt.

Hintergrund: Während Institutionen wie die Krankenkassen bei verlorenen Klagen vor den Sozialgerichten die Klagekosten zahlen müssen, sind die Jobcenter hiervor ausgeschlossen. Die Präsidentin des Berliner Sozialgerichts Sabine Schudoma hatte unlängst die Abschaffung der Gebührenpflicht für Jobcenter im Jahre 2006 scharf kritisiert. Hätten die Leistungsträger die Gerichtsgebühren bezahlen müssen, wäre eine Summe von rund 2,4 Millionen Euro allein für 2011 entstanden, sagte sie. Demnach sei es „unverständlich“, warum Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger zahlen müssen, aber die Hartz-IV-Behörden hiervon ausgeschlossen sind.

Dieser Kritik schließt sich nunmehr der Berliner Sozialsenator Mario Czaja (CDU) der rot-schwarzen Landesregierung an. "Vor dem Hintergrund der hohen Zahl an Klagen und dem damit verbundenen bürokratischen Aufwand könnte darüber nachgedacht werden, ob die Befreiung der Jobcenter von den Gebühren für Erstverfahren in dieser Form beibehalten werden soll". Derzeit bestehen für die Ämter keine Klagerisiken. Es sei daher zu vermuten, dass die Jobcenter einen Rechtsstreit leichter in Kauf nehmen. "Viele Klagen sind bei einer besseren Kommunikation zwischen Hartz-IV-Empfängern und Behörde vermeidbar." sagt auch die Gerichtspräsidentin. Die SPD sieht indes in dem Vorschlag keine Verbesserung. So sagte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Partei, Birgit Monteiro: „Über die Kosten könne die Klageflut nicht geregelt werden“. Eher solle die Qualität der Bescheide verbessert werden. „So dass sie jeder versteht“.

Jede zweite Klage wird zu Teilen oder vollen Gunsten der Kläger entschieden. Würde es eine Gebühr geben, könnte wenigstens der Anreiz geschaffen werden, dass sich die Kontrahenten auch außerhalb eines Gerichtsverfahrens gütlich einigen. Aber „für die Jobcenter sind die Klagen kostenfrei“ und damit mit keinerlei Risiken verbunden. (sb)

Quelle
checker
checker
Moderator
Moderator

Anzahl der Beiträge : 49390
Anmeldedatum : 03.04.11
Ort : Braunschweig

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten