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Beitrag  checker So Apr 01, 2012 8:57 am

Babelsberg 03 muss wegen eines Protestplakats gegen einen Naziaufmarsch in Chemnitz 5 000 Euro Strafe zahlen. Die Vereinsführung findet das völlig in Ordnung.

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Spätestens seit der Fußball-WM 2006 ist der englische Fangesang »Ten German Bombers« auch in Deutschland bekannt. Nicht zuletzt dank der Bearbeitung durch Egotronic ist das Lied, in dem die Royal Air Force ein deutsches Flugzeug nach dem anderen vom Himmel holt, populär geworden. Dass sich deutsche Fußballfans positiv auf die Leistungen der britischen Luftwaffe im Zweiten Weltkrieg beziehen, ist hingegen eher selten.

Nach dem Willen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) soll dies künftig sogar ganz unterbleiben. Bereits im Oktober 2011 wurde der Zweitligist Eintracht Frankfurt zu einer Geldstrafe in Höhe von 20 000 Euro verurteilt, weil Frankfurter Fans beim Spiel gegen Dynamo Dresden auf einem Banner »Bomben auf Dresden« gefordert hatten. Und nun traf es auch den Drittligisten SV Babelsberg 03, einen der wenigen Vereine mit linker, politisch aktiver Fanszene.

Am 16. März wurde der SVB 03 vom DFB-Sportgericht wegen »unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger« zu einer Geldstrafe von 5 000 Euro verurteilt. Der Grund: Beim Spiel gegen den Chemnitzer FC am 3. März in Potsdam hatten Babelsberger Fans ein Transparent mit der Aufschrift »5. 3. – Bomber Harris do it again!« hochgehalten, um gegen einen an diesem Datum von Nazis geplanten »nationalen Trauermarsch« zum Gedenken an die Bombardierung von Chemnitz im Frühjahr 1945 zu protestieren. Nicht wenige der potentiellen Teilnehmer dieses Trauermarschs standen in Babelsberg im Chemnitzer Fanblock. Jacob Roth, Ultra im Ostblock des Babelsberger Karl-Liebknecht-Stadions, erklärte gegenüber der Jungle World: »Das Spruchband wurde wegen des Naziaufmarsches in Chemnitz gemacht. Wir wollten damit auf die Verquickungen zwischen der Chemnitzer Fangruppe New Society, genannt NS-Boys, und den Nationalen Sozialisten Chemnitz hinweisen.«

Die Motive der Babelsberger Fans spielten für den DFB jedoch keine Rolle, dort wurde das Zeigen des Transparents nach § 9 Nr. 3 Abs. 1 und § 9 Nr. 2 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung als strafbares »diskriminierendes Verhalten« gewertet. Wie das DFB-Sportgericht zu dieser Bewertung kam, lässt sich nicht nachvollziehen. Die genannten Vorschriften richten sich gegen rassistisches und menschenverachtendes Verhalten sowie »herabwürdigende, diskriminierende oder verunglimpfende Äußerungen in Bezug auf Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion oder Herkunft«. Doch die Urteile des Sportgerichts werden grundsätzlich nicht veröffentlicht, »denn hier besteht einzig und allein eine Sportrechtsbeziehung zwischen DFB und Verein«, so die Pressestelle des DFB gegenüber der Jungle World.

Daran wird die problematische Konstruktion der DFB-Sportgerichtsbarkeit deutlich. Zwar unterhält der DFB eine Institution, die sich Gericht nennt, nach einer Rechts- und Verfahrensordnung entscheidet und deren Vorschriften wie Normen des Strafgesetzbuches formuliert sind. Zusätzlich haben diese Entscheidungen eine Repressions- und Kriminalisierungswirkung, die durchaus mit Urteilen staatlicher Gerichte vergleichbar ist. Doch es fehlen Mechanismen wie die Öffentlichkeit des Verfahrens und des Urteils, die die Angeklagten in staatlichen Strafverfahren vor willkürlichen Entscheidungen schützen sollen.

Es kann also durchaus sein, dass das DFB-Sportgericht es sich genauso einfach gemacht hat wie die Pressestelle des DFB, die feststellt: »Das gezeigte Banner fällt zweifelsfrei unter den Diskriminierungstatbestand des § 9 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB«. Dass hier mit einer Vorschrift, die dazu dienen soll, den Rassismus in den Stadien zu bekämpfen, antifaschistisches Engagement kriminalisiert wird, ist dem DFB keine Stellungnahme wert. Auch dass bisher noch kein Verein, dessen Fans bei Spielen gegen den SVB 03 mit Sprüchen wie »Babelsberg 03 – Arbeit macht frei« im Karl-Liebknecht-Stadion aufliefen, vom DFB bestraft wurde, scheint die Verantwortlichen nicht zu irritieren.

Doch auch die Babelsberger Vereinsführung gab sich keine Mühe, die antifaschistische Aktion ihrer Fans zu verteidigen. Stattdessen akzeptierte sie sofort den Strafantrag des Kontrollausschusses, der faktisch als Staatsanwaltschaft des DFB fungiert, angeblich um eine noch höhere Strafe zu vermeiden. Dem widerspricht die Pressestelle des DFB in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der Jungle World vehement: »Vielmehr hat der Verein Babelsberg bereits dem Strafantrag des Kontrollausschusses zugestimmt – erst danach erging überhaupt ein Urteil! Babelsberg hat gegenüber dem DFB zudem das Zeigen des Plakats in seiner schriftlichen Stellungnahme bedauert«. Dafür, dass die Beteuerung, man habe mit der Hinnahme des Strafantrages nur Schlimmeres verhindern wollen, eine Schutzbehauptung sein könnte, um den Ärger der Anhänger zu dämpfen, spricht auch das weitere Verhalten von Vorstand und Geschäftsführung des SVB 03. So wurde beim nächsten Spiel am 17. März im Stadion eine Erklärung von Vorstand und Geschäftsführung verlesen, in der sie sich von der Aktion der Fans distanzierten. Außerdem kündigten die Vereinsverantwortlichen an, dass man die 5 000 Euro Strafe von den Fans zurückfordern werde, und drohten eine Beschränkung der »Rechte hinsichtlich des Mitführens von Fanutensilien« im Stadion an.

Noch deutlicher in seiner Ablehnung wird im Gespräch mit der Jungle World der Geschäftsführer des SVB 03, Klaus Brüggemann. »Die Aktion führt deutschlandweit zum Reputationsbruch«, so glaubt er, »die Aussage des Banners ist für Außenstehende, dass ich einen Massenmord gutheiße«. Der Ex-Herthaner, der den wirtschaftlich angeschlagenen SVB 03 sanieren soll und das Bionadebürgertum aus Berlin-Mitte und Prenzlauer Berg für den Verein gewinnen will, hat klare Vorstellungen: »Soziales Engagement ist völlig in Ordnung, aber politische Auseinandersetzungen haben im Fußball eigentlich nichts zu suchen. Wir wollen auch nicht, dass der SVB 03 ein linksautonomer Verein ist.« Hinsichtlich der Ankündigung, man werde die 5 000 Euro von den Fans eintreiben, gab er sich im Gespräch konzilianter: »Wir werden uns mit den Fans auseinandersetzen, dann werden wir versuchen, das sauber und konstruktiv zu klären, und dann schauen wir weiter.«

Wahrscheinlich ist mittlerweile auch der Vereinsführung des SVB 03 aufgefallen, dass sie eine Regressforderung gegen die Fans nicht mittels der DFB-Justiz, sondern nur vor staatlichen Gerichten durchsetzen kann. Und da stehen ihre Chancen schlecht.

Zum Glück für Roth und die anderen, denn mit geschlossener Solidarität haben sie nicht zu rechnen. Auch in linken Babelsberger Fankreisen war ihre Aktion nicht konsensfähig. Stattdessen gilt Sir Arthur Harris auch hier vielen als Kriegsverbrecher, mischen sich Versatzstücke eines beschönigenden Familiengedächtnisses mit antiimperialistischer Propaganda gegen »anglo-amerikanische Terrorangriffe« aus DDR-Zeiten. Für die Babelsberger Fans, die es wie Jacob Roth als ihre Aufgabe ansehen, »auch als Ultras in Babelsberg deutsche Opfermythen zu bekämpfen und der Relativierung deutscher Täterschaft entgegenzuwirken«, bleibt noch einiges zu tun.

Quelle
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