Kino.to-Programmierer bekommt mehrjährige Haftstrafe
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Kino.to-Programmierer bekommt mehrjährige Haftstrafe
Er hat die illegale Filmseite "kino.to" programmiert und war einer der bestbezahlten Mitarbeiter: Dafür muss ein 29-Jähriger nun fast vier Jahre ins Gefängnis.
Der Chef-Programmierer des illegalen Filmportals kino.to muss für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Leipzig verurteilte den 29-Jährigen aus Hamburg zu drei Jahren und zehn Monaten Haft. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Verteidigung und Anklage sowie Nebenklage verzichteten darauf, Rechtsmittel dagegen einzulegen.
Das Landgericht sprach den Mann der massenhaften Verletzung des Urheberrechts schuldig. Der Programmierer hatte zum Prozessauftakt am 30. März eingeräumt, die technische Infrastruktur hinter der Website programmiert zu haben. Das Geständnis legten die Richter zu seinen Gunsten aus. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zwei Monate Gefängnis gefordert, die Verteidigung lediglich ein "angemessenes Strafmaß".
Die Begründung des 29-Jährigen, er meinte sich in einer Grauzone bewegt zu haben und sei sich der Strafbarkeit seiner Taten nicht bewusst gewesen, ließ das Gericht nicht gelten. "Man kann sich nicht auf eine Grauzone zurückziehen", sagte der Vorsitzende Richter Carsten Nickel. Der Programmierer habe dafür gesorgt, dass kino.to funktioniert.
Bei dem Filmportal handele es sich um die schwerste bisher bekannt gewordene Straftat zum Nachteil von Urheberrechten. Der Verurteilte sei neben dem Leipziger Gründer der Internetseite zudem der höchstbezahlte Mitarbeiter der Firma gewesen.
Kino.to war im Juni 2011 Ziel einer Razzia und ist inzwischen geschlossen. Über die Seite waren zeitweise Hunderttausende raubkopierte Filme, Serien und Dokumentationen zu erreichen. Zeitweise verzeichnete das Portal bis zu vier Millionen Nutzer täglich. Geld wurde dabei mit Werbung verdient. Der Prozess gegen den kino.to-Gründer steht noch aus.
Quelle
Der Chef-Programmierer des illegalen Filmportals kino.to muss für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Leipzig verurteilte den 29-Jährigen aus Hamburg zu drei Jahren und zehn Monaten Haft. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Verteidigung und Anklage sowie Nebenklage verzichteten darauf, Rechtsmittel dagegen einzulegen.
Das Landgericht sprach den Mann der massenhaften Verletzung des Urheberrechts schuldig. Der Programmierer hatte zum Prozessauftakt am 30. März eingeräumt, die technische Infrastruktur hinter der Website programmiert zu haben. Das Geständnis legten die Richter zu seinen Gunsten aus. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zwei Monate Gefängnis gefordert, die Verteidigung lediglich ein "angemessenes Strafmaß".
Die Begründung des 29-Jährigen, er meinte sich in einer Grauzone bewegt zu haben und sei sich der Strafbarkeit seiner Taten nicht bewusst gewesen, ließ das Gericht nicht gelten. "Man kann sich nicht auf eine Grauzone zurückziehen", sagte der Vorsitzende Richter Carsten Nickel. Der Programmierer habe dafür gesorgt, dass kino.to funktioniert.
Bei dem Filmportal handele es sich um die schwerste bisher bekannt gewordene Straftat zum Nachteil von Urheberrechten. Der Verurteilte sei neben dem Leipziger Gründer der Internetseite zudem der höchstbezahlte Mitarbeiter der Firma gewesen.
Kino.to war im Juni 2011 Ziel einer Razzia und ist inzwischen geschlossen. Über die Seite waren zeitweise Hunderttausende raubkopierte Filme, Serien und Dokumentationen zu erreichen. Zeitweise verzeichnete das Portal bis zu vier Millionen Nutzer täglich. Geld wurde dabei mit Werbung verdient. Der Prozess gegen den kino.to-Gründer steht noch aus.
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